Das Wichtigste im Überblick
- Das Landgericht Flensburg (Urteil vom 13.07.2025, Az. 5 O 5/22) sprach einer 82-jährigen Frau 15.000 € Schmerzensgeld zu.
- Ursache war ein vorsätzlicher Stoß beim Volleyballspiel am Strand von Wyk auf Föhr, der zu einer vorderen Beckenringfraktur führte.
- Die Frau ist seither dauerhaft auf einen Rollator angewiesen und wurde in Pflegegrad 2 eingestuft.
- Das Gericht stellte fest, dass der Täter auch sämtliche künftigen materiellen und immateriellen Schäden ersetzen muss; ein Mitverschulden der Frau verneinte das Gericht.
Was ist passiert?
Am 10. August 2021 saß die damals 82-jährige Frau auf einem Klappstuhl vor ihrem Strandkorb in Wyk auf Föhr. Hinter den Strandkörben spielte ein Mann mit seinem Sohn Volleyball – wie schon an den Tagen zuvor, und trotz mehrfacher Bitten der Urlauber, das Spiel woanders fortzusetzen.
Als der Ball zu der Frau rollte, hob sie ihn auf. Der Mann lief auf sie zu, riss ihr den Ball aus den Händen und schlug ihn ihr ins Gesicht. Anschließend hob er sie an den Ellenbogen hoch und warf sie in den Sand. Die Frau erlitt eine vordere Beckenringfraktur rechts sowie Rötungen an Nase und Wangenknochen.
Sie wurde vom Strand mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht und anschließend in das Klinikum Niebüll verlegt. Es folgten 14 Tage stationärer Aufenthalt, eine Reha in Glücksburg und die Einstufung in Pflegegrad 2. Bis heute kann sie sich nur mit einem Rollator fortbewegen.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht Flensburg verurteilte den Mann zur Zahlung von insgesamt 16.734,71 €. Davon entfielen 15.000 € auf das Schmerzensgeld, der Rest auf materiellen Schadensersatz – darunter Fahrtkosten des Ehemannes für Krankenhausbesuche und Kosten für Hilfsmittel wie Rollator und Duschhocker (Az. 5 O 5/22).
Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass der Täter auch für alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Vorfall haftet. Da der Heilungsprozess noch nicht abgeschlossen ist und weitere Folgen möglich sind, bestand hierfür ein berechtigtes Feststellungsinteresse.
Die Forderung der Frau nach mindestens 20.000 € Schmerzensgeld wurde nur teilweise zugesprochen. Im Übrigen wies das Gericht die Klage ab. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Warum hat das Gericht so entschieden?
Für die Höhe eines Schmerzensgeldes sind nach der Rechtsprechung Ausmaß, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen sowie der Grad des Verschuldens entscheidend. Genau diese Punkte gewichtete das Gericht in seiner Begründung.
Besonders schwer wog, dass der Mann vorsätzlich handelte. Sein Einwand, er habe sich in Notwehr verteidigt, wurde zurückgewiesen. Auch ein Mitverschulden der Frau verneinte das Gericht ausdrücklich – trotz eines vorausgegangenen Wortwechsels. Der Mann hatte trotz mehrfacher Hinweise rücksichtslos weitergespielt und die deutlich unterlegene ältere Frau grundlos angegriffen.
Auf der Seite der Verletzungen berücksichtigte das Gericht die Beckenringfraktur, die lange Behandlungsdauer und vor allem die dauerhafte Folge: die Frau ist seither auf einen Rollator angewiesen und in ihrem Alltag auf fremde Hilfe angewiesen.
Was bedeutet das für Betroffene?
Wer durch eine vorsätzliche Körperverletzung verletzt wird, hat Anspruch auf Schmerzensgeld – unabhängig davon, ob der Täter strafrechtlich verurteilt wird. Der Anspruch lässt sich zivilrechtlich eigenständig durchsetzen.
Wichtig ist: Das Verschulden des Täters wirkt sich auf die Höhe aus. Bei einem vorsätzlichen Angriff fällt das Schmerzensgeld in der Regel höher aus als bei einem fahrlässigen Unfall mit vergleichbaren Verletzungen. In vergleichbaren Fällen mit Beckenringfrakturen und dauerhaften Bewegungseinschränkungen sprachen Gerichte je nach Schwere und Verschulden Beträge im niedrigen bis mittleren fünfstelligen Bereich zu.
Ebenso bedeutsam ist die Feststellung künftiger Schäden: Ist ein Heilungsprozess noch nicht abgeschlossen, können Betroffene gerichtlich feststellen lassen, dass der Täter auch für spätere Folgen haftet. So bleiben Ansprüche gesichert, falls sich der Gesundheitszustand verschlechtert. [LINK: Schmerzensgeld nach Gewaltverbrechen – Ihre Rechte als Opfer]
Häufige Fragen
Wie viel Schmerzensgeld gibt es bei einer Beckenringfraktur?
Das LG Flensburg sprach im konkreten Fall einer 82-jährigen Frau 15.000 € zu (Az. 5 O 5/22). Die Höhe hängt immer vom Einzelfall ab – insbesondere von der Schwere der Verletzung, den Dauerfolgen und dem Grad des Verschuldens des Täters.Spielt es eine Rolle, ob die Verletzung vorsätzlich verursacht wurde?
Ja. Der Grad des Verschuldens fließt in die Bemessung des Schmerzensgeldes ein. Bei einem vorsätzlichen Angriff fällt das Schmerzensgeld in der Regel höher aus als bei einer fahrlässigen Verletzung.Bekomme ich nur Schmerzensgeld oder auch andere Kosten ersetzt?
Neben dem Schmerzensgeld sind auch materielle Schäden ersatzfähig. Dazu zählen etwa Kosten für Hilfsmittel sowie Fahrtkosten naher Angehöriger für Krankenhausbesuche, weil diese den Heilungserfolg fördern.Was bedeutet die Feststellung künftiger Schäden?
Ist ein Heilungsprozess noch nicht abgeschlossen, kann das Gericht feststellen, dass der Täter auch für spätere Folgeschäden haftet. Bereits die Möglichkeit weiterer Schäden genügt dafür (§ 256 ZPO).Kann ein Mitverschulden mein Schmerzensgeld kürzen?
Grundsätzlich ja. Im Flensburger Fall verneinte das Gericht jedoch ein Mitverschulden der Frau – trotz eines vorausgegangenen Wortwechsels – weil der Angriff grundlos und vorsätzlich erfolgte.Muss der Täter erst strafrechtlich verurteilt sein?
Nein. Der zivilrechtliche Schmerzensgeldanspruch besteht unabhängig von einem Strafverfahren und kann eigenständig vor dem Zivilgericht durchgesetzt werden.Fazit
Die Entscheidung des LG Flensburg zeigt, dass auch ein vermeintlich alltäglicher Vorfall am Strand schwerwiegende und dauerhafte Folgen haben kann – und dass Betroffene ihre Ansprüche durchsetzen können. Entscheidend für die Höhe des Schmerzensgeldes waren hier sowohl die schwere Verletzung mit Dauerfolge als auch das vorsätzliche Handeln des Täters.
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