Das Wichtigste im Überblick
- Das Landgericht Tübingen (Urteil vom 25.03.2025, Az. 5 O 9/24) sprach einer berufstätigen Frau ein Schmerzensgeld von 16.000 € zu (davon 13.000 € bereits gezahlt).
- Ursache war ein Verkehrsunfall durch einen fahrlässigen Rotlichtverstoß mit Verletzungen am rechten Knie und Sprunggelenk sowie einem CRPS (komplexes regionales Schmerzsyndrom).
- Die Frau war 21 Tage stationär in Behandlung; das Gericht erkannte unfallbedingte Folgen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von zunächst 70 %, später 20 %, bis Ende 2020 an.
- Neben dem Schmerzensgeld erhielt sie unter anderem Verdienstausfall und einen Haushaltsführungsschaden zugesprochen.
Ein Sekundenbruchteil Unaufmerksamkeit an einer roten Ampel kann das Leben dauerhaft verändern. Genau das musste eine berufstätige Frau erfahren, die bei "Grün" in eine Kreuzung fuhr und von einem Fahrzeug erfasst wurde, das mit über 50 km/h bei Rot durchfuhr. Die Folgen: schwere Verletzungen am Bein und ein quälendes chronisches Schmerzsyndrom. Das Landgericht Tübingen hat in diesem Fall entschieden, wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt – und warum nicht alle geltend gemachten Schäden anerkannt wurden.
Was ist passiert?
Am Unfalltag fuhr die Klägerin mit etwa 40 km/h bei grüner Ampel in eine Kreuzung ein. Ein bei der beklagten Versicherung haftpflichtversichertes Fahrzeug überfuhr mit über 50 km/h die rote Ampel und kollidierte ungebremst mit dem Wagen der Frau. Der Unfallhergang und die alleinige Haftung der Gegenseite waren unstreitig.
Die Frau erlitt vor allem Verletzungen am rechten Knie und am rechten Sprunggelenk. Sie befand sich zunächst fast drei Wochen (21 Tage) stationär in Behandlung und musste später erneut stationär aufgenommen werden. In der Folgezeit klagte sie über zahlreiche Schmerzbereiche und wurde mehrfach bildgebend untersucht. Als besonders belastende Folge entwickelte sich ein CRPS – ein komplexes regionales Schmerzsyndrom, das mit anhaltenden Schmerzen und einer eingeschränkten Belastbarkeit der betroffenen Gliedmaße einhergeht.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht Tübingen sprach der Klägerin ein Schmerzensgeld von 16.000 € zu. Da die Versicherung bereits 13.000 € gezahlt hatte, musste sie noch 3.000 € nachzahlen. Die Klägerin selbst hatte ein Schmerzensgeld von mindestens 20.000 € gefordert.
Darüber hinaus erkannte das Gericht weitere Schadenspositionen an, darunter:
- über 33.000 € Verdienstausfall
- mehr als 5.300 € Haushaltsführungsschaden
- Beträge für vermehrte Bedürfnisse, Pflegeaufwand und Auslagen
Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden zu 60 % der Klägerin und zu 40 % der Beklagten auferlegt.
Warum hat das Gericht so entschieden?
Das Gericht orientierte sich bei der Höhe des Schmerzensgeldes an Art und Schwere der Verletzungen. Maßgeblich waren die Folgen am rechten Knie- und Sprunggelenk mit Auswirkungen auf die Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit des Beins sowie das CRPS, das jedoch eine Heilungstendenz zeigte.
Entscheidend für die Begrenzung des Anspruchs waren mehrere Punkte. Zum einen war die Klägerin bereits vor dem Unfall arbeitsunfähig erkrankt und litt an einer Vorerkrankung im Bereich der Lendenwirbelsäule. Nicht jede Beschwerde ließ sich daher dem Unfall zuordnen. Zum anderen stellte das Gericht bei der Begutachtung inkonsistente Angaben fest – also Schilderungen, die sich nicht durchgängig deckten. Das wirkte sich darauf aus, welche Beschwerden als unfallbedingt anerkannt wurden.
Das Gericht erkannte die unfallkausalen Schäden nur bis Ende 2020 an. Bis zum 17.04.2015 ging es von einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 70 % aus, danach von 20 % bis Ende 2020. Auch die Pflegegeldleistung endete entsprechend zu diesem Zeitpunkt.
Bemerkenswert ist das Urteil außerdem im Bereich des Haushaltsführungsschadens: Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (§ 21 JVEG) eine vom Gesetzgeber vorgegebene Untergrenze bilden – und stellte sich damit ausdrücklich gegen eine anderslautende Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Hintergrund ist das Ziel, verantwortungsbewusste Haushaltsführung nicht zu geringschätzen.
Was bedeutet das für Betroffene?
Das Urteil zeigt zwei zentrale Punkte. Erstens: Schwere Verletzungen mit einem CRPS und langwierigen Folgen rechtfertigen ein deutliches Schmerzensgeld. In vergleichbaren Fällen mit Knie- und Sprunggelenkverletzungen sowie chronischem Schmerzsyndrom sprachen Gerichte in einer Spanne zugesprochener Beträge, die sich am konkreten Heilungsverlauf orientiert.
Zweitens: Die Höhe hängt entscheidend davon ab, welche Beschwerden sich tatsächlich dem Unfall zuordnen lassen. Vorerkrankungen und widersprüchliche Angaben bei der Begutachtung können den Anspruch erheblich schmälern. Für Betroffene ist es deshalb wichtig, alle Beschwerden sorgfältig und konsistent zu dokumentieren und ärztliche Befunde lückenlos zu sammeln. [LINK: Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall – so wird die Höhe bestimmt]
Gerade bei komplexen Schadensbildern wie einem CRPS lohnt sich eine fundierte rechtliche und medizinische Einschätzung, bevor man ein Vergleichsangebot der Versicherung annimmt.
Häufige Fragen
Wie viel Schmerzensgeld gibt es nach einem Rotlichtunfall mit Knieverletzung?
Das Landgericht Tübingen sprach im konkreten Fall (Az. 5 O 9/24) 16.000 € Schmerzensgeld zu. Die genaue Höhe hängt immer von Art und Schwere der Verletzungen, dem Heilungsverlauf und den Dauerfolgen ab.
Was ist ein CRPS und wie wirkt es sich auf das Schmerzensgeld aus?
CRPS steht für "komplexes regionales Schmerzsyndrom". Es ist eine chronische Schmerzerkrankung, die nach Verletzungen auftreten kann und mit dauerhaften Schmerzen sowie eingeschränkter Belastbarkeit einhergeht. Da es eine erhebliche Belastung darstellt, erhöht es in der Regel das Schmerzensgeld.
Warum bekam die Klägerin weniger als gefordert?
Die Klägerin hatte mindestens 20.000 € gefordert. Das Gericht erkannte 16.000 € an, weil sie bereits vor dem Unfall arbeitsunfähig erkrankt war, eine Vorerkrankung an der Lendenwirbelsäule hatte und bei der Begutachtung inkonsistente Angaben festgestellt wurden. Nicht alle Beschwerden konnten dem Unfall zugeordnet werden.
Was ist ein Haushaltsführungsschaden?
Ein Haushaltsführungsschaden entsteht, wenn eine verletzte Person ihren Haushalt nicht mehr wie zuvor führen kann. Auch diese Einschränkung ist ersatzfähig. Im vorliegenden Fall sprach das Gericht dafür über 5.300 € zu.
Wie lange werden unfallbedingte Schäden anerkannt?
Das hängt vom Heilungsverlauf ab. Im Tübinger Fall erkannte das Gericht unfallkausale Schäden bis Ende 2020 an, weil die Beeinträchtigungen danach nicht mehr eindeutig dem Unfall zugeordnet werden konnten.
Sollte ich ein Schmerzensgeld-Angebot der Versicherung sofort annehmen?
Nicht ohne Prüfung. Versicherungen zahlen oft zunächst einen Teilbetrag. Ob dieser angemessen ist, lässt sich erst nach einer genauen Bewertung aller Verletzungsfolgen beurteilen. Eine anwaltliche Einschätzung kann hier vor Nachteilen schützen.
Fazit
Das Urteil des Landgerichts Tübingen verdeutlicht, dass schwere Bein- und Gelenkverletzungen in Verbindung mit einem CRPS ein erhebliches Schmerzensgeld rechtfertigen. Gleichzeitig zeigt es, wie wichtig eine konsistente Dokumentation der Beschwerden ist: Vorerkrankungen und widersprüchliche Angaben können den Anspruch deutlich mindern. Wer nach einem Unfall mit der Versicherung verhandelt, sollte die Höhe der eigenen Ansprüche genau kennen.
Wenn Sie selbst von einem ähnlichen Vorfall betroffen sind, beraten wir Sie gerne kostenlos zu Ihren Ansprüchen. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung.
