Das Wichtigste im Überblick
- Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht sprach mit Urteil vom 20.01.2026 (Az. 7 U 57/25) ein Schmerzensgeld von insgesamt 32.000 EUR zu.
- Eine 21-jährige Auszubildende wurde bei einem rücksichtslosen Überholmanöver mit dem Fahrrad in den Straßengraben katapultiert und erlitt unter anderem ein Schädelhirntrauma zweiten Grades.
- Sie war rund 10 Monate krankgeschrieben und konnte ihre Ausbildung erst ein Jahr später fortsetzen – ein Mitverschulden traf sie nicht.
- Das Gericht erhöhte den vom Landgericht zugesprochenen Betrag von 20.000 EUR um weitere 12.000 EUR.
Ein kurzer Moment der Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr kann das Leben eines jungen Menschen für lange Zeit aus der Bahn werfen. Genau das musste eine 21-jährige Auszubildende erleben, die auf ihrem Fahrrad von einem überholenden Auto touchiert wurde. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat ihr ein deutlich höheres Schmerzensgeld zugesprochen, als die Vorinstanz angesetzt hatte. Der Fall zeigt, welche Umstände bei der Bemessung von Schmerzensgeld wirklich ins Gewicht fallen.
Was ist passiert?
Am 24. August 2019 fuhr eine knapp 21-jährige Auszubildende mit ihrem Fahrrad auf einer schmalen Straße. Ein Autofahrer setzte trotz Gegenverkehrs zum Überholen an und touchierte das Hinterrad der jungen Frau. Sie wurde in den Straßengraben katapultiert und schlug mit dem Kopf auf.
Die Verletzungen waren erheblich: Die Klägerin erlitt ein Schädelhirntrauma zweiten Grades mit Schädelriss und Hirnblutungen, eine Schultereckgelenksprengung mit Kapselzerreißung und knöchernen Absprengungen sowie Prellungen an Brustkorb, Schulter, Sprunggelenk und Ellenbogen. An den Unfall selbst kann sie sich bis heute nicht erinnern (Amnesie). Ein Mitverschulden traf sie nicht – die alleinige Haftung des Unfallverursachers war unstreitig.
Was wurde zugesprochen?
Das Oberlandesgericht sprach der Klägerin ein Schmerzensgeld von insgesamt 32.000 EUR zu. Von diesem Betrag hatte die gegnerische Versicherung bereits 20.000 EUR gezahlt, sodass das Gericht weitere 12.000 EUR zusprach.
Damit korrigierte das OLG die erste Instanz deutlich nach oben: Das Landgericht hatte ein Gesamtschmerzensgeld von nur 20.000 EUR für angemessen gehalten. Zusätzlich erkannte das Gericht weitere Schadensposten an, darunter einen unfallbedingten Versicherungsmehrbetrag und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten.
Warum hat das Gericht so entschieden?
Das Gericht stellte klar: Die Höhe eines Schmerzensgeldes muss aufgrund einer ganzheitlichen Betrachtung aller prägenden Umstände bemessen werden – einschließlich der absehbaren künftigen Entwicklung des Verletzungsbildes. Entscheidend war hier nicht nur die Schwere der einzelnen Verletzungen, sondern auch der lange Behandlungsweg und die einschneidenden Folgen für das Leben der jungen Frau.
Konkret berücksichtigte das Gericht: zwei Tage Intensivstation, vier weitere Tage auf der Normalstation, 29 Arzttermine, rund 10 Monate Krankschreibung sowie eine anschließende Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell. Besonders schwer wog, dass die Klägerin ihre Ausbildung unfallbedingt erst ein Jahr später fortsetzen konnte – sie verlor faktisch ein ganzes Ausbildungsjahr. Hinzu kommt die laut behandelndem Neurologen nicht ganz unerhebliche Gefahr von Spätfolgen.
Für die Bemessung zog das Gericht ausdrücklich einen vergleichbaren Fall des OLG Brandenburg aus dem Jahr 2009 heran. Dort waren 20.000 EUR bei einem Drittel Mitverschulden zugesprochen worden. Das Gericht rechnete diesen Betrag inflationsbereinigt auf rund 28.000 EUR hoch und berücksichtigte zusätzlich, dass die hiesige Klägerin kein Mitverschulden traf. So gelangte es zu einem höheren Betrag von 32.000 EUR.
Was bedeutet das für Betroffene?
Das Urteil zeigt, dass die erste Einschätzung einer Versicherung oder eines Gerichts nicht das letzte Wort sein muss. Die gegnerische Versicherung hatte vorgerichtlich nur 15.000 EUR gezahlt, das Landgericht kam auf 20.000 EUR – am Ende standen 32.000 EUR. Wer ein zu niedriges Angebot akzeptiert, verschenkt unter Umständen erhebliche Beträge.
Wichtig ist außerdem: Bei der Bemessung zählt nicht nur die medizinische Diagnose. Auch der Verlauf der Behandlung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, der Verlust eines Ausbildungs- oder Lebensjahres und das Risiko künftiger Spätfolgen fließen in die Höhe ein. In vergleichbaren Fällen mit Schädelhirntrauma und längeren Ausfallzeiten haben Gerichte Beträge im Bereich von etwa 28.000 bis über 30.000 EUR zugesprochen – je nach Einzelfall und Schwere der Folgen.
Wenn Spätfolgen drohen, sollten zudem mögliche Zukunftsschäden gesichert werden, etwa durch eine Feststellung der Ersatzpflicht. So bleiben Ihre Ansprüche auch dann gewahrt, wenn sich Beschwerden erst Jahre später zeigen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einem Schädelhirntrauma?
Das hängt stark vom Einzelfall ab. Im hier besprochenen Fall sprach das OLG Schleswig-Holstein bei einem Schädelhirntrauma zweiten Grades mit weiteren Verletzungen und einem verlorenen Ausbildungsjahr 32.000 EUR zu (Az. 7 U 57/25). In vergleichbaren Fällen bewegten sich die Beträge etwa zwischen 28.000 und über 30.000 EUR.
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Schmerzensgeldes?
Neben der Schwere der Verletzung zählen unter anderem die Dauer des Krankenhausaufenthalts, die Zahl der Arzttermine, die Länge der Arbeitsunfähigkeit, der Verlust eines Ausbildungs- oder Lebensjahres sowie das Risiko von Spätfolgen. Das Gericht betrachtet alle Umstände ganzheitlich.
Kann ich gegen ein zu niedriges Schmerzensgeld vorgehen?
Ja. In diesem Fall erhöhte das Oberlandesgericht den Betrag von 20.000 EUR auf 32.000 EUR. Eine fundierte Einschätzung Ihrer Ansprüche kann sich daher erheblich lohnen, bevor Sie ein Angebot der Versicherung annehmen.
Spielt ein Mitverschulden eine Rolle?
Ja, ein Mitverschulden kann das Schmerzensgeld mindern. Im besprochenen Fall traf die Klägerin kein Mitverschulden, weshalb ihr der volle Betrag zustand. Bei dem herangezogenen Vergleichsfall aus Brandenburg war der Betrag wegen eines Drittels Mitverschulden geringer ausgefallen.
Was ist, wenn erst später Spätfolgen auftreten?
Drohen Spätfolgen, sollte die Ersatzpflicht für künftige Schäden gerichtlich festgestellt werden. So bleiben Ihre Ansprüche gesichert, auch wenn sich Beschwerden – wie hier vom Neurologen befürchtet – erst Jahre später bemerkbar machen.
Fazit
Der Fall vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht macht deutlich, wie wichtig eine sorgfältige Bewertung aller Unfallfolgen ist. Erst die ganzheitliche Betrachtung von Verletzung, Behandlungsverlauf, beruflichen Auswirkungen und Spätfolgenrisiko führte zu einem angemessenen Schmerzensgeld von 32.000 EUR. Wer sich mit dem ersten Angebot der Versicherung zufriedengibt, riskiert, deutlich unter dem zu bleiben, was ihm zusteht.
Wenn Sie selbst von einem aehnlichen Vorfall betroffen sind, beraten wir Sie gerne kostenlos zu Ihren Anspruechen. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Ersteinschaetzung.
