Das Wichtigste im Überblick
- Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 28.10.2022, Aktenzeichen 7 U 25/22) sprach für eine AC-Gelenksprengung der rechten Schulter 12.500 EUR Schmerzensgeld zu.
- Ursache war ein Fahrradsturz nach einem Verkehrsunfall, den der Beklagte unstreitig allein verschuldet hatte.
- Der Verletzte war rund 10 Monate arbeitsunfähig und konnte eine zugesagte neue Stelle erst verspätet antreten.
- Ein späterer Behandlungsfehler der Ärzte unterbrach die Haftung des Unfallverursachers nicht, weil er nicht "besonders grob" war.
Eine Schultereckgelenkssprengung – medizinisch AC-Gelenksprengung – gehört zu den schmerzhaften und langwierigen Schulterverletzungen. Wer nach einem unverschuldeten Unfall monatelang nicht arbeiten kann und zusätzlich eine fehlerhafte Behandlung erleidet, fragt sich zu Recht: Wer haftet für welchen Schaden? Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zeigt, wie Gerichte in solchen Fällen Schmerzensgeld bemessen und wie mit ärztlichen Behandlungsfehlern umgegangen wird.
Was ist passiert?
Ein Mann stürzte bei einem Verkehrsunfall vom Fahrrad und erlitt dabei eine AC-Gelenksprengung der rechten Schulter (eine sogenannte Rockwood-IV-Läsion). Der Unfall war unstreitig allein vom beklagten Autofahrer verursacht worden; dessen Kfz-Haftpflichtversicherung war ebenfalls beklagt.
Die Verletzung wurde am 30.05.2017 operiert. Trotz der Operation war der Betroffene bis zum 15.02.2018 arbeitsunfähig – insgesamt rund zehn Monate. Besonders bitter: Er hätte eigentlich schon zum 01.04.2017 eine neue Beschäftigung bei einem Unternehmen antreten sollen. Diese Stelle konnte er unfallbedingt erst verspätet zum 15.02.2018 aufnehmen. Zusätzlich war die ärztliche Behandlung nach dem Unfall teilweise fehlerhaft.
Die Entscheidung des Gerichts
Das OLG Hamm verurteilte den Autofahrer und seine Versicherung als Gesamtschuldner zur Zahlung von 12.500 EUR Schmerzensgeld. Da bereits 5.000 EUR gezahlt worden waren, wurde der Gesamtbetrag entsprechend berücksichtigt.
Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die Beklagten dem Verletzten den Netto-Verdienstausfall ersetzen müssen, der ihm dadurch entstanden ist, dass er die neue Beschäftigung erst verspätet antreten konnte. Auch für sämtliche weiteren materiellen Schäden und für zukünftige, heute noch nicht vorhersehbare immaterielle Schäden aus dem Unfall müssen die Beklagten aufkommen – jeweils, soweit die Ansprüche nicht bereits auf Sozialversicherungsträger übergegangen sind.
Warum hat das Gericht so entschieden?
Entscheidend war, dass der Unfallverursacher für die Folgen der Verletzung einstehen muss – und zwar grundsätzlich auch dann, wenn eine nachfolgende ärztliche Behandlung fehlerhaft war. Die Beklagten hatten argumentiert, die fehlerhafte Behandlung habe den Zusammenhang zwischen Unfall und den späteren Schäden unterbrochen. Dem folgte das Gericht nicht.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterbricht selbst ein grober Behandlungsfehler des nachbehandelnden Arztes die Haftung des Unfallverursachers in aller Regel nicht. Nur ein besonders grober Behandlungsfehler kann diese Wirkung haben – und diesen muss der Unfallverursacher beweisen. Diesen Beweis konnten die Beklagten hier nicht führen. Das Gericht stufte die Behandlungsfehler ausdrücklich als nicht besonders grob ein.
Bei der Höhe des Schmerzensgeldes berücksichtigte das Gericht insbesondere die Schwere der Schulterverletzung, die notwendige Operation sowie die rund zehnmonatige Arbeitsunfähigkeit.
Was bedeutet das für Betroffene?
Wenn Sie nach einem unverschuldeten Unfall eine Schulterverletzung erlitten haben, stehen Ihnen Schmerzensgeld und Ersatz Ihrer materiellen Schäden zu. Für eine AC-Gelenksprengung mit Operation und mehrmonatiger Arbeitsunfähigkeit sprachen Gerichte in vergleichbaren Fällen Beträge im niedrigen bis mittleren fünfstelligen Bereich zu – das OLG Hamm entschied hier auf 12.500 EUR.
Besonders wichtig: Auch wenn nach dem Unfall bei der ärztlichen Behandlung Fehler passieren, verlieren Sie Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher in der Regel nicht. Die Hürde für eine Unterbrechung der Haftung ist bewusst hoch. Zudem können Sie neben dem Schmerzensgeld auch Verdienstausfall geltend machen – etwa wenn Sie eine bereits zugesagte Stelle nicht rechtzeitig antreten konnten.
Häufige Fragen
Wie viel Schmerzensgeld gibt es bei einer AC-Gelenksprengung?
Das OLG Hamm sprach für eine AC-Gelenksprengung der Schulter mit Operation und rund zehnmonatiger Arbeitsunfähigkeit 12.500 EUR Schmerzensgeld zu (Aktenzeichen 7 U 25/22). Die genaue Höhe hängt immer vom Einzelfall ab, insbesondere von Schwere, Operationen und Dauer der Beeinträchtigung.
Verliere ich mein Schmerzensgeld, wenn ein Arzt einen Behandlungsfehler macht?
Nein. Ein Behandlungsfehler des nachbehandelnden Arztes unterbricht die Haftung des Unfallverursachers grundsätzlich nicht. Nur ein besonders grober Behandlungsfehler kann diese Wirkung haben – und dafür trägt der Unfallverursacher die Beweislast.
Kann ich Verdienstausfall geltend machen, wenn ich eine neue Stelle nicht antreten konnte?
Ja. Im Fall des OLG Hamm stellte das Gericht fest, dass der Verletzte Ersatz für den Verdienstausfall erhält, weil er eine bereits zugesagte Stelle unfallbedingt erst verspätet antreten konnte – soweit die Ansprüche nicht auf einen Sozialversicherungsträger übergegangen sind.
Wer haftet bei einem Verkehrsunfall mit dem Fahrrad?
Hat ein Autofahrer den Unfall verursacht, haften er und seine Kfz-Haftpflichtversicherung als Gesamtschuldner. Im entschiedenen Fall war die alleinige Verursachung durch den Autofahrer unstreitig.
Was ist eine Rockwood-IV-Läsion?
Rockwood ist eine medizinische Einteilung der Schwere einer AC-Gelenksprengung. Eine Rockwood-IV-Läsion beschreibt eine ausgeprägte Verletzung des Schultereckgelenks, die häufig operativ behandelt werden muss.
Wie lange dauert die Genesung nach einer AC-Gelenksprengung?
Das hängt vom Schweregrad ab. Im entschiedenen Fall war der Betroffene trotz Operation rund zehn Monate arbeitsunfähig, was die erhebliche Belastung durch diese Verletzung zeigt.
Fazit
Das Urteil des OLG Hamm macht deutlich: Eine AC-Gelenksprengung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kann ein Schmerzensgeld im fünfstelligen Bereich rechtfertigen – hier 12.500 EUR. Ebenso wichtig ist, dass spätere Behandlungsfehler Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher in aller Regel nicht schmälern. Neben dem Schmerzensgeld können auch Verdienstausfall und weitere Schäden ersetzt werden.
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