Das Wichtigste im Überblick
- Das Landgericht Ellwangen (Urteil vom 08.01.2026, Az. 6 O 56/24) sprach einer Witwe und ihren vier Töchtern nach der Ermordung des Familienvaters insgesamt 95.000 EUR Hinterbliebenengeld zu.
- Weil es sich um ein vorsätzliches Gewaltverbrechen (Mord) handelte, lag das Hinterbliebenengeld deutlich über dem gesetzlichen Durchschnittswert von 10.000 EUR.
- Die Beträge wurden nach dem Alter gestaffelt: Witwe 25.000 EUR, die beiden 11 Monate alten Zwillinge je 5.000 EUR, die 8 und 15 Jahre alten Töchter je 30.000 EUR.
- Zusätzlich stellte das Gericht eine Pflicht zur Zahlung einer monatlichen Unterhaltsrente fest.
Der Verlust eines geliebten Menschen durch eine Gewalttat ist ein kaum vorstellbarer Einschnitt. Neben der Trauer stehen Hinterbliebene oft auch vor finanziellen Fragen – etwa, ob ihnen ein sogenanntes Hinterbliebenengeld zusteht. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Ellwangen zeigt, wie Gerichte solche Ansprüche bewerten und warum die Höhe vom Alter der Betroffenen abhängen kann.
Was ist passiert?
Im September 2018 wurde ein Familienvater im Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses von seinem eigenen Bruder erschossen. Vorausgegangen war ein Streit vor dem Hauseingang. Der spätere Täter holte daraufhin eine in seinem Schlafzimmer versteckte Pistole, machte sie schussbereit und tötete seinen Bruder.
Der Täter wurde mit Urteil des Landgerichts Ellwangen (Jagst) vom 02.05.2019 unter anderem wegen Mordes rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zurück blieben die Ehefrau und vier Töchter im Alter von etwa 11 Monaten (Zwillinge), 8 Jahren und 15 Jahren. Sie machten in einem späteren Zivilverfahren Hinterbliebenengeld und eine Unterhaltsrente gegen den Täter geltend.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht Ellwangen sprach der Familie insgesamt 95.000 EUR Hinterbliebenengeld zu (Az. 6 O 56/24). Die Beträge wurden dabei wie folgt aufgeteilt:
- Witwe: 25.000 EUR
- Tochter (15 Jahre): 30.000 EUR
- Tochter (8 Jahre): 30.000 EUR
- Zwillingstöchter (je 11 Monate): je 5.000 EUR
Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass der Täter verpflichtet ist, eine monatliche Unterhaltsrente an die Witwe und die vier Töchter zu zahlen (§ 844 Abs. 2 BGB). Diese Rente konnte zum Zeitpunkt des Urteils noch nicht beziffert werden, weil die Familie staatliche Ersatzleistungen bezog – sie wurde daher per Feststellungsklage gesichert.
Warum hat das Gericht so entschieden?
Das Hinterbliebenengeld nach § 844 Abs. 3 BGB soll das seelische Leid ausgleichen, das nahe Angehörige durch den Tod eines Menschen erleiden. Der Gesetzgeber hatte sich bei Einführung der Regelung an einem Durchschnittswert von rund 10.000 EUR orientiert.
Das Gericht stellte jedoch klar: Liegt dem Tod ein vorsätzliches Gewaltverbrechen wie ein Mord zugrunde, ist das Hinterbliebenengeld regelmäßig über diesem Durchschnittswert anzusetzen. Die besondere Schwere der Tat rechtfertigt einen höheren Betrag.
Bei den Kindern spielte das Alter eine entscheidende Rolle. Zwar steht das Hinterbliebenengeld grundsätzlich auch Kleinkindern zu. Maßgeblich ist aber das Verständnis des Hinterbliebenen im Zeitpunkt des Todes. Die 11 Monate alten Zwillinge konnten den Verlust ihres Vaters noch nicht bewusst erfassen – daher fiel ihr Betrag mit je 5.000 EUR niedriger aus. Die 8- und 15-jährigen Töchter erfassten den Verlust dagegen bewusst und erhielten je 30.000 EUR.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Erleidet ein Hinterbliebener durch den Tod einen sogenannten Schockschaden – also eine eigene gesundheitliche Beeinträchtigung mit Krankheitswert – geht das Hinterbliebenengeld in einem eigenständigen Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 1 BGB auf. Dieser fällt dann höher aus als ein bloßes Hinterbliebenengeld. Welcher Anspruch besteht, prüft das Gericht eigenständig anhand des vorgetragenen Sachverhalts.
Was bedeutet das für Betroffene?
Wenn ein naher Angehöriger durch eine Gewalttat oder einen Unfall ums Leben kommt, können Hinterbliebene Ansprüche gegen den Verantwortlichen haben. Das Urteil zeigt, dass die Höhe des Hinterbliebenengeldes kein starrer Betrag ist, sondern von den Umständen des Einzelfalls abhängt – insbesondere von der Schwere der Tat und der persönlichen Betroffenheit.
Wichtig zu wissen: Neben dem Hinterbliebenengeld können weitere Ansprüche bestehen, etwa eine Unterhaltsrente, wenn der Verstorbene zum Familienunterhalt beigetragen hat. Auch ein eigener Schockschaden kann zu einem höheren Anspruch führen. In vergleichbaren Fällen sprachen Gerichte je nach Nähe zum Verstorbenen und Schwere der Tat zwischen einigen Tausend und mehreren Zehntausend Euro zu.
Gerade nach einem Gewaltverbrechen lohnt es sich, die eigenen Ansprüche frühzeitig prüfen zu lassen – auch, weil staatliche Leistungen und zivilrechtliche Ansprüche ineinandergreifen können [LINK: Opferentschädigung und Schmerzensgeld].
Häufige Fragen
Was ist Hinterbliebenengeld?
Hinterbliebenengeld ist eine Entschädigung für das seelische Leid, das nahe Angehörige durch den Tod eines Menschen erleiden. Es ist in § 844 Abs. 3 BGB geregelt und steht zum Beispiel Ehepartnern, Kindern und Eltern zu.
Wie hoch ist das Hinterbliebenengeld?
Der Gesetzgeber orientierte sich an einem Durchschnittswert von rund 10.000 EUR. Bei vorsätzlichen Gewaltverbrechen wie Mord liegt der Betrag regelmäßig darüber. Im Fall des LG Ellwangen erhielten die älteren Töchter und die Witwe deutlich mehr.
Bekommen auch Kleinkinder Hinterbliebenengeld?
Ja. Auch Kleinkinder haben grundsätzlich Anspruch. Allerdings kommt es auf ihr Verständnis im Zeitpunkt des Todes an. Im entschiedenen Fall erhielten die erst 11 Monate alten Zwillinge je 5.000 EUR, die älteren Töchter je 30.000 EUR.
Was ist der Unterschied zwischen Hinterbliebenengeld und Schockschaden?
Hinterbliebenengeld gleicht das seelische Leid aus, ohne dass eine eigene Erkrankung nötig ist. Ein Schockschaden liegt vor, wenn der Hinterbliebene durch den Tod eine eigene gesundheitliche Beeinträchtigung mit Krankheitswert erleidet. Dann besteht ein eigenständiger, in der Regel höherer Anspruch nach § 823 Abs. 1 BGB.
Kann ich neben dem Hinterbliebenengeld eine Unterhaltsrente verlangen?
Wenn der Verstorbene zum Unterhalt der Familie beigetragen hat, kann eine monatliche Unterhaltsrente nach § 844 Abs. 2 BGB bestehen. Lässt sich der Betrag noch nicht beziffern, kann der Anspruch über eine Feststellungsklage gesichert werden – so wie im Fall des LG Ellwangen.
Gegen wen richtet sich der Anspruch?
Der Anspruch richtet sich gegen den Verantwortlichen der Tat. Bei Gewaltverbrechen ist das der Täter selbst. Ergänzend können staatliche Leistungen nach dem Opferentschädigungsrecht in Betracht kommen.
Fazit
Das Urteil des LG Ellwangen (Az. 6 O 56/24) macht deutlich, dass Hinterbliebene nach einem Gewaltverbrechen nicht schutzlos sind. Die Höhe des Hinterbliebenengeldes hängt von der Schwere der Tat und der persönlichen Betroffenheit ab – bei vorsätzlichen Verbrechen liegt sie regelmäßig über dem gesetzlichen Durchschnitt. Daneben können eine Unterhaltsrente und bei eigenen gesundheitlichen Folgen ein Schockschaden-Anspruch bestehen.
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