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25.000 EUR Schmerzensgeld nach Messerangriff durch Ex-Partner

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06.07.2026
Daniel Stebahne
Personenschadensrecht
Sonstiges

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Landgericht Bonn verurteilte einen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu 25.000 EUR Schmerzensgeld an seine frühere Partnerin (Urteil vom 10.02.2025, Az. 24 Ks 14/24).
  • Die 20-jährige Frau erlitt eine potenziell lebensgefährliche Halsverletzung nur wenige Zentimeter neben Halsschlagader und Halsvene sowie schwere psychische Folgeschäden.
  • Das Gericht stellte fest, dass der Täter auch sämtliche künftigen, heute noch nicht absehbaren Schäden ersetzen muss.
  • Angewendet wurden die §§ 223, 224 StGB (gefährliche Körperverletzung); der Täter erhielt zusätzlich eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.


Ein Messerangriff durch einen Menschen, dem man einmal vertraut hat, hinterlässt tiefe Spuren – körperlich wie seelisch. Die Betroffenen fragen sich oft, ob sie neben dem Strafverfahren auch finanzielle Wiedergutmachung verlangen können. Das Landgericht Bonn hat mit seinem Urteil vom 10. Februar 2025 gezeigt, dass Opfern von Beziehungsgewalt ein spürbares Schmerzensgeld zusteht – und dass Gerichte insbesondere die psychischen Folgen einer solchen Tat ernst nehmen.

Was ist passiert?

Eine damals 20-jährige Frau wurde am Abend des 9. April 2024 in ihrer Wohnung in Nordrhein-Westfalen von ihrem früheren Partner mit einem Küchenmesser angegriffen. Die Beziehung war zuvor durch zunehmende Kontrolle geprägt: Der Mann überwachte den Standort der Frau per App, machte ihr Vorgaben zu Kleidung und Verhalten und reagierte auf die Trennung mit Nachstellungen und Drohungen.

Am Tag vor der Tat zerstach der Angeklagte die Reifen ihres Autos, um erneut Kontakt zu erzwingen. Als das scheiterte, suchte er sie in ihrer Wohnung auf. Der Angriff führte zu einer 2,2 cm langen Schnitt- und Stichverletzung am linken Hals – nur wenige Zentimeter von Halsschlagader und Halsvene entfernt –, einer Stichverletzung am rechten Oberschenkel, einem Schnitt an der rechten Handinnenfläche sowie zahlreichen Hämatomen am ganzen Körper.

Was hat das Gericht zugesprochen?

Das Landgericht Bonn verurteilte den Täter zur Zahlung von 25.000 EUR Schmerzensgeld an die Nebenklägerin. Zusätzlich verhängte die Schwurgerichtskammer eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung.

Besonders wichtig für die Betroffene: Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte auch alle weiteren materiellen Schäden und alle heute noch nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden ersetzen muss, die auf die Tat zurückgehen. Da sich der psychische Zustand der jungen Frau bislang nicht stabilisiert hat, sichert diese Feststellung ihre Ansprüche für die Zukunft ab.

Warum hat das Gericht so entschieden?

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigte das Gericht sowohl die körperlichen als auch die seelischen Folgen der Tat. Die Halsverletzung wertete es als potenziell lebensgefährlich, weil der Schnitt nur wenige Zentimeter von lebenswichtigen Blutgefäßen entfernt lag.

Entscheidend war jedoch das Ausmaß der psychischen Folgeschäden. Die Frau leidet seit der Tat an einer posttraumatischen Belastungsstörung, an Depressionen, Angstzuständen und Panikattacken. Hinzu kommen Schlafstörungen, eine Tag-Nacht-Umkehr, Albträume und eine starke Gewichtsabnahme. Sie ist durchgehend arbeitsunfähig, wird psychiatrisch behandelt und in einer Trauma-Ambulanz betreut. Eine Prognose, wann sich ihr Zustand bessert, gibt es nicht.

Dass die Tat vom früheren Partner ausging, dem die junge Frau vertraut hatte, und dass ihr gesamtes Leben durch die Folgen stark beeinträchtigt ist, floss ebenfalls in die Bewertung ein. Schmerzensgeld hat auch eine Genugtuungsfunktion – gerade bei vorsätzlichen Gewalttaten.

Was bedeutet das für Betroffene?

Opfer von Gewalttaten können unabhängig vom Strafverfahren Schmerzensgeld und Schadensersatz vom Täter verlangen. Häufig lässt sich dieser Anspruch bereits im Strafprozess über das sogenannte Adhäsionsverfahren geltend machen, wie es hier geschehen ist. Das erspart Betroffenen einen zusätzlichen Zivilprozess.

Das Urteil zeigt außerdem, dass psychische Folgeschäden wie eine PTBS bei der Höhe des Schmerzensgeldes erheblich ins Gewicht fallen – oft stärker als die reinen körperlichen Wunden. Wer nach einer Gewalttat unter anhaltenden seelischen Beschwerden leidet, sollte diese ärztlich dokumentieren lassen. Wichtig ist auch die Feststellung der Haftung für künftige Schäden: Sie schützt davor, dass spätere Behandlungskosten oder Verdienstausfälle nicht mehr durchsetzbar sind.

Häufige Fragen

Kann ich als Gewaltopfer Schmerzensgeld verlangen, obwohl es ein Strafverfahren gibt?


Ja. Der Anspruch auf Schmerzensgeld besteht unabhängig von der strafrechtlichen Verurteilung. Er kann in einem eigenen Zivilprozess oder – wie im Bonner Fall – direkt im Strafverfahren über das Adhäsionsverfahren geltend gemacht werden.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld nach einem Messerangriff?


Die Höhe hängt vom Einzelfall ab. Im hier besprochenen Fall sprach das Landgericht Bonn 25.000 EUR zu. Entscheidend sind unter anderem die Schwere der Verletzungen, die Lebensgefahr und vor allem dauerhafte psychische Folgen wie eine posttraumatische Belastungsstörung.

Werden psychische Folgen wie eine PTBS beim Schmerzensgeld berücksichtigt?


Ja. Psychische Folgeschäden wie posttraumatische Belastungsstörungen, Depressionen und Angstzustände fließen erheblich in die Bemessung ein. Im Bonner Fall waren die anhaltenden seelischen Beeinträchtigungen ein zentraler Grund für die Höhe des Schmerzensgeldes.

Was bedeutet die Feststellung der Haftung für künftige Schäden?


Sie bedeutet, dass der Täter auch für Schäden aufkommen muss, die heute noch nicht absehbar sind – etwa spätere Behandlungskosten oder Verdienstausfälle. Das ist besonders wichtig, wenn sich der Gesundheitszustand noch nicht stabilisiert hat.

Was ist ein Adhäsionsverfahren?


Das Adhäsionsverfahren erlaubt es Opfern, ihre zivilrechtlichen Ansprüche wie Schmerzensgeld direkt im Strafprozess durchzusetzen. So muss kein separater Zivilprozess geführt werden.

Fazit

Das Urteil des Landgerichts Bonn (Az. 24 Ks 14/24) verdeutlicht, dass Opfer von Beziehungsgewalt Anspruch auf ein spürbares Schmerzensgeld haben und dass Gerichte die seelischen Folgen solcher Taten ernst nehmen. Die zusätzliche Feststellung der Haftung für künftige Schäden schützt Betroffene langfristig.

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