Das Wichtigste im Überblick
- Das Landgericht Kiel sprach einer Frau nach einem Messerangriff durch ihren Ex-Partner 10.000 € Schmerzensgeld zu (Urteil vom 05.07.2022, Az. 13 Ks 598 Js 62014/21).
- Die Betroffene erlitt Messerstiche an Oberkörper, Arm, Händen und Oberschenkel mit Verletzungen innerer Organe, die eine Notoperation nötig machten.
- Als Dauerschäden bleiben ausgedehnte Narben, eine ca. 14 cm lange Bauchnarbe und Einschränkungen der Handfunktion sowie schwere psychische Folgen.
- Das Gericht stellte fest, dass der Täter auch für alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden haftet.
Gewalt durch einen früheren Partner hinterlässt nicht nur körperliche Wunden, sondern erschüttert das Sicherheitsgefühl von Betroffenen und ihren Familien tief. Ein Urteil des Landgerichts Kiel zeigt, wie Gerichte solche Taten strafrechtlich ahnden und welches Schmerzensgeld Opfern zusteht. Für Betroffene ist es wichtig zu wissen: Neben der Verurteilung des Täters können auch zivilrechtliche Ansprüche direkt im Strafverfahren geltend gemacht werden.
Was ist passiert?
Am Abend des 10.12.2021 griff ein Mann seine frühere Partnerin vor deren Wohnhaus mit einem Messer an. Die Beziehung war erst wenige Monate zuvor beendet worden.
Die Frau erlitt zahlreiche Messerstiche an Oberkörper, linkem Arm, an den Händen und am linken Oberschenkel. Dabei wurden auch innere Organe schwer verletzt, sodass eine sofortige Notoperation erforderlich war. Der Angriff erfolgte für das Opfer überraschend – das Gericht wertete die Tat deshalb als heimtückisch begangenen versuchten Mord. Im Anschluss an die Tat richtete der Mann das Messer gegen sich selbst.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht Kiel verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und ordnete zusätzlich die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Der Betroffenen wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 € zugesprochen.
Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass der Täter verpflichtet ist, der Frau sämtliche künftigen materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, soweit diese nicht auf Sozialversicherungsträger übergehen. Ebenfalls festgestellt wurde, dass die Ansprüche auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruhen – ein wichtiger Punkt, der die spätere Durchsetzung der Forderungen erleichtert.
Warum hat das Gericht so entschieden?
Das Schmerzensgeld bemisst sich nach Art, Schwere und Dauer der Verletzungen sowie nach den seelischen Folgen für das Opfer. Im vorliegenden Fall waren die Beeinträchtigungen erheblich.
Die Frau trägt dauerhafte Narben an mehreren Körperregionen, darunter eine rund 14 cm lange Längsnarbe am Bauch; der Bauchnabel ist durch die Vernarbung nicht mehr erkennbar. Ihre Handfunktion ist eingeschränkt, sodass sie beispielsweise keine Tastatur mehr bedienen kann. Hinzu kommen schwere psychische Folgen mit Panikattacken, die eine Traumatherapie erforderlich machen. Auch die Kinder der Betroffenen sind psychisch belastet und leiden unter Albträumen. Ihren Arbeitsplatz verlor die Frau, weil sie die Stelle nicht antreten konnte; ihre berufliche Zukunft ist ungewiss. Zur Zeit der Entscheidung war sie noch viermal wöchentlich in Ergo- und Physiotherapie.
Die Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Schäden ist gerade bei so schweren Verletzungen bedeutsam: Sollten sich später weitere Beeinträchtigungen zeigen, sind diese bereits abgesichert.
Was bedeutet das für Betroffene?
Wer Opfer einer Gewalttat wird, kann sein Schmerzensgeld häufig direkt im Strafverfahren einfordern. Dieses sogenannte Adhäsionsverfahren erspart einen zusätzlichen Zivilprozess und ist für Betroffene oft der schnellere Weg.
Die zugesprochenen 10.000 € entsprechen indexiert heute rund 10.824 €. In vergleichbaren Fällen mit schweren Stichverletzungen, Notoperation und bleibenden körperlichen sowie psychischen Folgen sprachen Gerichte Beträge in ähnlicher und teils höherer Größenordnung zu. Die genaue Höhe hängt immer vom Einzelfall ab – etwa von der Zahl der Operationen, der Sichtbarkeit von Narben, dem Ausmaß der Funktionsstörungen und den seelischen Belastungen. Wichtig ist zudem: Zahlt der Täter nicht, können Gewaltopfer unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht erhalten.
Häufige Fragen
Wie viel Schmerzensgeld gibt es nach einem Messerangriff?
Das Landgericht Kiel sprach im entschiedenen Fall 10.000 € zu (Az. 13 Ks 598 Js 62014/21). In vergleichbaren Fällen mit schweren Stichverletzungen, Notoperation und Dauerschäden bewegten sich die Beträge in ähnlicher, teils höherer Höhe. Die konkrete Summe hängt vom Einzelfall ab.
Kann ich Schmerzensgeld direkt im Strafprozess einfordern?
Ja. Über das sogenannte Adhäsionsverfahren können Sie Ihre zivilrechtlichen Ansprüche unmittelbar im Strafverfahren geltend machen. So sparen Sie sich in vielen Fällen einen separaten Zivilprozess.
Werden auch psychische Folgen berücksichtigt?
Ja. Panikattacken, eine notwendige Traumatherapie und weitere seelische Belastungen fließen in die Bemessung des Schmerzensgeldes ein. Im Kieler Fall waren die schweren psychischen Folgen ein wesentlicher Faktor.
Was bedeutet die Feststellung künftiger Schäden?
Das Gericht hat festgestellt, dass der Täter auch für zukünftige materielle und immaterielle Schäden haftet. Zeigen sich später weitere Beeinträchtigungen aus der Tat, sind diese damit bereits abgesichert.
Was passiert, wenn der Täter nicht zahlen kann?
Gewaltopfer können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht erhalten. Zudem lässt sich ein zugesprochener Anspruch über viele Jahre vollstrecken, gerade weil er auf einer vorsätzlichen Tat beruht.
Fazit
Das Urteil des Landgerichts Kiel macht deutlich, dass Opfer schwerer Gewalttaten Anspruch auf Schmerzensgeld und auf Ersatz künftiger Schäden haben – und dass sich diese Ansprüche bereits im Strafverfahren durchsetzen lassen. Für Betroffene ist eine frühzeitige rechtliche Begleitung wichtig, um alle Ansprüche vollständig geltend zu machen.
Wenn Sie selbst von einem ähnlichen Vorfall betroffen sind, beraten wir Sie gerne kostenlos zu Ihren Ansprüchen. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung.
