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10.000 EUR Schmerzensgeld nach Angriff ins Gesicht (LG Essen)

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17.08.2026
Daniel Stebahne
Personenschadensrecht
Sonstiges

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Landgericht Essen sprach dem Opfer eines vorsätzlichen Angriffs 10.000 EUR Schmerzensgeld zu (Urteil vom 01.12.2022, Az. 65 KLs-70 Js 155/21-1/22).
  • Der Betroffene erlitt schwere Gesichtsverletzungen: unter anderem eine Le-Fort-I-Fraktur, einen Jochbeinbruch, einen Bruch des Augenhöhlenbodens und eine Nasenbeinfraktur.
  • Zwei Operationen waren nötig; die beschädigten Verblendungen der Frontzähne müssen noch erneuert werden.
  • Die Zahlung wurde direkt im Strafverfahren angeordnet (Adhäsionsverfahren) und beruht auf einer vorsätzlich begangenen Tat.
Wer Opfer eines Gewaltverbrechens wird, trägt oft nicht nur körperliche Verletzungen davon, sondern steht auch vor der Frage: Bekomme ich für das erlittene Leid eine Entschädigung? Ein Urteil des Landgerichts Essen zeigt, dass Opfer ihre Ansprüche unter bestimmten Voraussetzungen bereits im Strafprozess durchsetzen können – und dass Gerichte bei schweren Gesichtsverletzungen Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe zusprechen.

Was ist passiert?

Hintergrund des Verfahrens war eine Erpressung. Der spätere Geschädigte hatte eine Frau mit intimen Videoaufnahmen unter Druck gesetzt und Geld von ihr gefordert. Um sie aus dieser Zwangslage zu befreien, plante ein Angehöriger der Familie, dem Erpresser bei einer verabredeten Geldübergabe einen sogenannten Denkzettel zu verpassen. Er gewann dafür weitere Personen als Unterstützer.

Bei dem Treffen kam es zu einem massiven Angriff. Der Geschädigte wurde mit einem Schlaggegenstand und einer Schreckschusspistole attackiert. Die Folgen waren erheblich: mehrere Knochenbrüche im Gesicht, eine Riss-Quetsch-Wunde vor dem linken Ohr, ein Monokelhämatom und Verletzungen im Mundbereich mit abgesplitterten Verblendungen an zwei Frontzähnen.

Die Verletzungen und ihre Folgen

Der Geschädigte erlitt eine ganze Reihe schwerer Verletzungen im Kopf- und Gesichtsbereich. Dazu zählten eine Le-Fort-I-Fraktur (ein Bruch im Oberkiefer), ein Bruch des linken Jochbeins, ein Bruch des linken knöchernen Augenhöhlenbodens sowie eine Nasenbeinfraktur.

Die Verletzungen waren nach Einschätzung des Gerichts potenziell lebensgefährlich, ohne dass es zu einer akuten Lebensgefahr kam. Der Betroffene musste stationär behandelt werden. Die Le-Fort-I-Fraktur wurde operativ mit einer Metallplatte versorgt; in einer zweiten Operation wurde diese Platte später wieder entfernt. Die notwendige Erneuerung der beschädigten Zahnverblendungen war zum Zeitpunkt des Urteils noch nicht durchgeführt – hier bleibt also ein noch zu behebender Schaden.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Essen verurteilte die beiden Angeklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von 10.000 EUR Schmerzensgeld nebst Zinsen (Az. 65 KLs-70 Js 155/21-1/22). Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass die Angeklagten sämtliche materiellen Schäden aus der Tat ersetzen müssen, soweit diese nicht bereits auf Sozialversicherungsträger übergegangen sind.

Besonders wichtig für das Opfer: Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass die Forderungen auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhen. Diese Feststellung hat erhebliche praktische Bedeutung, denn solche Forderungen können auch nach einer Privatinsolvenz des Schuldners weiter durchgesetzt werden und verjähren erst nach sehr langer Zeit.

Warum hat das Gericht so entschieden?

Maßgeblich für die Höhe des Schmerzensgeldes waren Art und Schwere der Verletzungen, die Zahl der Operationen und die verbleibenden Beeinträchtigungen. Multiple Gesichtsbrüche, ein stationärer Klinikaufenthalt und zwei operative Eingriffe wiegen schwer.

Strafschärfend wirkte, dass der Angriff vorsätzlich und mit gefährlichen Werkzeugen erfolgte. Das Schmerzensgeld soll den erlittenen körperlichen und seelischen Schaden ausgleichen. Als Gesamtschuldner haften die Verurteilten dabei gemeinsam – das Opfer kann den vollen Betrag von jedem Einzelnen verlangen und muss sich nicht darum kümmern, wer welchen Anteil trägt.

Was bedeutet das für Betroffene?

Das Urteil zeigt zwei zentrale Punkte. Erstens: Opfer von Gewalttaten können ihr Schmerzensgeld häufig direkt im Strafverfahren geltend machen – über das sogenannte Adhäsionsverfahren. Das erspart einen zusätzlichen Zivilprozess und kann Zeit und Kosten sparen.

Zweitens: Bei schweren Gesichtsverletzungen mit mehreren Knochenbrüchen und Operationen bewegt sich das Schmerzensgeld im fünfstelligen Bereich. In vergleichbaren Fällen sprachen Gerichte je nach Schwere und Dauerfolgen Beträge von rund 8.000 bis über 15.000 EUR zu. Umgerechnet auf heutige Werte entspricht die Essener Entscheidung etwa 10.800 EUR. Jeder Fall ist jedoch individuell zu bewerten – die konkrete Höhe hängt von den Verletzungen, der Behandlungsdauer und den bleibenden Folgen ab.

Häufige Fragen

Wie hoch war das Schmerzensgeld in diesem Fall?

Das Landgericht Essen sprach dem Geschädigten 10.000 EUR Schmerzensgeld zu (Az. 65 KLs-70 Js 155/21-1/22). Umgerechnet auf den heutigen Geldwert entspricht das rund 10.800 EUR.

Was ist ein Adhäsionsverfahren?

Das Adhäsionsverfahren ermöglicht es Opfern einer Straftat, ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz direkt im Strafprozess geltend zu machen. So muss nicht zusätzlich ein separater Zivilprozess geführt werden.

Warum ist die Feststellung einer vorsätzlichen Tat so wichtig?

Wird festgestellt, dass die Forderung auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht, bleibt der Anspruch auch nach einer Privatinsolvenz des Täters durchsetzbar und verjährt erst nach sehr langer Frist. Das erhöht die Chance, das Geld tatsächlich zu erhalten.

Bekomme ich auch die Kosten für zukünftige Behandlungen ersetzt?

Ja. Das Gericht stellte fest, dass die Verurteilten sämtliche materiellen Schäden ersetzen müssen. Dazu können auch künftige Behandlungskosten zählen, etwa für die noch ausstehende Erneuerung der Zahnverblendungen.

Was zählt bei der Höhe des Schmerzensgeldes?

Entscheidend sind Art und Schwere der Verletzungen, die Zahl und Belastung der Operationen, die Dauer der Behandlung sowie mögliche Dauerschäden. Auch die Vorsätzlichkeit der Tat kann sich erhöhend auswirken.

Kann ich Schmerzensgeld auch dann fordern, wenn der Täter kein Geld hat?

Grundsätzlich ja. Neben dem Anspruch gegen den Täter können Opfer von Gewalttaten unter Umständen Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht in Anspruch nehmen. Eine anwaltliche Prüfung klärt, welche Wege im Einzelfall offenstehen.

Fazit

Das Urteil des Landgerichts Essen macht deutlich, dass Opfer von Gewalttaten nicht schutzlos sind. Schwere Gesichtsverletzungen mit mehreren Brüchen und Operationen rechtfertigen ein Schmerzensgeld im fünfstelligen Bereich, und über das Adhäsionsverfahren lassen sich Ansprüche oft direkt im Strafprozess durchsetzen. Wichtig ist eine sorgfältige Dokumentation der Verletzungen und der Behandlungsverläufe.

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