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20.000 EUR Schmerzensgeld nach Rollerunfall mit Folgen

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29.06.2026
Daniel Stebahne
Personenschadensrecht
Sonstiges

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht sprach einer jungen Frau 20.000 EUR Schmerzensgeld zu (Beschluss vom 14.04.2025, Az. 7 U 10/25).
  • Der Unfallgegner haftet zu 100 Prozent, weil er beim Linksabbiegen die Vorfahrt der Rollerfahrerin missachtete.
  • Die Verletzte erlitt unter anderem einen beidseitigen Kieferbruch, eine Halswirbelfraktur, einen Oberschenkelbruch und behielt dauerhafte Narben zurück.
  • Ein möglicher Gelblichtverstoß der Frau führte nicht zu einer Mithaftung, da er für den Unfall nicht ursächlich war.


Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit an einer Kreuzung kann das Leben dauerhaft verändern. Wer als Rollerfahrer oder Motorradfahrer in einen Unfall gerät, trägt oft schwere Verletzungen davon – und steht anschließend vor der Frage, welches Schmerzensgeld ihm zusteht. Ein aktueller Fall des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein zeigt, wie Gerichte bei multiplen Frakturen und bleibenden Narben rechnen.

Was ist passiert?


Eine junge Frau fuhr am 19. Januar 2019 mit ihrem Vespa-Roller auf der vorfahrtsberechtigten Bundesstraße B 76. Ein Autofahrer bog aus einer wartepflichtigen Seitenstraße nach links ab und kreuzte ihren Weg. Die Frau prallte seitlich in das Fahrzeug.

Durch die Wucht des Aufpralls erlitt sie schwere Verletzungen: einen beidseitigen Kieferbruch, eine Halswirbelfraktur, einen Bruch des linken Schlüsselbeins, einen mehrfachen Bruch des Oberschenkelknochens, einen Trümmerbruch des großen Zehs links sowie Schürfwunden am Knie. Mehrere Operationen und Folgeoperationen waren nötig.

Die Entscheidung des Gerichts


Das Oberlandesgericht bestätigte ein Schmerzensgeld von insgesamt 20.000 EUR und stellte fest, dass der Unfallgegner zu 100 Prozent haftet (Az. 7 U 10/25). Zusätzlich wurden weitere 3.653,33 EUR an materiellem Schadenersatz zugesprochen. Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Gegenseite auch künftige immaterielle Schäden aus dem Unfall vollständig ersetzen muss.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck blieb erfolglos. Auch der Bundesgerichtshof wies die anschließende Nichtzulassungsbeschwerde zurück – das Urteil ist damit rechtskräftig.

Warum hat das Gericht so entschieden?


Entscheidend war die Vorfahrtsregelung. Das Gericht stellte klar: Wer wartepflichtig ist, muss erhöhte Sorgfalt walten lassen. Verletzt er die Vorfahrt, wiegt das so schwer, dass in der Regel die Alleinhaftung greift. Genau das war hier der Fall, weil der Autofahrer beim Abbiegen die vorfahrtsberechtigte Rollerfahrerin übersah.

Die Gegenseite hatte argumentiert, die Frau sei zuvor bei Gelblicht über eine Fußgängerbedarfsampel gefahren und treffe deshalb ein Mitverschulden. Dem folgte das Gericht nicht. Erstens war ein Gelblichtverstoß nicht bewiesen – laut Sachverständigem passierte sie die Ampel „gerade noch bei Gelblicht“. Zweitens lag die Ampel mehr als 20 Meter vor der eigentlichen Kreuzung und diente nur dem Schutz querender Fußgänger. Ein Zusammenhang mit dem späteren Zusammenstoß bestand also nicht.

Bei der Höhe des Schmerzensgeldes berücksichtigte das Gericht die Vielzahl der Frakturen, die mehrfachen Operationen und vor allem die dauerhaften Folgen: sichtbare Narben im Dekolleté-Bereich (15 cm), am Oberschenkel (5 cm) und am Knie sowie eine bleibende Versteifung des großen Zehs am linken Fuß. Eine geltend gemachte Mundöffnungseinschränkung von 5 mm floss dagegen nicht in die Bemessung ein, weil ihre Unfallursächlichkeit nicht hinreichend bewiesen war.

Was bedeutet das für Betroffene?


Für Verkehrsunfallopfer zeigt der Fall zwei wichtige Dinge. Erstens: Wer die Vorfahrt hat und dennoch verunglückt, muss sich nur in seltenen Ausnahmefällen ein Mitverschulden anrechnen lassen. Bloße Vermutungen der Gegenseite – etwa zu einem angeblichen Ampelverstoß – reichen nicht aus. Die Gegenseite muss ein Mitverschulden beweisen.

Zweitens: Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zählen nicht nur die akuten Verletzungen, sondern besonders die dauerhaften Folgen. Sichtbare Narben, gerade bei einer jungen Frau, und bleibende Bewegungseinschränkungen erhöhen den Betrag spürbar. In vergleichbaren Fällen mit mehreren Frakturen und Dauerschäden sprachen Gerichte Beträge im niedrigen bis mittleren fünfstelligen Bereich zu. Die genaue Höhe hängt immer vom Einzelfall ab.

Wichtig ist außerdem die gerichtliche Feststellung, dass auch künftige immaterielle Schäden ersetzt werden müssen. Solche Feststellungen schützen Betroffene, wenn sich Spätfolgen erst Jahre später zeigen.

Häufige Fragen

Wie hoch war das Schmerzensgeld in diesem Fall?


Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hielt ein Schmerzensgeld von 20.000 EUR für angemessen (Az. 7 U 10/25). Hinzu kamen 3.653,33 EUR an weiterem Schadenersatz.

Warum haftet der Autofahrer zu 100 Prozent?


Der Autofahrer war wartepflichtig und missachtete beim Linksabbiegen die Vorfahrt der Rollerfahrerin. Eine Vorfahrtsverletzung wiegt so schwer, dass in der Regel die Alleinhaftung des Verursachers besteht.

Hat das Fahren bei Gelblicht ein Mitverschulden ausgelöst?


Nein. Ein Gelblichtverstoß war nicht bewiesen, und die betreffende Fußgängerampel lag mehr als 20 Meter vor der Unfallkreuzung. Sie diente nur dem Schutz von Fußgängern, sodass kein Zusammenhang mit dem Unfall bestand.

Welche Verletzungen wurden berücksichtigt?


Berücksichtigt wurden unter anderem ein beidseitiger Kieferbruch, eine Halswirbelfraktur, ein Schlüsselbeinbruch, ein mehrfacher Oberschenkelbruch, ein Trümmerbruch des großen Zehs sowie dauerhafte Narben und die Versteifung des Zehs.

Warum floss die Mundöffnungseinschränkung nicht ein?


Die Einschränkung der Mundöffnung um 5 mm wurde nicht berücksichtigt, weil nicht ausreichend bewiesen werden konnte, dass sie durch den Unfall verursacht wurde.

Werden auch spätere Folgeschäden ersetzt?


Ja. Das Gericht stellte fest, dass die Gegenseite jeden weiteren immateriellen Schaden aus dem Unfall zu 100 Prozent ersetzen muss. Das schützt Betroffene bei Spätfolgen.

Fazit


Der Fall macht deutlich, dass Vorfahrtsverletzungen meist zur vollen Haftung des Verursachers führen und dass dauerhafte Folgen wie Narben und Versteifungen das Schmerzensgeld maßgeblich beeinflussen. Wer nach einem Unfall schwere Verletzungen erlitten hat, sollte seine Ansprüche sorgfältig prüfen lassen – auch im Hinblick auf mögliche Spätfolgen.

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