Ein Geburtsschaden kann vorliegen, wenn während der Schwangerschaft, der Geburt oder in den ersten Stunden danach medizinische Fehler zu vermeidbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt haben.

Wann liegt ein Behandlungsfehler bei der Geburt vor?

Nicht jede Komplikation während Schwangerschaft oder Geburt ist automatisch ein Behandlungsfehler. Entscheidend ist, ob medizinische Standards eingehalten wurden und ob bei sachgerechtem Vorgehen gesundheitliche Beeinträchtigungen hätten vermieden werden können.

Ein haftungsrelevanter Fehler kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Warnsignale nicht erkannt oder nicht rechtzeitig beachtet wurden oder notwendige Maßnahmen verspätet oder gar nicht erfolgt sind.

Typische Konstellationen bei Geburtsschäden

In der Praxis betreffen Geburtsschadensfälle häufig unter anderem:

  • unzureichende Überwachung von Mutter oder Kind
  • fehlerhafte Auswertung von Kontroll- und Überwachungsdaten
  • verzögerte Entscheidungen bei geburtshilflichen Notlagen
  • unterlassene oder verspätete operative Eingriffe
  • Fehler bei der medizinischen Erstversorgung des Neugeborenen
  • unzureichende oder fehlerhafte Risikoaufklärung

Ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt, lässt sich nur durch eine sorgfältige Auswertung der medizinischen Dokumentation klären.

Welche Folgen können Geburtsschäden haben?

Die gesundheitlichen Auswirkungen von Geburtsschäden sind sehr unterschiedlich. Sie reichen von vorübergehenden Beeinträchtigungen bis hin zu schweren, dauerhaften Schäden, die das Kind ein Leben lang begleiten können.

Je nach Ausprägung können langfristige Therapien, Pflegeleistungen, Hilfsmittel oder strukturelle Anpassungen im Alltag erforderlich werden. Für betroffene Familien bedeutet das häufig eine erhebliche emotionale und finanzielle Belastung.

Welche Ansprüche bestehen bei einem Geburtsschaden?

Liegt ein medizinischer Behandlungsfehler vor, können unter anderem folgende Ansprüche in Betracht kommen:

  • Schmerzensgeld
  • Ersatz von Pflege- und Betreuungskosten
  • Kosten für Therapien, Medikamente und Hilfsmittel
  • Aufwendungen für Umbauten oder Mobilitätshilfen
  • Verdienstausfall- und Betreuungsschäden der Eltern
  • Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Schäden

Ziel ist eine langfristige Absicherung der Versorgung und nicht lediglich eine kurzfristige Kompensation.

Unser Vorgehen bei Geburtsschadensfällen

Geburtsschäden gehören zu den komplexesten Fällen im Medizin- und Personenschadensrecht. Entsprechend strukturiert ist unser Vorgehen:

  1. kostenfreie Ersteinschätzung des Sachverhalts
  2. vollständige Sichtung und Anforderung der Behandlungsunterlagen
  3. medizinische Bewertung anhand anerkannter Fachstandards
  4. rechtliche Einordnung und Entwicklung einer realistischen Strategie
  5. außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung berechtigter Ansprüche

Während des gesamten Verfahrens behalten wir die individuelle Situation der Familie im Blick.

Warum Lüken & Stebahne

Wir vertreten ausschließlich die Interessen geschädigter Patientinnen und Patienten. Unsere Tätigkeit ist auf komplexe Personenschäden spezialisiert.

Gerade bei Geburtsschäden ist Erfahrung, medizinisches Verständnis und eine langfristige Perspektive entscheidend.

Häufige Fragen zu Geburtsschäden

Ist jede Komplikation bei der Geburt ein Behandlungsfehler?

Nein. Schwangerschaft und Geburt sind mit medizinischen Risiken verbunden. Ein Behandlungsfehler liegt nur dann vor, wenn ärztliche oder geburtshilfliche Standards nicht eingehalten wurden und bei sachgerechtem Vorgehen gesundheitliche Beeinträchtigungen vermeidbar gewesen wären.

Wie lässt sich feststellen, ob ein Geburtsschaden vermeidbar war?

Ob ein vermeidbarer Fehler vorliegt, kann nur durch eine sorgfältige Auswertung der medizinischen Behandlungsunterlagen und eine fachliche Bewertung geklärt werden. Der bloße Eintritt eines Schadens reicht hierfür nicht aus.

Welche Unterlagen werden für die Prüfung eines Geburtsschadens benötigt?

In der Regel sind die Schwangerschafts- und Geburtsdokumentation, Überwachungsprotokolle sowie Unterlagen zur medizinischen Erstversorgung des Neugeborenen relevant. Welche Dokumente im konkreten Fall erforderlich sind, klären wir im Rahmen der Ersteinschätzung.

Gibt es Fristen, die bei Geburtsschäden beachtet werden müssen?

Ja. Auch Geburtsschäden unterliegen gesetzlichen Verjährungsfristen. Diese hängen vom jeweiligen Einzelfall ab und können komplex sein. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung ist daher dringend zu empfehlen.

Welche Kosten entstehen bei einer rechtlichen Prüfung?

Die erste Einschätzung Ihres Falls ist kostenfrei. Über mögliche Kosten und das weitere Vorgehen informieren wir transparent, bevor verbindliche Schritte eingeleitet werden.

Muss ich mich sofort für rechtliche Schritte entscheiden?

Nein. Ziel der ersten Prüfung ist es, Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu geben. Ob und wie weiter vorgegangen wird, entscheiden Sie in Ruhe.

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