Das Wichtigste im Überblick
- Das OLG München (Endurteil vom 30.03.2022, Az. 10 U 6313/20) bemaß das Schmerzensgeld für die Gesamtverletzungen mit 40.000 EUR.
- Wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung des Motorradfahrers um mindestens 25 % rechnete das Gericht ein Mitverschulden von 20 % an.
- Nach Abzug bereits gezahlter 16.000 EUR sprach das Gericht ein weiteres Schmerzensgeld von 20.856,69 EUR zu.
- Der Verletzte ist dauerhaft auf eine elektronische Beinschiene angewiesen, die den Fuß per Stromimpuls anhebt.
Ein Wendemanöver an einer Kreuzung, ein Zusammenstoß mit einem Motorrad – und ein junger Mann trägt seither eine Nervenschädigung davon, die sein Gehen für immer verändert. Wenn Sie nach einem Motorradunfall mit ähnlich schweren Folgen leben, stellt sich schnell die Frage: Welches Schmerzensgeld ist bei dauerhaften Nervenschäden und einer Beinschiene angemessen? Das OLG München hat dazu 2022 eine klare Orientierung gegeben.
Was ist passiert?
Am 28.11.2014 fuhr der spätere Kläger mit seinem Motorrad auf der P.straße in München. An einer Kreuzung wendete eine entgegenkommende Autofahrerin ihren Pkw. Dabei kam es zur Kollision. Der Motorradfahrer wurde schwer verletzt.
Er erlitt eine multiple Radiusfraktur am linken Handgelenk, einen Riss am vorderen und hinteren Kreuzband sowie am bipolaren Seitenband und – besonders folgenreich – eine Peronäusparese rechts mit Durchtrennung des Nervus peroneus. Dieser Nerv steuert das Anheben des Fußes.
Die Behandlung zog sich über Jahre: zunächst stationäre Versorgung bis 08.12.2014, am 09.12.2014 die Metallentfernung aus dem linken Handgelenk und im Juli 2015 eine Nerventransplantation am rechten Oberschenkel, für die dem Kläger Nervengewebe (Nervus suralis) aus dem rechten Unterschenkel entnommen wurde. Insgesamt war er acht Monate arbeitsunfähig.
Die Entscheidung des Gerichts
Das OLG München bemaß das Schmerzensgeld für die gesamten Verletzungsfolgen mit 40.000 EUR. Davon zog das Gericht das Mitverschulden von 20 % ab und rechnete die vorprozessual bereits gezahlten 16.000 EUR an. Im Ergebnis wurde die beklagte Haftpflichtversicherung verurteilt, ein weiteres Schmerzensgeld von 20.856,69 EUR nebst Zinsen zu zahlen.
Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass die Versicherung auch für alle künftigen immateriellen Schäden aus dem Unfall haftet – ebenfalls unter Berücksichtigung der Mithaftung von 20 %. Diese sogenannte Feststellung ist wichtig, weil sich Spätfolgen wie eine Arthrose erst Jahre später zeigen können.
Warum hat das Gericht so entschieden?
Ausschlaggebend waren die Schwere der Verletzungen und die dauerhaften Folgen. Der Kläger ist dauerhaft auf eine elektronische Beinschiene angewiesen: Sie versetzt ihm beim Auftreten der Ferse einen Stromimpuls, damit sich der Fuß hebt und er gehen kann. Mit der Schiene ist das Gangbild nur geringfügig beeinträchtigt – ohne die Schiene kann er den rechten Fuß und die Zehen nicht anheben, woraus ein deutlicher Steppergang resultiert. Hinzu kommt ein erhöhtes Arthroserisiko in den geschädigten Gelenken.
Das Gericht wertete außerdem die drei Operationen, die lange Behandlungsdauer und die achtmonatige Arbeitsunfähigkeit als schmerzensgelderhöhend. Diese Erwägungen fasste das OLG in einem Leitsatz zusammen, der den Fall für spätere vergleichbare Verfahren nutzbar macht.
Beim Mitverschulden folgte das Gericht der Beweisaufnahme: Der Motorradfahrer hatte die zulässige Geschwindigkeit um mindestens 25 % überschritten. Diese Überschreitung trug zur Schwere des Zusammenstoßes bei, weshalb ihm 20 % des Schadens angerechnet wurden. Die Autofahrerin haftete für die restlichen 80 % – wegen des Vorfahrtverstoßes beim Wenden (§ 7 Abs. 5 StVO).
Was bedeutet das für Betroffene?
Das Urteil zeigt, wie ein Gericht das Schmerzensgeld nicht an einer einzelnen Verletzung, sondern an der Gesamtbelastung des Lebens ausrichtet. Eine bleibende Nervenschädigung mit dauerhafter Hilfsmittelabhängigkeit wiegt schwer – auch wenn das Gangbild mit Schiene nur "geringfügig" beeinträchtigt wirkt. In vergleichbaren Fällen mit dauerhaften Nervenschäden und Gelenkverletzungen sprachen Gerichte je nach Ausmaß etwa 30.000 bis 50.000 EUR zu.
Wichtig ist zweierlei: Erstens mindert ein eigenes Mitverschulden – etwa durch überhöhte Geschwindigkeit – den Anspruch quotal. Zwanzig Prozent Abzug bedeuten hier rund 8.000 EUR weniger. Zweitens sollten Sie sich nicht mit einer ersten Teilzahlung der Versicherung zufriedengeben: Der Kläger hatte vorprozessual 16.000 EUR erhalten – das Gericht sah den Anspruch mehr als doppelt so hoch.
Besonders bei Spätfolgen wie Arthrose lohnt sich die gerichtliche Feststellung der künftigen Ersatzpflicht. So bleiben Ihre Ansprüche auch dann gesichert, wenn sich Beschwerden erst Jahre nach dem Unfall verschlimmern.
Häufige Fragen
Wie viel Schmerzensgeld gibt es nach einem Motorradunfall mit Nervenschaden?
Das OLG München bemaß im Fall Az. 10 U 6313/20 für eine Nervenschädigung mit dauerhafter Beinschiene, Kreuzbandrissen und einer Handgelenksfraktur ein Schmerzensgeld von 40.000 EUR. In vergleichbaren Fällen sprachen Gerichte je nach Schwere etwa 30.000 bis 50.000 EUR zu.
Was bedeutet ein Mitverschulden von 20 % konkret?
Ein Mitverschulden von 20 % kürzt den Anspruch um ein Fünftel. Von 40.000 EUR Schmerzensgeld verblieben nach dem Abzug 32.000 EUR – abzüglich bereits gezahlter 16.000 EUR ergab das ein weiteres Schmerzensgeld von 20.856,69 EUR. Grund für die Mithaftung war eine Geschwindigkeitsüberschreitung des Motorradfahrers um mindestens 25 %.
Warum ist die "Feststellung künftiger Schäden" so wichtig?
Manche Unfallfolgen zeigen sich erst später, etwa ein erhöhtes Arthroserisiko. Mit einer gerichtlichen Feststellung verpflichtet sich die Versicherung, auch künftige immaterielle Schäden zu ersetzen. So verjähren spätere Ansprüche nicht und müssen nicht erneut mühsam erstritten werden.
Zählt jede Verletzung einzeln oder wird alles zusammen bewertet?
Gerichte bewerten die Gesamtheit der Verletzungen und Folgen. Das OLG München stellte auf das Zusammenwirken von Nervenschaden, Kreuzband- und Handgelenksverletzung, drei Operationen, acht Monaten Arbeitsunfähigkeit und den bleibenden Gehbeschwerden ab.
Muss ich mich mit dem ersten Angebot der Versicherung zufriedengeben?
Nein. Die Versicherung hatte vorprozessual 16.000 EUR gezahlt. Das Gericht setzte den Gesamtanspruch bei 40.000 EUR an – deutlich höher. Eine anwaltliche Prüfung des Angebots ist daher fast immer sinnvoll.
Fazit
Das OLG München zeigt mit dem Urteil vom 30.03.2022 (Az. 10 U 6313/20), dass eine dauerhafte Nervenschädigung mit Beinschiene und die Kombination mehrerer schwerer Verletzungen ein Schmerzensgeld in der Größenordnung von 40.000 EUR rechtfertigen können. Gleichzeitig macht der Fall deutlich, wie stark eigenes Mitverschulden und bereits geleistete Zahlungen den Auszahlungsbetrag beeinflussen.
Wenn Sie selbst von einem ähnlichen Vorfall betroffen sind, beraten wir Sie gerne kostenlos zu Ihren Ansprüchen. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung.
