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Kieferbruch nach Faustschlag: 22.000 € Schmerzensgeld

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03.08.2026
Daniel Stebahne
Personenschadensrecht
Sonstiges

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Landgericht Wuppertal verurteilte den Täter zu 22.000 € Schmerzensgeld für einen doppelten Kieferbruch nach einem Faustschlag (Urteil vom 08.05.2023, Az. 2 O 175/19).
  • Der geschädigte Fußballspieler erlitt dauerhafte Nervenschäden, eine Kieferfehlstellung und chronische Schmerzen beim Sprechen und Kauen.
  • Das Gericht stellte zusätzlich fest, dass der Täter für sämtliche künftigen Schäden haftet und dass die Ansprüche auf einer vorsätzlichen Körperverletzung beruhen.


Ein unbeteiligter Moment während einer Spielunterbrechung – und ein einziger Faustschlag verändert das Leben. Wer nach einer Körperverletzung schwere Verletzungen davonträgt, steht oft vor der Frage: Welches Schmerzensgeld steht mir eigentlich zu? Das Landgericht Wuppertal hat dazu eine klare Entscheidung getroffen, die für viele Betroffene ein hilfreicher Anhaltspunkt ist. Wir erklären den Fall verständlich und zeigen, worauf es ankommt.

Was ist passiert?

Der Vorfall ereignete sich am 09.12.2018 auf einem Sportplatz während eines Fußballspiels. Während einer kurzen Unterbrechung schlug ein gegnerischer Spieler dem späteren Kläger unvermittelt und ohne Provokation mit der Faust ins Gesicht.

Die Folgen waren schwer: Der Geschädigte erlitt einen doppelten Kieferbruch – eine dislozierte offene Kieferwinkelfraktur rechts und eine Paramedianfraktur links. Er wurde kurzzeitig bewusstlos, fiel zu Boden und blutete aus dem Mund. Bereits am Folgetag musste er operiert werden. Über drei Monate konnte er keine feste Nahrung zu sich nehmen, 22 Tage lang war er arbeitsunfähig.

Was hat das Gericht entschieden?

Das Landgericht Wuppertal sprach dem Geschädigten 22.000 € Schmerzensgeld zu – deutlich mehr als die von ihm selbst als Mindestbetrag genannten 15.000 €. Hinzu kamen Zinsen und die Freistellung von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 1.029,35 €.

Besonders wichtig: Das Gericht stellte darüber hinaus fest, dass der Täter dem Kläger alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden ersetzen muss, die aus dem Schlag resultieren. Außerdem wurde festgestellt, dass die Ansprüche auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruhen. Diese Feststellung ist für Betroffene besonders wertvoll, weil solche Forderungen selbst in einer späteren Privatinsolvenz des Täters bestehen bleiben.

Warum hat das Gericht so entschieden?

Das Gericht sah die Behauptung des Täters, er habe sich lediglich gegen ein provokatives Verhalten des Klägers gewehrt, als widerlegt an. Drei Zeugen bestätigten übereinstimmend und glaubhaft, dass der Kläger ruhig auf dem Platz stand und niemanden angriff, als ihn der Schlag von der Seite traf. Der nächste Spieler war rund 20 Meter entfernt.

Für die Höhe des Schmerzensgeldes waren vor allem die dauerhaften Folgen ausschlaggebend. Ein medizinisches Sachverständigengutachten bestätigte auch 33 Monate nach dem Vorfall bleibende Schäden:

  • einen Nervenschaden mit dauerhafter Taubheit des unteren rechten Kiefers und der rechten Unterlippe,
  • unbemerkten Speichelfluss,
  • eine Kieferfehlstellung rechts (Non-Okklusion),
  • eine craniomandibuläre Dysfunktion mit chronischen Schmerzen beim Sprechen und Kauen, die als nicht heilbar bewertet wurde.


Hinzu kommt, dass die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist: Eine Metallentfernung in Vollnarkose sowie aufwendige zahnärztlich-prothetische und kieferchirurgische Folgebehandlungen stehen noch aus. Auch der Vorsatz des Täters wirkte sich erhöhend auf das Schmerzensgeld aus – wer bewusst zuschlägt, muss mehr zahlen als bei einem fahrlässigen Unfall.

Was bedeutet das für Betroffene?

Das Urteil zeigt: Bei einer Körperverletzung mit bleibenden Folgen können deutlich höhere Schmerzensgelder in Betracht kommen, als viele erwarten. Der zugesprochene Betrag von 22.000 € entspricht – auf heutige Verhältnisse hochgerechnet – rund 23.300 €. In vergleichbaren Fällen mit doppeltem Kieferbruch und dauerhaften Nervenschäden sprachen Gerichte Beträge in ähnlicher Größenordnung zu.

Entscheidend für die Höhe sind vor allem die Dauerschäden, die Intensität und Dauer der Schmerzen sowie der Vorsatz des Täters. Ebenso wichtig ist die zusätzliche gerichtliche Feststellung zur Ersatzpflicht für künftige Schäden – gerade wenn Folgebehandlungen absehbar sind, sollte diese immer mit eingeklagt werden.

Häufige Fragen

Wie viel Schmerzensgeld gibt es bei einem Kieferbruch?


Das hängt stark vom Einzelfall ab. Bei einem doppelten Kieferbruch mit dauerhaften Nervenschäden sprach das Landgericht Wuppertal 22.000 € zu (Az. 2 O 175/19). Ohne bleibende Folgen fallen die Beträge in der Regel niedriger aus.

Bekomme ich auch Schmerzensgeld, wenn der Täter kein Geld hat?


Grundsätzlich ja – der Anspruch bleibt bestehen. Wichtig ist, gerichtlich feststellen zu lassen, dass eine vorsätzliche Tat vorlag. Solche Forderungen bleiben auch in einer Privatinsolvenz des Täters durchsetzbar.

Was bedeutet die Feststellung künftiger Schäden?


Sie sichert Ihre Ansprüche für später. Wenn – wie in diesem Fall – noch Operationen und Folgebehandlungen anstehen oder Spätfolgen möglich sind, können Sie diese Kosten und weiteres Schmerzensgeld auch nach Jahren noch geltend machen.

Spielt es eine Rolle, dass die Verletzung beim Fußball passierte?


Ja, aber nicht zugunsten des Täters. Ein Faustschlag während einer Spielunterbrechung ist keine spieltypische Handlung, sondern eine vorsätzliche Körperverletzung. Das sportliche Umfeld schließt die Haftung nicht aus.

Muss ich beweisen, dass ich nicht provoziert habe?


Im Streitfall kommt es auf die Beweislage an. Hier bestätigten mehrere Zeugen glaubhaft, dass der Schlag unprovoziert erfolgte. Eine gute Beweissicherung und Zeugen sind daher sehr wichtig.

Werden meine Anwaltskosten übernommen?


Bei erfolgreicher Durchsetzung trägt in der Regel der Täter die Kosten. Im Wuppertaler Fall wurde er zur Freistellung von den vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 1.029,35 € verurteilt.

Fazit

Das Urteil des Landgerichts Wuppertal macht deutlich, dass schwere Körperverletzungen mit dauerhaften Folgen zu erheblichen Schmerzensgeldansprüchen führen können. Ebenso wichtig wie der Betrag selbst sind die gerichtlichen Feststellungen zur künftigen Ersatzpflicht und zum Vorsatz des Täters – sie sichern Ihre Rechte langfristig ab.

Wenn Sie selbst von einem ähnlichen Vorfall betroffen sind, beraten wir Sie gerne kostenlos zu Ihren Ansprüchen. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung.

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