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25.000 € Schmerzensgeld: Verkehrsunfall, alle vier Gliedmaßen

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20.07.2026
Daniel Stebahne
Personenschadensrecht
Sonstiges

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Landgericht Köln sprach einer Frau nach einem Verkehrsunfall ein Gesamtschmerzensgeld von 55.000 Euro zu (Urteil vom 02.11.2023, Az. 2 O 101/22).
  • Die Haftpflichtversicherung hatte bereits 30.000 Euro gezahlt, das Gericht verurteilte sie zu weiteren 25.000 Euro plus Zinsen.
  • Die Frau erlitt Frakturen beider Unterarme, beider Fersenbeine, eine Rippenfraktur und eine Hirnblutung – vier Operationen mit Metallplatten waren nötig.
  • Zurück blieben dauerhafte Bewegungseinschränkungen in Hand- und Sprunggelenken und eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 30 Prozent.


Ein einziger Moment auf einer öligen Fahrbahn kann ein ganzes Leben verändern. Wenn nach einem Verkehrsunfall alle vier Gliedmaßen gebrochen sind und dauerhafte Einschränkungen bleiben, stellt sich für Betroffene schnell die Frage: Was ist ein solches Leid überhaupt wert? Das Landgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil eine klare Antwort gegeben. Wir erklären den Fall verständlich und zeigen, was er für Sie bedeuten kann.

Was ist passiert?

Eine Frau war mit ihrem Pkw unterwegs, als ihr ein entgegenkommendes Fahrzeug auf ihrer Fahrspur entgegenkam. Der Unfallgegner war auf einem etwa 35 Meter langen Ölfilm auf seiner Fahrbahn ins Rutschen geraten und auf die Gegenfahrbahn geraten. Es kam zum frontalen Zusammenstoß.

Die Verletzungen waren erheblich: Frakturen beider Unterarme, beider Fersenbeine, eine Rippenfraktur und eine sogenannte traumatische Subarachnoidalblutung – eine Hirnblutung – auf beiden Seiten. Alle vier Gliedmaßen mussten operiert und mit Metallplatten versorgt werden. Insgesamt vier Operationen waren nötig. In den ersten drei Monaten nach dem Unfall war die Frau stark eingeschränkt und sogar bei der Körperpflege auf Hilfe angewiesen.

Ein Ermittlungsverfahren gegen den Unfallverursacher wurde eingestellt. Für die zivilrechtliche Haftung spielte das keine Rolle: Die Haftpflichtversicherung regulierte den Schaden vollständig ohne Haftungseinwände.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Köln hielt ein Gesamtschmerzensgeld von 55.000 Euro für angemessen. Da die Versicherung bereits 30.000 Euro gezahlt hatte, sprach das Gericht weitere 25.000 Euro zu – zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass die Versicherung auch für sämtliche künftigen materiellen Schäden aus dem Unfall aufkommen muss, soweit diese nicht auf Sozialversicherungsträger übergehen. Das ist wichtig, weil bei den Dauerfolgen weitere Kosten entstehen können.

Warum hat das Gericht so entschieden?

Entscheidend war das Ausmaß der dauerhaften Folgen. Die Hirnblutung und die Rippenfraktur heilten zwar folgenlos aus. Die Knochenbrüche führten jedoch zu bleibenden Funktionsminderungen: Beide Handgelenke sind besonders in der Beugung eingeschränkt, beide Sprunggelenke und Füße bewegungseingeschränkt und weisen eine vorauseilende Verschleißerkrankung auf.

Im Alltag bedeutet das konkrete Einschnitte. Die Frau kann nicht länger als 40 Minuten ohne Pause gehen, danach schmerzen und schwellen ihre Füße. Joggen, Fahrradfahren und Wandern sind nicht mehr möglich. Beim Treppenabsteigen muss sie sich am Geländer festhalten. Die Beugeeinschränkung der linken Hand behindert sie sogar bei der Bedienung der Computertastatur – eine Tätigkeit, die zu ihrem Beruf gehört. Die chronischen Schmerzen führen zu schnellerer Müdigkeit und Erschöpfung. In allen vier Gliedmaßen befinden sich weiterhin Metallplatten.

Die Berufsgenossenschaft stellte eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 Prozent fest. Das Gericht betonte, dass die gleichzeitige Betroffenheit aller vier Gliedmaßen einen seltenen und besonders schweren Fall darstellt. Gleichwohl hielt es 55.000 Euro nicht nur für angemessen, sondern auch für ausreichend.

Was bedeutet das für Betroffene?

Der Fall zeigt zwei wichtige Dinge. Erstens: Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nicht nur nach der akuten Verletzung, sondern ganz wesentlich nach den dauerhaften Folgen für den Alltag und den Beruf. Bleibende Bewegungseinschränkungen, chronische Schmerzen und eine festgestellte MdE wirken sich deutlich erhöhend aus.

Zweitens: Eine Zahlung der Versicherung ist nicht immer das letzte Wort. Hier hatte die Versicherung 30.000 Euro angeboten – das Gericht hielt 55.000 Euro für richtig. Wer ein Angebot vorschnell akzeptiert, verzichtet unter Umständen auf erhebliche Beträge. In vergleichbaren Fällen schwerer Mehrfachfrakturen mit Dauerschäden sprachen Gerichte Beträge im mittleren bis oberen fünfstelligen Bereich zu. Eine anwaltliche Prüfung des individuellen Falls ist daher entscheidend.

Wichtig ist außerdem die Feststellung zu künftigen Schäden. Da Dauerfolgen oft erst über die Jahre voll sichtbar werden, sichert ein solcher Feststellungsanspruch spätere Ersatzansprüche ab.

Häufige Fragen

Wie viel Schmerzensgeld gibt es bei Frakturen mehrerer Gliedmaßen?


Das Landgericht Köln hielt bei Frakturen aller vier Gliedmaßen mit bleibenden Folgen ein Gesamtschmerzensgeld von 55.000 Euro für angemessen (Az. 2 O 101/22). Die genaue Höhe hängt immer vom Einzelfall ab, insbesondere von den Dauerschäden.

Bekomme ich zusätzliches Schmerzensgeld, obwohl die Versicherung schon gezahlt hat?


Ja, das ist möglich. Im Kölner Fall hatte die Versicherung bereits 30.000 Euro gezahlt, das Gericht sprach dennoch weitere 25.000 Euro zu. Eine geleistete Zahlung schließt weitere Ansprüche nicht aus.

Spielt es eine Rolle, dass das Strafverfahren eingestellt wurde?


Nein. Die Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens hat keinen Einfluss auf die zivilrechtliche Haftung. Im Kölner Fall regulierte die Versicherung den Schaden vollständig ohne Haftungseinwände.

Was bedeutet eine MdE von 30 Prozent für das Schmerzensgeld?


Die Minderung der Erwerbsfähigkeit beschreibt, wie stark die Arbeitsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. Eine festgestellte MdE ist ein wichtiges Kriterium und wirkt sich erhöhend auf das Schmerzensgeld aus.

Warum ist die Feststellung künftiger Schäden wichtig?


Dauerfolgen wie eine vorauseilende Verschleißerkrankung können über Jahre neue Kosten verursachen. Ein gerichtlich festgestellter Anspruch auf Ersatz künftiger materieller Schäden sichert diese späteren Ansprüche ab.

Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?


Schmerzensgeldansprüche verjähren grundsätzlich in drei Jahren. Die Frist beginnt in der Regel am Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist und Sie von den Umständen Kenntnis erlangt haben. Eine frühzeitige Prüfung ist daher ratsam.

Fazit

Das Urteil des Landgerichts Köln macht deutlich, wie stark dauerhafte Einschränkungen das Schmerzensgeld beeinflussen. Bei schweren Mehrfachverletzungen mit bleibenden Folgen sind Beträge im oberen fünfstelligen Bereich realistisch – und ein erstes Versicherungsangebot ist häufig nicht das Ende der Verhandlung.

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