Aktuelles

Schulbusunfall: 50.000 EUR Schmerzensgeld für Kind

Kontaktieren Sie uns
24.08.2026
Daniel Stebahne
Personenschadensrecht
Sonstiges

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach einem 12-jährigen Mädchen insgesamt 50.000 EUR Schmerzensgeld zu (Urteil vom 13.10.2022, Az. 8 O 8176/21).
  • Ursache war ein Frontalzusammenstoß zweier Schulbusse; die volle Haftung war unstreitig.
  • Das Kind erlitt multiple Frakturen an Beinen, Armen und Becken, wurde in fünf Operationen mit acht Eingriffen behandelt und war mehrere Wochen stationär.
  • Als Dauerschäden bleiben Bewegungseinschränkungen, Schmerzen beim Sport, eine verminderte Schreibfähigkeit und sichtbare Narben.


Ein Schulweg gehört zu den Situationen, in denen Eltern ihre Kinder besonders gut aufgehoben glauben. Umso schwerer wiegt ein schwerer Unfall wie dieser: Zwei Schulbusse stießen frontal zusammen, ein zwölfjähriges Mädchen wurde lebensverändernd verletzt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth musste entscheiden, welches Schmerzensgeld einem so jungen Menschen zusteht, dessen Spätfolgen sich heute noch gar nicht vollständig absehen lassen.

Was ist passiert?


Am Unfalltag im November 2018 kollidierten gegen 13:30 Uhr auf einer Staatsstraße zwei Schulbusse frontal miteinander. Die damals 12-jährige Schülerin war Passagierin eines der beiden Busse und wurde dabei schwer verletzt.

Die Liste ihrer Verletzungen ist lang: eine offene Oberschenkelschaftfraktur links mit Durchspießung, eine Oberarmschaftfraktur links, eine offene obere Schambeinastfraktur rechts und weitere Brüche an beiden unteren Schambeinästen, eine Impressionsfraktur und eine Knorpelfraktur am rechten Oberschenkel, ein partieller Riss des vorderen Kreuzbandes rechts, eine verschobene Unterarmfraktur rechts, eine schwere Gehirnerschütterung sowie zahlreiche Schnitt-, Schürf- und Prellungswunden.

Das Mädchen war mehrere Wochen stationär im Krankenhaus und musste sich fünf Operationen mit insgesamt acht Eingriffen unterziehen. Im Krankenhaus durfte sie nur auf dem Rücken liegen – das führte zu Panikattacken. Auch die ersten Wochen zu Hause verbrachte sie vollständig bettlägerig.

Was hat das Gericht zugesprochen?


Das Landgericht Nürnberg-Fürth setzte das Schmerzensgeld auf insgesamt 50.000 EUR fest. Da die gegnerische Versicherung bereits 25.000 EUR gezahlt hatte, verurteilte das Gericht die Beklagten zur Zahlung weiterer 25.000 EUR nebst Zinsen (Az. 8 O 8176/21).

Die ursprünglich geforderten 100.000 EUR insgesamt sprach das Gericht nicht zu. Die volle Haftung der Busbetreiberin und ihrer Haftpflichtversicherung war jedoch von Anfang an unstreitig – gestritten wurde ausschließlich über die Höhe des angemessenen Schmerzensgeldes.

Warum hat das Gericht so entschieden?


Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes müssen Gerichte alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Im Vordergrund steht die Ausgleichsfunktion: Das Geld soll die erlittene Lebensbeeinträchtigung ausgleichen. Maßgeblich sind vor allem Art und Schwere der Verletzungen, die Zahl und Schwere der Operationen, die Dauer der Behandlung und das Ausmaß der Dauerschäden.

Das Gericht wertete hier besonders die Vielzahl schwerer Frakturen, die fünf Operationen und die langwierige Behandlung. Hinzu kamen erhebliche Dauerschäden: Das Mädchen kann sportliche Aktivitäten nur noch eingeschränkt ausüben, Joggen und Treppensteigen sind nur unter Schmerzen möglich. Ihre Schreibgeschwindigkeit ist vermindert und zeitlich begrenzt, und mehrere sichtbare Narben an den Beinen bleiben zurück.

Eine zentrale Rolle spielte das junge Alter der Geschädigten. Bei einem Kind lassen sich die Folgebeschwerden nur eingeschränkt vorhersagen – die Verletzungen begleiten sie über Jahrzehnte. Diese Unsicherheit über die künftige Entwicklung floss in die Bewertung ein. Zur Orientierung zog das Gericht Vergleichsentscheidungen heran, etwa ein Urteil des OLG Köln (Az. 19 U 137/09), in dem für ähnlich schwere Verletzungen 42.000 EUR zugesprochen worden waren.

Was bedeutet das für Betroffene?


Wer nach einem Verkehrsunfall schwere Verletzungen erleidet, hat Anspruch auf Schmerzensgeld – und dieser Anspruch richtet sich nicht nach starren Tabellen, sondern nach dem konkreten Einzelfall. Bei Kindern und Jugendlichen fällt das Schmerzensgeld tendenziell höher aus, weil sie länger mit den Folgen leben und Spätschäden schwerer einzuschätzen sind.

Wichtig ist: Eine erste Zahlung der Versicherung bedeutet nicht, dass Ihr Anspruch damit erledigt ist. In diesem Fall hatte die Versicherung zunächst 25.000 EUR gezahlt und den Vorfall für ausreichend reguliert erklärt – das Gericht sah das anders und verdoppelte den Betrag. Eine unabhängige rechtliche Prüfung kann sich also lohnen, bevor Sie ein Abfindungsangebot annehmen.

Gerade bei noch nicht abgeschlossenen Heilungsverläufen oder unsicheren Spätfolgen sollten Sie außerdem prüfen lassen, ob ein Feststellungsanspruch für künftige Schäden gesichert werden kann. In vergleichbaren Fällen mit multiplen Frakturen und Dauerschäden sprachen Gerichte Beträge im Bereich von rund 42.000 bis über 50.000 EUR zu.

Häufige Fragen

Wie viel Schmerzensgeld gibt es nach einem schweren Schulbusunfall?


Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach einem 12-jährigen Mädchen mit multiplen Frakturen und Dauerschäden insgesamt 50.000 EUR zu (Az. 8 O 8176/21). Die genaue Höhe hängt immer von den konkreten Verletzungen, der Behandlungsdauer und den bleibenden Folgen ab.

Spielt das Alter bei der Höhe des Schmerzensgeldes eine Rolle?


Ja. Bei Kindern und Jugendlichen fällt das Schmerzensgeld tendenziell höher aus, weil sie deutlich länger mit den Folgen leben und Spätschäden schwerer vorhersehbar sind. Das Gericht berücksichtigte im vorliegenden Fall ausdrücklich das junge Alter der Geschädigten.

Ist mein Anspruch erledigt, wenn die Versicherung schon gezahlt hat?


Nein. Eine erste Zahlung schließt weitere Ansprüche nicht automatisch aus. Im entschiedenen Fall hatte die Versicherung 25.000 EUR gezahlt und den Fall für reguliert erklärt – das Gericht sprach jedoch weitere 25.000 EUR zu.

Bekomme ich auch Schmerzensgeld für psychische Folgen?


Ja. Psychische Beeinträchtigungen wie akute Belastungsreaktionen oder Panikattacken fließen in die Bewertung mit ein. Im vorliegenden Fall wurden die Panikattacken während des Krankenhausaufenthalts als Teil des Gesamtbildes berücksichtigt.

Was passiert, wenn die Spätfolgen noch nicht absehbar sind?


Wenn künftige Schäden nicht ausgeschlossen werden können, lässt sich ein sogenannter Feststellungsanspruch gerichtlich sichern. Damit bleiben spätere, heute noch nicht bezifferbare Folgeschäden ersatzfähig.

Wer haftet bei einem Zusammenstoß zweier Schulbusse?


Haftbar sind in der Regel der Halter des unfallverursachenden Busses und dessen Haftpflichtversicherung. Im entschiedenen Fall war die volle Haftung von Anfang an unstreitig.

Fazit


Der Fall zeigt, wie umfassend Gerichte die Folgen eines Unfalls bewerten – von der Zahl der Operationen über psychische Belastungen bis zu den langfristigen Einschränkungen im Alltag. Gerade bei jungen Geschädigten wiegt die Unsicherheit über die weitere Entwicklung schwer und wirkt sich auf die Höhe des Schmerzensgeldes aus. Der Fall macht außerdem deutlich, dass ein erstes Angebot der Versicherung nicht das letzte Wort sein muss.

Wenn Sie selbst von einem ähnlichen Vorfall betroffen sind, beraten wir Sie gerne kostenlos zu Ihren Ansprüchen. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung.

Kontaktieren Sie uns!
Sie haben Fragen? Schildern Sie uns jetzt Ihren Fall und und wir melden uns schnellstmöglich für eine Ersteinschätzung.
Jetzt kontaktieren