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375.000 € Schmerzensgeld: Kind nach Baustellenunfall

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17.08.2026
Daniel Stebahne
Personenschadensrecht
Sonstiges

Das Wichtigste im Überblick

  • Das OLG München verurteilte die Beklagten zur Zahlung von 375.000 € Schmerzensgeld (Endurteil vom 23.12.2022, Az. 13 U 1972/18).
  • Zusätzlich sprach das Gericht eine lebenslange Schmerzensgeldrente von 1.300 € monatlich ab Januar 2023 zu.
  • Der Kläger war beim Unfall im April 2006 erst fünf Jahre alt und erlitt ein schwerstes Schädel-Hirn-Trauma Grad IV mit dauerhafter 100-prozentiger Behinderung.
  • Heute entspricht das zugesprochene Schmerzensgeld einem indexierten Wert von rund 405.900 €.


Ein Baustellenunfall veränderte das Leben eines fünfjährigen Kindes für immer. Nach jahrelangem Rechtsstreit über mehrere Instanzen sprach das Oberlandesgericht München dem inzwischen erwachsenen Kläger 375.000 € Schmerzensgeld sowie eine monatliche Schmerzensgeldrente zu. Der Fall zeigt, wie Gerichte die schwersten denkbaren Verletzungsfolgen bewerten – und warum bei lebenslangen Beeinträchtigungen neben einer Einmalzahlung oft auch eine Rente in Betracht kommt.

Was ist passiert?

Am 1. April 2006 verunglückte ein damals fünfjähriges Kind auf einer benachbarten Baustelle in München. Auf dem Grundstück wurde ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage errichtet. Bei dem Unfall erlitt das Kind lebensgefährliche Verletzungen.

Die medizinischen Befunde waren dramatisch: Das Kind erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma Grad IV mit mehrfragmentärer Schädelfraktur, Quetschungen und Einblutungen im Gehirn, einem traumatischen Bluterguss zwischen Schädel und harter Hirnhaut sowie mehreren offenen Kopfwunden. Fünf Wochen lang war unklar, ob das Kind überhaupt überleben würde. Es befand sich zeitweise in einem Wachkoma-Zustand.

In den folgenden knapp zwei Jahren – zwischen April 2006 und Januar 2008 – waren sechs Operationen nötig, darunter eine Schädeleröffnung zur Druckentlastung, eine Bohrlochtrepanation, ein Schädelwiederaufbau, die Anlage und Entfernung einer Ernährungssonde sowie eine Schieloperation. Insgesamt lag das Kind rund 180 Tage stationär in Behandlung.

Die Entscheidung des Gerichts

Das OLG München sprach dem Kläger 375.000 € Schmerzensgeld zu. Zusätzlich verurteilte es die Beklagten zu einer lebenslangen Schmerzensgeldrente von 1.300 € monatlich, beginnend ab dem 2. Januar 2023 und endend mit dem Tod des Klägers.

Die Beklagten – der Grundstückseigentümer und das ausführende Bauunternehmen – haften als Gesamtschuldner. Über das Vermögen des Bauunternehmens war zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnet worden, weshalb die Haftung insoweit auf die Entschädigungsforderung gegen den Haftpflichtversicherer beschränkt wurde.

Der Rechtsstreit zog sich über viele Jahre und mehrere Instanzen hin. Er begann bereits 2008 vor dem Landgericht München I und durchlief mehrere Urteile, bevor das OLG München im Betragsverfahren die endgültige Höhe des Schmerzensgeldes festlegte.

Warum hat das Gericht so entschieden?

Das Gericht orientierte sich an den Grundsätzen des § 253 Abs. 2 BGB. Danach muss das Schmerzensgeld für jeden Einzelfall neu bestimmt werden – durch Abwägung aller Umstände, die den konkreten Schaden prägen. Im Vordergrund steht dabei die Höhe und das Ausmaß der Lebensbeeinträchtigung.

Genau diese Beeinträchtigung war hier außergewöhnlich schwer. Der Kläger ist dauerhaft zu 100 % behindert und lebenslang rund um die Uhr auf Betreuung angewiesen. Die Folgen umfassen unter anderem eine Augenmuskellähmung mit Tunnelblick und nur 30 % Sehfähigkeit, schwere Bewegungsstörungen (Rollstuhl oder Rollator), eine hirnorganische Wesensänderung mit Störungen des Denkens und Planens, Sprachstörungen, depressive Phasen und eine verminderte Blasenkontrolle. Ein selbständiges Leben oder eine berufliche Tätigkeit werden ihm nie möglich sein.

Die Schmerzensgeldrente trägt dem Umstand Rechnung, dass die Beeinträchtigungen den Kläger sein ganzes Leben lang begleiten. Bei dauerhaften, immer wiederkehrenden Belastungen kann eine monatliche Rente neben der Einmalzahlung sachgerecht sein, weil sie die fortlaufende Beeinträchtigung über die Jahre hinweg ausgleicht. Dass die Beklagten nur einfach fahrlässig handelten, änderte an der hohen Bewertung nichts – entscheidend war das Ausmaß der Verletzungsfolgen.

Was bedeutet das für Betroffene?

Der Fall verdeutlicht, dass es bei der Bemessung von Schmerzensgeld keine feste Tabelle gibt. Maßgeblich ist immer die individuelle Lebensbeeinträchtigung. Bei schwersten Dauerschäden – insbesondere bei Kindern, die ihr gesamtes Leben mit den Folgen leben müssen – bewegen sich die zugesprochenen Beträge im oberen Bereich.

In vergleichbaren Fällen schwerster Schädel-Hirn-Traumata mit dauerhafter Rundum-Betreuung sprachen Gerichte Beträge im mittleren bis oberen sechsstelligen Bereich zu, häufig kombiniert mit einer lebenslangen Schmerzensgeldrente. Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, hängt jedoch immer vom konkreten Einzelfall ab.

Wichtig ist außerdem: Auch nach einfacher Fahrlässigkeit kann ein sehr hohes Schmerzensgeld zugesprochen werden. Für die Höhe kommt es nicht in erster Linie auf den Grad des Verschuldens an, sondern auf die Schwere der Folgen [LINK: Schmerzensgeldtabelle und Bemessung].

Häufige Fragen

Wie viel Schmerzensgeld gab es in diesem Fall?


Das OLG München sprach 375.000 € Schmerzensgeld zu, zusätzlich eine lebenslange Schmerzensgeldrente von 1.300 € monatlich ab Januar 2023 (Az. 13 U 1972/18).

Warum wurde zusätzlich eine Schmerzensgeldrente zugesprochen?


Eine Rente ist sachgerecht, wenn die Beeinträchtigungen den Betroffenen dauerhaft und ein Leben lang belasten. Sie gleicht die fortlaufende Beeinträchtigung über die Jahre hinweg aus – zusätzlich zur einmaligen Kapitalzahlung.

Bekommt man auch bei einfacher Fahrlässigkeit hohes Schmerzensgeld?


Ja. Für die Höhe des Schmerzensgeldes ist vor allem das Ausmaß der Verletzungsfolgen entscheidend, nicht der Grad des Verschuldens. Im vorliegenden Fall handelten die Beklagten nur einfach fahrlässig, das Schmerzensgeld fiel dennoch sehr hoch aus.

Spielt das Alter des Verletzten eine Rolle?


Ja. Bei Kindern, die ihr gesamtes Leben mit schweren Dauerschäden leben müssen, wirkt sich die lange verbleibende Lebenszeit erhöhend auf das Schmerzensgeld aus.

Wie lange kann sich ein solches Verfahren hinziehen?


Sehr lange. Dieser Fall begann 2008 und wurde erst 2022 endgültig entschieden – über mehrere Instanzen hinweg. Gerade bei komplexen Personenschäden ist Ausdauer nötig.

Wie berechnet ein Gericht die Höhe des Schmerzensgeldes?


Das Gericht wägt alle Umstände des Einzelfalls ab (§ 253 Abs. 2 BGB). Im Mittelpunkt stehen die Schwere und Dauer der Beeinträchtigung, Operationen, Krankenhausaufenthalte, bleibende Schäden und die Auswirkungen auf das gesamte weitere Leben.

Fazit

Das Urteil des OLG München zeigt, dass bei schwersten, lebenslangen Verletzungsfolgen sehr hohe Schmerzensgelder in Betracht kommen – häufig kombiniert mit einer monatlichen Rente. Entscheidend ist stets die individuelle Lebensbeeinträchtigung, nicht der Grad des Verschuldens. Solche Verfahren sind komplex und dauern oft Jahre, weshalb eine erfahrene rechtliche Begleitung wichtig ist.

Wenn Sie selbst von einem ähnlichen Vorfall betroffen sind, beraten wir Sie gerne kostenlos zu Ihren Ansprüchen. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung.

Dieser Beitrag wurde von den Fachanwälten der Kanzlei Lueken & Stebahne erstellt, die auf die Durchsetzung von Personenschäden und Schmerzensgeldansprüchen spezialisiert sind.

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