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13.000 € Schmerzensgeld nach Femurfraktur (OLG Hamm)

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26.07.2026
Daniel Stebahne
Personenschadensrecht
Sonstiges

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 01.09.2023, Az. 7 U 29/21) sprach einem schwer verletzten Beifahrer insgesamt 19.000 € Schmerzensgeld zu – 13.000 € zusätzlich zu vorgerichtlich gezahlten 6.000 €.
  • Der 19-jährige Mann erlitt einen Oberschenkelbruch (Femurschaftfraktur) links sowie ein Polytrauma mit Schädelprellung und Thoraxprellung, war 17 Tage stationär in Behandlung und musste zweimal operiert werden.
  • Zusätzlich erhielt er 28.818,70 € Erwerbsschaden ersetzt, weil er als selbständiger Imbissbetreiber die Kosten einer Ersatzkraft tragen musste.


Ein schwerer Verkehrsunfall verändert das Leben von einem Moment auf den nächsten – körperlich, seelisch und oft auch finanziell. Wer als junger, selbständiger Mensch nach einem Unfall wochenlang ausfällt, verliert nicht nur die Gesundheit, sondern häufig auch die eigene Existenzgrundlage. Der folgende Fall des Oberlandesgerichts Hamm zeigt, wie Gerichte in solchen Situationen sowohl das körperliche Leid als auch den wirtschaftlichen Schaden bewerten.

Was ist passiert?

Ein damals 19-jähriger Mann war im Dezember 2018 als Beifahrer in einem Pkw unterwegs, als das Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 100 bis 120 km/h von der Straße abkam und gegen einen Baum prallte. Eine Drittbeteiligung gab es nicht. Die Haftung der gegnerischen Versicherung stand mit einer Quote von 100 Prozent von Anfang an fest – gestritten wurde nur über die Höhe von Schmerzensgeld und Erwerbsschaden.

Der junge Mann betrieb seit 2017 selbständig einen Imbiss, den er von seinem Vater übernommen hatte. Bei dem Unfall erlitt er einen Bruch des linken Oberschenkelknochens (Femurschaftfraktur), ein Polytrauma mit einer Schädelprellung und eine Prellung des Brustkorbs. Vom 04.12. bis 21.12.2018 lag er im Krankenhaus, zunächst auf der Intensivstation.

Die medizinische Behandlung

Die Behandlung war aufwendig: Der Bruch wurde zunächst geschlossen eingerichtet und mit einem äußeren Fixateur stabilisiert. Am 10.12.2018 folgte eine zweite Operation, bei der der Fixateur entfernt und der Knochen mit einem Marknagel im Oberschenkel versorgt wurde (Osteosynthese). Weil sich anschließend die Wunde infizierte, war am 14.12.2018 eine weitere Wundrevision nötig.

Am 21.12.2018 wurde der Kläger mit Krücken entlassen. Er durfte das Bein sechs Wochen lang mit höchstens 15 Kilogramm belasten und war über Monate in seiner Arbeitsfähigkeit stark eingeschränkt.

Die Entscheidung des Gerichts

Das OLG Hamm sprach dem Kläger insgesamt 19.000 € Schmerzensgeld zu. Da die Versicherung vorgerichtlich bereits 6.000 € gezahlt hatte, verurteilte das Gericht sie zur Zahlung weiterer 13.000 €. Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass die Versicherung auch für künftige, heute noch nicht absehbare Schäden aus dem Unfall haften muss.

Besonders bedeutsam ist der zweite Teil der Entscheidung: Das Gericht sprach dem Kläger 28.818,70 € Erwerbsschaden zu. Weil der junge Mann seinen Imbiss unfallbedingt nicht selbst führen konnte, hatte er seinen Vater als Ersatzkraft eingesetzt und musste dafür zusätzliche Personalkosten tragen. Diese Kosten erkannte das Gericht als ersatzfähigen Schaden an.

Warum hat das Gericht so entschieden?

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigte das Gericht das Ausmaß der Verletzungen, den 17-tägigen Krankenhausaufenthalt, die beiden Operationen und die Wundinfektion sowie die langwierige Genesung mit monatelanger Belastungseinschränkung.

Beim Erwerbsschaden stellte das OLG klar: Ein selbständiger Unternehmer kann die Kosten einer tatsächlich eingestellten Ersatzkraft ersetzt verlangen, wenn diese Ersatzkraft ein Betriebsergebnis erzielt, das nicht höher liegt als ohne den Unfall – und wenn ihr Einsatz kaufmännisch vertretbar war. Das Gericht orientierte sich dabei an gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Wichtig für Betroffene: Das Gericht betonte, dass die Anforderungen an den Nachweis eines solchen Schadens nicht überspannt werden dürfen. Dem Geschädigten kommen Beweiserleichterungen zugute (§ 252 Satz 2 BGB, § 287 ZPO).

Was bedeutet das für Betroffene?

Der Fall zeigt zwei Dinge. Erstens: Ein Oberschenkelbruch mit Polytrauma, mehreren Operationen und langer Genesung kann ein Schmerzensgeld im mittleren fünfstelligen Bereich rechtfertigen. In vergleichbaren Fällen sprachen Gerichte für schwere Beinbrüche mit Komplikationen häufig Beträge zwischen etwa 10.000 und 25.000 € zu – je nach Dauer, Folgeschäden und Beeinträchtigung im Alltag.

Zweitens: Wer selbständig ist, sollte den Erwerbsschaden nicht unterschätzen. Gerade bei kleinen Betrieben, in denen die Inhaberin oder der Inhaber selbst mitarbeitet, kann der wirtschaftliche Schaden das Schmerzensgeld sogar übersteigen. Die Kosten einer Ersatzkraft sind grundsätzlich erstattungsfähig – vorausgesetzt, sie werden nachvollziehbar dokumentiert. Bewahren Sie deshalb Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen und Zahlungsnachweise sorgfältig auf.

Häufige Fragen

Wie viel Schmerzensgeld gibt es bei einem Oberschenkelbruch?


Bei einem Oberschenkelbruch (Femurfraktur) mit Operationen und langer Genesung sprachen Gerichte in vergleichbaren Fällen häufig Beträge zwischen etwa 10.000 und 25.000 € zu. Das OLG Hamm entschied im vorliegenden Fall (7 U 29/21) auf insgesamt 19.000 €. Die genaue Höhe hängt immer vom Einzelfall ab.

Kann ich als Selbständiger meinen Verdienstausfall nach einem Unfall ersetzt bekommen?


Ja. Selbständige können ihren Erwerbsschaden geltend machen. Dazu zählen auch die Kosten für eine Ersatzkraft, die während des Ausfalls die eigene Arbeit übernimmt. Voraussetzung ist, dass der Einsatz wirtschaftlich vertretbar war und nachvollziehbar dokumentiert wird.

Bekomme ich auch Schmerzensgeld, wenn ich nur Beifahrer war?


Ja. Als verletzter Beifahrer haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Im vorliegenden Fall stand die Haftung der Versicherung sogar zu 100 Prozent fest, da das Fahrzeug ohne Drittbeteiligung verunglückte.

Zählt eine bereits geleistete Zahlung der Versicherung zum Schmerzensgeld?


Ja. Zahlt die Versicherung vorgerichtlich einen Betrag, wird dieser auf das insgesamt zustehende Schmerzensgeld angerechnet. Im Fall des OLG Hamm waren bereits 6.000 € gezahlt, sodass das Gericht weitere 13.000 € zusprach – insgesamt also 19.000 €.

Was bedeutet die Feststellung künftiger Schäden im Urteil?


Das Gericht stellte fest, dass die Versicherung auch für zukünftige, heute noch nicht absehbare Unfallfolgen haften muss. Das schützt Betroffene, falls sich später Spätfolgen zeigen, die zum Zeitpunkt des Urteils noch nicht bekannt waren.

Fazit

Das Urteil des OLG Hamm macht deutlich, dass nach einem schweren Verkehrsunfall nicht nur das körperliche Leid, sondern auch der wirtschaftliche Schaden umfassend auszugleichen ist. Gerade Selbständige sollten neben dem Schmerzensgeld unbedingt auch ihren Erwerbsschaden prüfen lassen – hier stecken oft erhebliche Ansprüche.

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