Das Wichtigste im Überblick
- Das Landgericht Hagen sprach der Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld von 30.000 EUR zu (Urteil vom 20.06.2023, Az. 9 O 337/15).
- Zusammen mit den bereits vorprozessual gezahlten 40.000 EUR ergibt sich ein Gesamtschmerzensgeld von 70.000 EUR.
- Ursache war ein Verkehrsunfall mit mehreren Wirbelbrüchen, zwei Operationen, 21 Tagen stationärer Behandlung und zwei Reha-Aufenthalten.
- Als Dauerschäden bleiben eine massive Bewegungseinschränkung, neurologische Störungen und eine Erwerbsunfähigkeit bis zum Renteneintritt (MdE 40 %).
Eine schwere Wirbelsäulenverletzung verändert das Leben grundlegend: Wer sich nicht mehr bücken, keine Schuhe mehr selbst anziehen und nichts Schweres mehr heben kann, ist im Alltag dauerhaft eingeschränkt. Das Landgericht Hagen hat in einem solchen Fall entschieden, welches Schmerzensgeld angemessen ist. Der Fall zeigt, wie Gerichte bei schweren Wirbelbrüchen nach einem Verkehrsunfall bewerten – und worauf es dabei ankommt.
Was ist passiert?
Eine ältere Frau war am 29.04.2008 mit ihrem Auto auf dem Weg zur Arbeit, als es zu einem Verkehrsunfall kam. Die alleinige Haftung der Unfallgegnerseite war zwischen den Parteien unstreitig. Die Frau wurde lebensgefährlich verletzt und zunächst auf die Intensivstation gebracht.
Sie erlitt mehrere Wirbelbrüche: einen Bruch des 11. Brustwirbels, einen instabilen Bruch des 1. Lendenwirbels und einen Bruch des 4. Lendenwirbels. Hinzu kamen eine beidseitige Thoraxprellung und eine Zerrung der Halswirbelsäule. Vom 29.04. bis zum 20.05.2008 wurde sie stationär behandelt. Dabei erfolgten zwei Operationen: eine Kyphoplastie zur Stabilisierung der Wirbelbrüche und eine Versteifung (Spondylodese) im Bereich der Brust- und Lendenwirbelsäule. Anschließend folgten zwei jeweils vierwöchige Reha-Aufenthalte, und bis Anfang 2009 war sie auf ein Stützkorsett angewiesen.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht Hagen verurteilte die Beklagten, ein weiteres Schmerzensgeld von 30.000 EUR zu zahlen (Az. 9 O 337/15). Da vorprozessual bereits 40.000 EUR gezahlt worden waren, bewertete das Gericht das angemessene Gesamtschmerzensgeld mit 70.000 EUR.
Daneben sprach das Gericht einen weiteren Verdienstausfallschaden von 74.246,59 EUR zu. Außerdem stellte es fest, dass die Beklagten auch für künftige materielle und nicht vorhersehbare immaterielle Schäden aus dem Unfall haften. Die von der Klägerin geforderten 200.000 EUR Schmerzensgeld hielt das Gericht dagegen für überhöht.
Warum hat das Gericht so entschieden?
Maßgeblich waren die Schwere der Verletzungen und die dauerhaften Folgen. Die Klägerin kann sich seit dem Unfall nicht mehr bücken, sich Schuhe und Socken nicht selbst anziehen und keine Gegenstände über fünf Kilogramm heben. Sie geht kleinschrittig und vorsichtig, leidet unter einer halbseitigen neurologischen Störung mit Sensibilitätsstörungen auf der linken Körperseite und unter drei schmerzempfindlichen Narben von 14, 20 und 21 Zentimetern Länge. Der Haushalt lässt sich nicht mehr eigenständig führen, frühere Hobbys sind nicht mehr möglich, und auch das Atmen ist erschwert. Die Erwerbsminderung wurde mit 40 % bewertet.
Ein gewichtiger Faktor war die Erwerbsunfähigkeit bis zum Renteneintritt am 01.08.2015 – rund 87 Monate lang. Zugleich berücksichtigte das Gericht das fortgeschrittene Alter der Klägerin zum Unfallzeitpunkt und dass der Unfall einen ohnehin einsetzenden natürlichen Verschleiß der Wirbelsäule beschleunigt hat. Unfallbedingte psychische Schäden ließen sich dagegen nicht feststellen. Diese Gesichtspunkte führten dazu, dass das Gericht das Schmerzensgeld deutlich unterhalb der Forderung, aber auf einem erheblichen Niveau ansetzte.
Was bedeutet das für Betroffene?
Bei schweren Wirbelsäulenverletzungen nach einem Verkehrsunfall hängt die Höhe des Schmerzensgeldes stark von den bleibenden Folgen ab. In vergleichbaren Fällen mit mehreren Wirbelbrüchen, Operationen und dauerhafter Bewegungseinschränkung sprachen Gerichte Beträge im mittleren bis oberen fünfstelligen Bereich zu – hier insgesamt 70.000 EUR.
Wichtig ist: Neben dem Schmerzensgeld können weitere Ansprüche bestehen, etwa auf Ersatz des Verdienstausfalls und für einen Haushaltsführungsschaden. Zusätzlich kann eine gerichtliche Feststellung sinnvoll sein, dass die Gegenseite auch für künftige Schäden haftet – gerade bei Verletzungen, deren Spätfolgen sich noch nicht absehen lassen. Wer nur eine Pauschalzahlung akzeptiert, verzichtet unter Umständen auf Ansprüche, die erst Jahre später entstehen.
Der Fall zeigt außerdem, dass eine bereits geleistete Zahlung der Versicherung nicht das letzte Wort sein muss. Hier hatte die Versicherung zunächst 40.000 EUR gezahlt – das Gericht hielt das für zu niedrig und erhöhte auf insgesamt 70.000 EUR.
Häufige Fragen
Wie viel Schmerzensgeld gibt es bei einem Wirbelbruch?
Die Höhe hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von der Zahl der gebrochenen Wirbel, notwendigen Operationen und den bleibenden Folgen. Im Fall des Landgerichts Hagen (Az. 9 O 337/15) hielt das Gericht bei mehreren Wirbelbrüchen, zwei Operationen und dauerhafter Bewegungseinschränkung ein Gesamtschmerzensgeld von 70.000 EUR für angemessen.
Warum wurden nur 30.000 EUR zugesprochen, obwohl 70.000 EUR genannt werden?
Die Versicherung hatte vorprozessual bereits 40.000 EUR gezahlt. Das Gericht bewertete das angemessene Gesamtschmerzensgeld mit 70.000 EUR und verurteilte die Beklagten deshalb zur Zahlung des Restbetrags von 30.000 EUR.
Spielt das Alter für die Höhe des Schmerzensgeldes eine Rolle?
Ja. Das Gericht berücksichtigte das fortgeschrittene Alter der Klägerin und dass der Unfall einen natürlichen Verschleißprozess der Wirbelsäule beschleunigt hat. Solche Umstände fließen in die Bewertung ein.
Bekomme ich neben dem Schmerzensgeld weitere Zahlungen?
Ja, das ist möglich. Im entschiedenen Fall wurde zusätzlich ein Verdienstausfallschaden von 74.246,59 EUR zugesprochen. Auch ein Haushaltsführungsschaden und künftige Schäden können ersetzt werden.
Was ist eine Feststellung der künftigen Haftung?
Das Gericht stellt fest, dass die Gegenseite auch für Schäden aufkommen muss, die erst später entstehen. Das ist bei Verletzungen mit möglichen Spätfolgen wichtig, damit spätere Ansprüche nicht verjähren oder verloren gehen.
Muss ich eine Zahlung der Versicherung akzeptieren?
Nein. Eine erste Zahlung der Versicherung ist oft nicht der Endbetrag. Ob die angebotene Summe angemessen ist, lässt sich anhand vergleichbarer Urteile prüfen.
Fazit
Das Urteil des Landgerichts Hagen zeigt, dass schwere Wirbelsäulenverletzungen mit dauerhaften Einschränkungen zu einem erheblichen Schmerzensgeld führen können – hier insgesamt 70.000 EUR. Ebenso wichtig sind der Ersatz des Verdienstausfalls und die Absicherung künftiger Schäden. Eine sorgfältige Prüfung aller Ansprüche lohnt sich, weil erste Angebote der Versicherung häufig zu niedrig ausfallen.
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