Aktuelles

Zehenamputation nach Unfall: 10.000 EUR Schmerzensgeld

Kontaktieren Sie uns
20.07.2026
Daniel Stebahne
Personenschadensrecht
Sonstiges

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Landgericht Ravensburg sprach einem Kraftradfahrer 10.000 EUR Schmerzensgeld zu, nachdem er bei einem Verkehrsunfall vier Zehen verloren hatte (Urteil vom 13.09.2023, Az. 6 O 234/20).
  • Der abbiegende Pkw-Fahrer haftete zu 60%, der Kradfahrer musste sich wegen überhöhter Geschwindigkeit 40% Mitverschulden anrechnen lassen.
  • Ohne Mitverschulden hätte das volle Schmerzensgeld bei rund 16.666 EUR gelegen.
  • Neben dem Zehenverlust bestehen bleibende Folgen: eine dauerhafte Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit von 10% und die Pflicht, dauerhaft orthopädische Schuhe zu tragen.


Wer bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wird, steht oft vor zwei Fragen: Wie hoch ist ein angemessenes Schmerzensgeld - und was passiert, wenn dem Verletzten ein Teil der Schuld angelastet wird? Das Landgericht Ravensburg hat dazu eine klare Entscheidung getroffen. Sie zeigt, wie Gerichte bei einem dauerhaften Körperschaden wie dem Verlust mehrerer Zehen rechnen und wie sich ein Mitverschulden konkret auf den Auszahlungsbetrag auswirkt.

Was ist passiert?

Ein Mann war nachts mit seinem Kleinkraftrad auf einer Landstraße unterwegs, auf der Tempo 70 galt. Ein entgegenkommender Pkw wollte nach links in eine Hofeinfahrt abbiegen. Beim Abbiegen kollidierte der Kradfahrer mit der rechten Heckseite des Wagens und stürzte.

Die Verletzungen waren schwer: Der Kläger verlor vier Zehen am rechten Fuß (die zweite bis fünfte Zehe), erlitt am verbliebenen Zeh einen mehrfachen Bruch des Endglieds und zog sich eine offene Verletzung am rechten Knie zu. Er lag 18 Tage stationär im Krankenhaus, wurde operiert und hatte anschließend eine gestörte, verzögerte Wundheilung mit einem offenen Geschwür am Nagelgrund.

Die Folgen wirken bis heute nach: Sieben Wochen war der Mann voll arbeitsunfähig, danach über Monate nur eingeschränkt einsatzfähig. Zurück bleiben eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit von 10% und die Notwendigkeit, dauerhaft orthopädische Schuhe zu tragen.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Ravensburg sprach dem Kläger ein Schmerzensgeld von insgesamt 10.000 EUR zu. Da die gegnerische Versicherung bereits 5.000 EUR gezahlt hatte, wurden weitere 5.000 EUR zugesprochen (Az. 6 O 234/20).

Entscheidend war die Haftungsverteilung: Das Gericht legte eine Haftung des Pkw-Fahrers von 60% fest. Der Kradfahrer musste sich ein Mitverschulden von 40% anrechnen lassen. Ausgehend von einem vollen Schmerzensgeld von rund 16.666 EUR bei alleiniger Haftung des Gegners ergaben sich daraus die zugesprochenen 10.000 EUR.

Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass die Beklagten auch für künftige materielle und nicht vorhersehbare immaterielle Schäden aus dem Unfall haften - jeweils in der Quote von 60%.

Warum hat das Gericht so entschieden?

Wer als Linksabbieger mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstößt, trägt nach der Rechtsprechung zunächst die Hauptschuld. Es spricht der sogenannte Anscheinsbeweis dafür, dass der Abbieger den Vorrang des Gegenverkehrs verletzt hat. Deshalb haftet der Pkw-Fahrer mindestens zu 60%.

Auf der anderen Seite war der Kradfahrer mit 86,9 km/h statt der erlaubten 70 km/h unterwegs - also rund 30% zu schnell. Diese überhöhte Geschwindigkeit hat der Kollision zu einem erheblichen Teil mit ausgelöst. Das Gericht rechnete dem Kradfahrer dafür ein Mitverschulden von 40% an, mehr aber nicht.

Bei der Höhe des Schmerzensgeldes stellte das Gericht auf den dauerhaften Charakter der Verletzung ab: der Verlust von vier Zehen, die Fraktur am letzten verbliebenen Zeh, der verlängerte und gestörte Heilungsverlauf, die langen Zeiten der Arbeitsunfähigkeit sowie die bleibende Beeinträchtigung von 10%. Diese Faktoren zusammen führten zu dem Betrag von 10.000 EUR unter Berücksichtigung der 60%-Quote.

Was bedeutet das für Betroffene?

Der Fall zeigt zwei zentrale Punkte. Erstens: Ein Mitverschulden beseitigt den Schmerzensgeldanspruch nicht, sondern kürzt ihn nur um die entsprechende Quote. Auch wer selbst einen Fehler gemacht hat, kann noch erhebliche Beträge erhalten.

Zweitens: Dauerschäden sind bei der Bemessung besonders wichtig. Der Verlust von Körperteilen und eine bleibende Minderung der Erwerbsfähigkeit erhöhen das Schmerzensgeld deutlich. In vergleichbaren Fällen mit dem Verlust mehrerer Zehen sprachen Gerichte - je nach Ausmaß und Mitverschulden - Beträge im mittleren fünfstelligen Bereich bei voller Haftung zu.

Wichtig ist auch die Feststellungsklage für künftige Schäden. Wenn absehbar ist, dass später weitere Behandlungen, orthopädische Hilfsmittel oder Verdienstausfälle entstehen, kann das Gericht die Haftung für die Zukunft bereits jetzt feststellen. So sind Sie abgesichert, ohne dass Ansprüche verjähren.

Häufige Fragen

Wie viel Schmerzensgeld gibt es für den Verlust von Zehen?


Das hängt vom Ausmaß und den Folgen ab. Für den Verlust von vier Zehen mit dauerhafter Beeinträchtigung sprach das LG Ravensburg 10.000 EUR zu - allerdings bereits um 40% Mitverschulden gekürzt. Bei voller Haftung hätte der Betrag bei rund 16.666 EUR gelegen (Az. 6 O 234/20).

Bekomme ich trotz eigener Schuld noch Schmerzensgeld?


Ja. Ein Mitverschulden führt nicht zum Verlust des Anspruchs, sondern nur zu einer Kürzung um die jeweilige Quote. Im entschiedenen Fall betrug die Kürzung 40%, der Verletzte erhielt trotzdem 10.000 EUR.

Wer haftet beim Unfall zwischen abbiegendem Pkw und Motorrad?


Wer als Linksabbieger mit dem Gegenverkehr zusammenstößt, haftet grundsätzlich mit dem überwiegenden Anteil. Das LG Ravensburg legte hier eine Haftung des Pkw-Fahrers von 60% fest, weil er den Vorrang des entgegenkommenden Kraftrads missachtet hatte.

Wirkt sich überhöhte Geschwindigkeit auf mein Schmerzensgeld aus?


Ja. Fuhr der Verletzte zu schnell, kann ihm das als Mitverschulden angerechnet werden. Im Fall des LG Ravensburg führten rund 30% zu viel Geschwindigkeit zu einer Kürzung um 40%.

Was ist eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)?


Die MdE beschreibt, in welchem Umfang die Fähigkeit zu arbeiten dauerhaft eingeschränkt ist. Im entschiedenen Fall lag sie bei 10%. Solche Dauerfolgen erhöhen das Schmerzensgeld, weil sie den Verletzten sein Leben lang belasten.

Warum ist eine Feststellungsklage sinnvoll?


Sie sichert Ihre Ansprüche für später eintretende Schäden ab. Das Gericht stellte fest, dass die Beklagten auch für künftige materielle und immaterielle Schäden zu 60% haften - so gehen spätere Behandlungskosten oder Verdienstausfälle nicht verloren.

Fazit

Das Urteil des LG Ravensburg macht deutlich: Schwere Dauerschäden wie der Verlust mehrerer Zehen rechtfertigen ein spürbares Schmerzensgeld - und selbst ein erhebliches Mitverschulden lässt den Anspruch nicht entfallen, sondern kürzt ihn nur. Für Betroffene lohnt sich eine genaue Prüfung, sowohl der Haftungsquote als auch der Zukunftsschäden.

Wenn Sie selbst von einem aehnlichen Vorfall betroffen sind, beraten wir Sie gerne kostenlos zu Ihren Anspruechen. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Ersteinschaetzung.

Kontaktieren Sie uns!
Sie haben Fragen? Schildern Sie uns jetzt Ihren Fall und und wir melden uns schnellstmöglich für eine Ersteinschätzung.
Jetzt kontaktieren