Das Wichtigste im Überblick
- Das Landgericht Bonn sprach einem Mädchen 30.000 € Schmerzensgeld zu (Urteil vom 06.04.2022, Az. 28 KLs-77 Js 590/21 SE-2/22).
- Der Täter, der Stiefvater des Kindes, wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs in 13 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt.
- Das Gericht stellte fest, dass der Täter auch für sämtliche künftigen materiellen und immateriellen Schäden haften muss.
- Der Schmerzensgeldanspruch wurde direkt im Strafverfahren über ein Adhäsionsverfahren durchgesetzt.
Wenn ein Kind Opfer eines Missbrauchs wird, stehen für die Familie zunächst der Schutz und die seelische Genesung im Vordergrund. Doch früher oder später stellt sich auch die Frage: Welche finanziellen Ansprüche hat das Kind gegenüber dem Täter? Ein Urteil des Landgerichts Bonn zeigt, wie Gerichte in solchen Fällen ein Schmerzensgeld bemessen und wie sich der Anspruch bereits im Strafprozess durchsetzen lässt.
Was ist passiert?
Ein Mann missbrauchte über einen Zeitraum von rund 14 Monaten seine Stieftochter, die er seit ihrem dritten Lebensjahr kannte und die ihn "Papa" nannte. Die Übergriffe begannen im Sommer 2020, als das Mädchen erst neun Jahre alt und über Sexualität völlig unaufgeklärt war.
Insgesamt kam es zu 13 Taten. In zehn Fällen handelte es sich um schweren sexuellen Missbrauch mit vaginaler und digitaler Penetration sowie oraler Stimulation. Der Täter nutzte die Abwesenheit der Mutter aus, die häufig Spätdienst hatte, und schickte die kleine Schwester des Mädchens zum Spielen weg, um mit dem Kind allein zu sein.
Um das Mädchen gefügig zu machen, setzte der Täter gezielt Druckmittel ein. Er drohte damit, ihr das Handy wegzunehmen, Hausarrest zu verhängen oder sogar den Familienhund zu vergiften. Gleichzeitig belohnte er das Kind mit Geschenken wie einer Smartwatch. Weil er seine Drohungen ebenso zuverlässig wahrmachte wie seine Versprechen, nahm das Kind die Konsequenzen ernst und fügte sich.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht Bonn sprach dem Mädchen ein Schmerzensgeld von 30.000 € zu, verzinst mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Der Täter wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.
Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass der Täter verpflichtet ist, sämtliche zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die aus dem Missbrauch entstehen. Das ist bei psychischen Folgeschäden besonders wichtig, weil sich diese oft erst Jahre später vollständig zeigen. Zudem stellte das Gericht klar, dass die Ansprüche aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung stammen. Das hat für die Betroffene einen praktischen Vorteil, auf den wir unten eingehen.
Warum hat das Gericht so entschieden?
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigen Gerichte vor allem die Schwere und Dauer der Taten sowie die seelischen Folgen für das Opfer. Hier waren gleich mehrere erschwerende Umstände zu berücksichtigen.
Entscheidend war zum einen die besonders schwere Art der Übergriffe über einen langen Zeitraum von 14 Monaten hinweg. Zum anderen wog das Vertrauensverhältnis schwer: Das Kind sah in dem Täter seinen Vater. Genau dieses Vertrauen wurde ausgenutzt. Auch das junge Alter des Mädchens und die massiven psychischen Druckmittel – von Drohungen bis zur Androhung, den Hund zu töten – flossen in die Bewertung ein. Solche Taten hinterlassen tiefe seelische Verletzungen, die ein Kind oft ein Leben lang begleiten.
Was bedeutet das für Betroffene?
Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten können ihr Schmerzensgeld direkt im Strafprozess einfordern – über das sogenannte Adhäsionsverfahren. In diesem Bonner Fall geschah genau das: Das Kind, vertreten durch die Mutter, machte den Anspruch als Adhäsionsklägerin geltend, und das Strafgericht entschied im selben Urteil über das Schmerzensgeld.
Der Vorteil liegt auf der Hand: Betroffene ersparen sich einen zusätzlichen, oft belastenden Zivilprozess. Die Feststellung, dass die Ansprüche aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung stammen, hat noch einen weiteren Nutzen: Solche Forderungen bleiben auch dann bestehen, wenn der Täter später eine Privatinsolvenz durchläuft – sie sind von einer Restschuldbefreiung ausgenommen.
Ob im Einzelfall 30.000 € oder ein anderer Betrag angemessen sind, hängt immer von den konkreten Umständen ab. In vergleichbaren Fällen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sprachen Gerichte je nach Dauer und Schwere der Taten Beträge im niedrigen fünfstelligen bis in den mittleren fünfstelligen Bereich zu. Eine anwaltliche Prüfung schafft hier Klarheit.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei sexuellem Kindesmissbrauch?
Die Höhe hängt von Dauer, Schwere und den psychischen Folgen ab. Im Fall des Landgerichts Bonn waren es 30.000 € für 13 Taten über 14 Monate. In vergleichbaren Fällen sprachen Gerichte Beträge im niedrigen bis mittleren fünfstelligen Bereich zu.
Was ist ein Adhäsionsverfahren?
Das Adhäsionsverfahren ermöglicht es Opfern, ihre zivilrechtlichen Ansprüche wie Schmerzensgeld direkt im Strafprozess geltend zu machen. So entscheidet das Strafgericht im selben Urteil über die Bestrafung des Täters und über das Schmerzensgeld – ein zusätzlicher Zivilprozess entfällt.
Kann ich Ansprüche auch für ein minderjähriges Kind durchsetzen?
Ja. Ein minderjähriges Kind wird durch seine gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern, vertreten. Im Bonner Fall machte die Mutter den Anspruch für ihre Tochter geltend.
Kann sich der Täter durch eine Insolvenz seiner Zahlungspflicht entziehen?
Nein. Das Gericht stellte fest, dass die Ansprüche aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung stammen. Solche Forderungen sind von einer Restschuldbefreiung in der Privatinsolvenz ausgenommen und bleiben bestehen.
Deckt das Schmerzensgeld auch spätere Spätfolgen ab?
Die ausgeurteilten 30.000 € bemessen die bisherigen Folgen. Weil das Gericht zusätzlich die Haftung für alle künftigen Schäden feststellte, kann die Betroffene bei später auftretenden psychischen Folgeschäden weitere Ansprüche geltend machen.
Was kostet mich eine anwaltliche Prüfung meines Falls?
Eine erste Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche ist bei uns kostenlos und unverbindlich. So erfahren Sie, ob und in welchem Umfang sich eine Durchsetzung lohnt.
Fazit
Das Urteil des Landgerichts Bonn zeigt, dass Opfer von Missbrauch nicht ohne Schutz dastehen. Neben der strafrechtlichen Verurteilung des Täters können Betroffene ein Schmerzensgeld erhalten – und das oft schon im Strafprozess selbst. Die zusätzliche Feststellung der Haftung für künftige Schäden sichert das Kind auch für später auftretende Folgen ab.
Wenn Sie selbst von einem ähnlichen Vorfall betroffen sind, beraten wir Sie gerne kostenlos zu Ihren Ansprüchen. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung.
Über die Kanzlei Lueken & Stebahne
Wir sind auf die Durchsetzung von Personenschaden- und Schmerzensgeldansprüchen spezialisiert und vertreten Gewaltopfer sowie deren Angehörige. Unsere Anwälte begleiten Sie einfühlsam und mit fachlicher Erfahrung bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche – auf Wunsch auch über das Adhäsionsverfahren im Strafprozess.
