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22.500 EUR Schmerzensgeld: Fersenbeinbruch bei Mutter

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10.08.2026
Daniel Stebahne
Personenschadensrecht
Sonstiges

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Landgericht Karlsruhe (Urteil vom 19.04.2023, Az. 6 O 175/21) sprach einer 32-jährigen Frau insgesamt 30.000 EUR Schmerzensgeld zu – davon 22.500 EUR zusätzlich zu bereits gezahlten 7.500 EUR.
  • Verletzung: ein komplizierter, offener und mehrfach gebrochener Fersenbeinbruch mit Beteiligung des Sprunggelenks nach einem unverschuldeten Fahrradunfall.
  • Das Gericht bewertete die Auswirkungen auf das Verhältnis zur 15 Monate alten Tochter als schmerzensgelderhöhend.
  • Die Beklagten müssen zusätzlich für alle künftigen materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aufkommen (Feststellung).


Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit im Straßenverkehr kann das Leben dauerhaft verändern. Eine junge Mutter aus Karlsruhe wollte mit dem Fahrrad nach links abbiegen – korrekt mit Schulterblick und Handzeichen –, als ein Autofahrer ungebremst auffuhr. Die Folge: ein Fersenbeinbruch, der bis heute schmerzt und der es ihr schwer macht, mit ihrem kleinen Kind auf dem Boden zu spielen. Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass genau diese Einschränkungen bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zählen.

Was ist passiert?

Eine damals 32-jährige Konrektorin einer Sondergrundschule fuhr im Juni 2018 mit dem Fahrrad in Karlsruhe. Sie vergewisserte sich mit einem Schulterblick, zeigte den Abbiegevorgang mit einem Handzeichen an und wechselte auf die Linksabbiegespur. Ein Autofahrer fuhr aus Unachtsamkeit ungebremst auf ihr Fahrrad auf. Die Frau stürzte und erlitt einen medial erstgradig offenen, mehrfragmentären Fersenbeinbruch mit Beteiligung des hinteren unteren Sprunggelenks.

Sie lag vom 27. Juni bis 16. Juli 2018 im Krankenhaus und war auf Gehhilfen angewiesen. Im August 2019 folgte eine zweite Operation zur Metallentfernung, dazu ambulante Physiotherapie bis November 2019. Insgesamt war sie 22 Tage stationär und musste sich zwei Operationen unterziehen.

Bleibende Folgen

Die Verletzung ist ausgeheilt, aber nicht folgenlos: chronische Schwellung der Knöchelkontur, eingeschränkte Beweglichkeit im oberen und unteren Sprunggelenk, eine 16 cm lange gewinkelte Narbe am Rückfuß und Gefühlsminderungen. Besonders schwer wiegt eine fortgeschrittene Arthrose im unteren Sprunggelenk, die weiter voranschreitet. Mittel- bis langfristig ist eine operative Versteifung des Gelenks nötig – danach ist keine Drehbewegung des Fußes mehr möglich. Die dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit liegt bei 10 %.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Karlsruhe sprach der Frau ein Gesamtschmerzensgeld von 30.000 EUR zu. Da die Versicherung bereits 7.500 EUR gezahlt hatte, wurden weitere 22.500 EUR zugesprochen (Urteil vom 19.04.2023, Az. 6 O 175/21). Die Haftung war dem Grunde nach unstreitig – der Autofahrer hatte den Unfall allein verursacht.

Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass die Beklagten für jeden künftigen materiellen und für nicht vorhersehbaren immateriellen Schaden aufkommen müssen. Das ist wichtig, weil die Arthrose fortschreitet und weitere Behandlungen, insbesondere die Versteifungsoperation, zu erwarten sind.

Warum hat das Gericht so entschieden?

Entscheidend war für das Gericht nicht nur die medizinische Schwere der Verletzung, sondern ihre konkrete Auswirkung auf das Leben der Frau als Mutter. Das Gericht betonte, dass sich Eltern ihren Kindern bis ins Grundschulalter hinein „auf Augenhöhe“ zuwenden – durch Knien, Hocken, gemeinsames Spiel am Boden und gemeinsame Bewegungen wie Hüpfen oder Wettläufe. Diese Zuwendung setzt körperliche Beweglichkeit voraus.

Genau diese Beweglichkeit ist bei der Klägerin schon seit der Geburt ihrer Tochter mit Schmerzen verbunden und wird nach einer Versteifung des Sprunggelenks dauerhaft eingeschränkt bleiben. Das Gericht wertete es ausdrücklich nicht zu ihrem Nachteil, dass sie sich trotz der Unfallfolgen und in Kenntnis der Schmerzen für ein Kind entschieden hatte.

Berücksichtigt wurden außerdem der Verlust sportlicher Aktivitäten (Tanzen, Zirkeltraining, Snowboarden), die chronischen Schmerzen seit mehreren Jahren und die zu erwartende Verschlechterung durch die fortschreitende Arthrose.

Was bedeutet das für Betroffene?

Die Höhe eines Schmerzensgeldes hängt nie nur von der reinen Diagnose ab. Gerichte betrachten die gesamte Lebenssituation: Beruf, Hobbys, Familie und die individuellen Einschränkungen im Alltag. Dieses Urteil zeigt deutlich, dass persönliche Lebensumstände – hier die Rolle als Mutter eines Kleinkindes – die Bewertung spürbar beeinflussen können.

Ebenso wichtig ist die sogenannte Feststellungsklage. Wenn absehbar ist, dass später weitere Schäden oder Operationen hinzukommen, sichert ein Feststellungsurteil ab, dass auch künftige Folgen ersetzt werden. In vergleichbaren Fällen mit kompliziertem Fersenbeinbruch und dauerhaften Folgen sprachen Gerichte Beträge im Bereich von rund 20.000 bis 35.000 EUR zu – abhängig vom Einzelfall.

Für Betroffene lohnt es sich daher, ein erstes Angebot der gegnerischen Versicherung genau prüfen zu lassen. Hier lagen zunächst 7.500 EUR auf dem Tisch – am Ende bestätigte das Gericht den vierfachen Betrag.

Häufige Fragen

Wie viel Schmerzensgeld gibt es bei einem Fersenbeinbruch?


Das hängt vom Einzelfall ab. Bei komplizierten Fersenbeinbrüchen mit Dauerfolgen sprachen Gerichte in vergleichbaren Fällen etwa 20.000 bis 35.000 EUR zu. Das LG Karlsruhe entschied hier auf insgesamt 30.000 EUR.

Spielt es eine Rolle, dass die Verletzte Mutter eines Kleinkindes ist?


Ja. Das LG Karlsruhe berücksichtigte ausdrücklich, dass die Verletzung den Umgang mit der 15 Monate alten Tochter einschränkt – etwa beim Knien, Hocken und gemeinsamen Spiel am Boden. Solche konkreten Lebensumstände können das Schmerzensgeld erhöhen.

Was bedeutet die Feststellung künftiger Schäden im Urteil?


Das Gericht stellte fest, dass die Beklagten auch für später auftretende materielle und nicht vorhersehbare immaterielle Schäden aufkommen müssen. Das ist wichtig, wenn – wie hier bei fortschreitender Arthrose – weitere Behandlungen oder Operationen zu erwarten sind.

Muss ich ein erstes Angebot der Versicherung annehmen?


Nein. Ein erstes Angebot ist oft niedriger als der angemessene Betrag. In diesem Fall hatte die Versicherung 7.500 EUR gezahlt, das Gericht sprach insgesamt 30.000 EUR zu. Eine anwaltliche Prüfung ist ratsam, bevor Sie etwas unterschreiben.

Wie lange dauert es, bis man sein Schmerzensgeld erhält?


Das ist unterschiedlich. Anerkennt die Versicherung die Haftung, kann eine erste Zahlung schnell erfolgen. Streit über die Höhe kann jedoch zu einem Gerichtsverfahren führen, das mehrere Monate bis über ein Jahr dauern kann.

Bekomme ich auch Schmerzensgeld, wenn ich später noch eine Operation brauche?


Ja. Steht fest, dass künftig weitere Eingriffe nötig werden, kann dies bereits berücksichtigt und über ein Feststellungsurteil abgesichert werden, damit auch spätere Folgen ersetzt werden.

Fazit

Das Urteil des LG Karlsruhe macht deutlich: Ein Schmerzensgeld bemisst sich nach der ganzen Lebenssituation eines Menschen. Die dauerhaften körperlichen Folgen eines Fersenbeinbruchs, der drohende Verlust der Beweglichkeit durch eine Versteifung und die konkreten Einschränkungen im Umgang mit dem eigenen Kind führten hier zu einem Gesamtschmerzensgeld von 30.000 EUR – deutlich mehr als das erste Angebot der Versicherung.

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