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Messerstich in den Rücken: 10.000 EUR Schmerzensgeld

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06.07.2026
Daniel Stebahne
Personenschadensrecht
Sonstiges

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Landgericht Hamburg sprach mit Urteil vom 10. Januar 2025 (Az. 604 Ks 9/24) einem Opfer eines Messerstichs 10.000 EUR Schmerzensgeld zu.
  • Der Stich in den mittleren Rückenbereich durchbohrte den rechten Lungenunterlappen, verletzte das Zwerchfell und löste einen sogenannten Hämatopneumothorax mit rund zwei Litern Blutverlust aus — es bestand akute Lebensgefahr.
  • Der Geschädigte war zwei Wochen stationär im Krankenhaus und fünf Monate arbeitsunfähig; er leidet bis heute an chronischen Schmerzen.
  • Das Schmerzensgeld wurde direkt im Strafverfahren über ein sogenanntes Adhäsionsverfahren zugesprochen.


Ein Messerstich in den Rücken kann in Sekundenbruchteilen lebensbedrohlich werden. Viele Betroffene fragen sich nach einer solchen Gewalttat, ob und wie sie neben dem Strafverfahren auch finanziell entschädigt werden. Der Fall vor dem Landgericht Hamburg zeigt, dass Opfer ihren Schmerzensgeldanspruch direkt im Strafprozess durchsetzen können — und wie Gerichte solche schweren Verletzungen bewerten.

Was ist passiert?

Der Geschädigte erlitt einen Messerstich in den mittleren Rückenbereich. Die Klinge — mit einer Länge von mindestens 10 Zentimetern — durchbohrte den rechten Lungenunterlappen und verletzte das Zwerchfell. In der Folge kam es zu einem Hämatopneumothorax rechts: Luft und Blut sammelten sich im Brustkorb, der Blutverlust betrug rund zwei Liter. Für den Geschädigten bestand akute Lebensgefahr.

Der Verletzte musste zwei Wochen stationär behandelt werden, unter anderem im Bundeswehrkrankenhaus. Anschließend war er fünf Monate arbeitsunfähig. Bis heute leidet er an chronischen Schmerzen, die auf die erlittenen Verletzungen zurückgehen.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Hamburg verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Zusätzlich sprach das Gericht dem Geschädigten 10.000 EUR Schmerzensgeld nebst Zinsen zu (Az. 604 Ks 9/24, Urteil vom 10. Januar 2025).

Der Geschädigte hatte ursprünglich 20.000 EUR gefordert. Das Gericht setzte den Betrag auf 10.000 EUR fest. Bemerkenswert: In einem früheren Verfahrensgang waren dem Opfer zunächst nur 5.000 EUR zugesprochen worden — nach Aufhebung durch den Bundesgerichtshof und neuer Verhandlung verdoppelte sich der Betrag. Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass die Forderung auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht. Das ist für Opfer wichtig, weil solche Forderungen etwa in einer späteren Insolvenz des Täters besonders geschützt sind.

Warum hat das Gericht so entschieden?

Das Gericht bewertete den Messerstich als äußerst gefährliche Gewalthandlung. Ein derart kräftig gegen den Oberkörper geführter Stich, der bis in die Lunge reicht, birgt ein hohes Risiko für lebensbedrohliche innere Blutungen und Organverletzungen. Genau diese Folgen traten hier ein.

Bei der Höhe des Schmerzensgeldes berücksichtigten die Richter mehrere Faktoren: die akute Lebensgefahr durch den Blutverlust, die schwere Organverletzung an Lunge und Zwerchfell, die zweiwöchige stationäre Behandlung, die fünfmonatige Arbeitsunfähigkeit und die bis heute andauernden chronischen Schmerzen. Diese Kombination aus akuter Gefährdung und langfristigen Folgen rechtfertigte einen deutlich über der ersten Bewertung liegenden Betrag.

Was bedeutet das für Betroffene?

Opfer einer Gewalttat müssen ihren Schmerzensgeldanspruch nicht in einem separaten Zivilprozess durchsetzen. Sie können ihn direkt im Strafverfahren über das sogenannte Adhäsionsverfahren geltend machen. Das spart Zeit, Kosten und einen zweiten, oft belastenden Gerichtstermin. [LINK: Adhäsionsverfahren — Schmerzensgeld im Strafprozess]

Die zugesprochenen 10.000 EUR (indexiert rund 10.200 EUR) sind ein Anhaltspunkt, keine feste Regel. Bei Messerstichen mit Lungenverletzung und akuter Lebensgefahr sprachen Gerichte in vergleichbaren Fällen Beträge in ähnlicher Größenordnung zu — je nach Schwere der Verletzung, Dauer der Behandlung und Ausmaß der Dauerfolgen kann die Spanne aber deutlich abweichen. Chronische Schmerzen und bleibende Einschränkungen wirken dabei erhöhend.

Wichtig ist die feste Feststellung, dass die Forderung aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung stammt. Sie schützt Ihren Anspruch selbst dann, wenn der Täter zahlungsunfähig ist oder ein Insolvenzverfahren durchläuft.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einem Messerstich mit Lungenverletzung?


Das Landgericht Hamburg sprach in diesem Fall 10.000 EUR zu (Az. 604 Ks 9/24). Die konkrete Höhe hängt immer vom Einzelfall ab — von der Schwere der Verletzung, der akuten Lebensgefahr, der Behandlungsdauer und bleibenden Folgen wie chronischen Schmerzen.

Was ist ein Adhäsionsverfahren?


Das Adhäsionsverfahren ermöglicht es Opfern, ihren Schmerzensgeldanspruch direkt im Strafprozess gegen den Täter durchzusetzen. Ein separater Zivilprozess ist dann nicht mehr nötig, was Zeit und Kosten spart.

Bekomme ich mein Schmerzensgeld, wenn der Täter kein Geld hat?


Die Zahlungsfähigkeit des Täters ist ein reales Problem. Das Gericht hat hier ausdrücklich festgestellt, dass die Forderung auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruht. Solche Forderungen sind besonders geschützt und bleiben auch in einer Insolvenz des Täters durchsetzbar.

Wie lange habe ich Zeit, Schmerzensgeld zu fordern?


Ansprüche verjähren grundsätzlich, weshalb Betroffene nicht zu lange warten sollten. Wird der Anspruch im laufenden Strafverfahren über das Adhäsionsverfahren geltend gemacht, ist die Verjährung gehemmt. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung ist ratsam.

Warum wurde das Schmerzensgeld nachträglich erhöht?


Im ersten Verfahren waren zunächst 5.000 EUR zugesprochen worden. Nach Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof und einer neuen Verhandlung setzte das Landgericht Hamburg 10.000 EUR fest. Das zeigt, dass sich eine sorgfältige rechtliche Prüfung lohnen kann.

Fazit

Der Fall vor dem Landgericht Hamburg macht deutlich, dass Opfer schwerer Gewalttaten neben der strafrechtlichen Verurteilung des Täters auch eine finanzielle Entschädigung erhalten können — und zwar effizient im Rahmen des Strafverfahrens. Bei lebensgefährlichen Verletzungen mit langfristigen Folgen wie chronischen Schmerzen bewerten Gerichte den Schaden entsprechend höher.

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