Das Wichtigste im Überblick
- Das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 7 U 96/23, Beschluss vom 03.07.2025, Berufung zurückgewiesen am 02.09.2025) bestätigte ein Schmerzensgeld von 35.000 EUR.
- Ein 55-jähriger Spielhallenangestellter erlitt durch einen einzigen Faustschlag ein Schädelhirntrauma, mehrere Gesichtsfrakturen sowie dauerhafte neurologische und schwere psychische Folgen.
- Zu den Dauerschäden zählen eine Gefühlsstörung der rechten Wange, eine chronische Depression und eine Panikstörung mit Agoraphobie – eine Rückkehr in den Beruf ist nicht mehr möglich.
- Sowohl die Berufung des Geschädigten (Erhöhung auf 50.000 EUR) als auch die des Täters (Senkung auf 20.000 EUR) wurden abgewiesen.
Ein einziger Schlag kann ein ganzes Leben verändern. Wer Opfer einer Körperverletzung wird, leidet oft nicht nur an den sichtbaren Verletzungen, sondern auch an den seelischen Folgen, die manchmal erst Wochen oder Monate später ihre volle Wucht entfalten. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem aktuellen Fall gezeigt, dass auch diese psychischen Spätfolgen beim Schmerzensgeld berücksichtigt werden. Wir erklären Ihnen, was passiert ist und was das Urteil für Betroffene bedeutet.
Was ist passiert?
Der Geschädigte arbeitete als Angestellter in einer Spielhalle. Als er einem Kunden den Zutritt zu einem gesperrten Raum verweigerte, schlug dieser ihm mit der Faust ins Gesicht. Die Tat ereignete sich am 21.06.2018.
Die Folgen des Schlages waren erheblich: Der 55-Jährige erlitt ein Schädelhirntrauma ersten Grades, einen Bruch des Augenhöhlenbodens rechts (Orbitabodenfraktur), einen Nasenbeinbruch und einen Bruch der Kieferhöhle. Er musste rund zwölf Tage stationär behandelt und zweimal operiert werden – die Jochbeinfraktur wurde von innen verplattet, der Nasenbeinbruch eingerichtet und geschient.
Welche Verletzungen blieben dauerhaft?
Aus unfallchirurgischer Sicht normalisierten sich die Brüche nach sechs bis acht Wochen. Doch zwei Folgen blieben dauerhaft bestehen und prägen das Leben des Geschädigten bis heute.
Zum einen kam es zu einer neurologischen Schädigung im Bereich der rechten Wange: Der Betroffene leidet dort unter einer Gefühlsstörung und einer veränderten Schmerzempfindung im Versorgungsgebiet eines Gesichtsnervs (Nervus maxillaris). Dies ist ein bleibender neurologischer Dauerschaden.
Zum anderen – und das wog für das Gericht besonders schwer – entwickelten sich schwere psychische Folgen. Der Geschädigte erkrankte an einer wiederkehrenden, schweren Depression und einer Panikstörung mit Agoraphobie, also der Angst vor öffentlichen Plätzen. Diese Erkrankungen sind chronisch geworden. Eine Berufstätigkeit ist ihm nicht mehr möglich, und auch alltägliche Dinge wie Einkaufen oder Spazierengehen bereiten massive Probleme.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht Münster hatte dem Geschädigten 35.000 EUR Schmerzensgeld zugesprochen. Gegen dieses Urteil legten beide Seiten Berufung ein: Der Geschädigte verlangte eine Erhöhung auf 50.000 EUR, der Täter eine Senkung auf 20.000 EUR.
Das Oberlandesgericht Hamm wies beide Berufungen zurück und bestätigte damit die 35.000 EUR. Der Senat war einstimmig davon überzeugt, dass die Berufungen keine Aussicht auf Erfolg hatten. Die Haftung dem Grunde nach hatte der Täter ohnehin anerkannt.
Warum hat das Gericht so entschieden?
Das Gericht stützte sich auf drei medizinische Sachverständigengutachten – aus den Bereichen Unfallchirurgie, Neurologie und Psychiatrie. Diese Gutachten bestätigten sowohl den neurologischen Dauerschaden als auch den Zusammenhang zwischen dem Faustschlag und den psychischen Erkrankungen.
Entscheidend war, dass die Depression und die Panikstörung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf die Tat zurückgehen. Auch wenn der Geschädigte keinen unmittelbaren seelischen Erstschaden erlitt, entwickelten sich die psychischen Erkrankungen als Folge des Überfalls. Das Gericht berücksichtigte dabei, dass beim Geschädigten gewisse Risikofaktoren vorlagen, etwa frühere traumatische Erfahrungen und eine zurückliegende Depression. Diese Vorbelastungen führten jedoch nicht dazu, dass der Anspruch entfiel – sie wurden lediglich in die Gesamtabwägung einbezogen.
Das Gericht hielt 35.000 EUR für angemessen und ausreichend. Dieser Betrag entspreche der Größenordnung, die in vergleichbaren Fällen zugesprochen werde.
Was bedeutet das für Betroffene?
Das Urteil zeigt: Schmerzensgeld umfasst nicht nur die körperlichen, sondern auch die seelischen Folgen einer Gewalttat. Gerade Depressionen, Angststörungen oder Panikattacken, die sich erst nach der Tat entwickeln, können den Anspruch deutlich erhöhen – vorausgesetzt, der Zusammenhang lässt sich belegen.
Wichtig ist daher eine sorgfältige medizinische Dokumentation. In diesem Fall waren es drei Fachgutachten, die den Schaden in seinem ganzen Ausmaß belegten. Auch psychische Erkrankungen sollten frühzeitig fachärztlich behandelt und dokumentiert werden, denn sie sind ein zentraler Faktor bei der Bemessung des Schmerzensgeldes.
Wenn Sie Opfer einer Körperverletzung geworden sind, lohnt es sich, neben den sichtbaren Verletzungen auch die seelischen Belastungen ernst zu nehmen und rechtlich prüfen zu lassen.
Häufige Fragen
Wie viel Schmerzensgeld gibt es nach einem Faustschlag?
Das hängt stark von den Folgen ab. Im Fall des OLG Hamm sprachen die Gerichte bei schweren Gesichtsverletzungen mit dauerhaften neurologischen und psychischen Folgen 35.000 EUR zu (Az. 7 U 96/23). Bei leichteren Verletzungen liegen die Beträge deutlich niedriger.
Werden psychische Folgen beim Schmerzensgeld berücksichtigt?
Ja. Depressionen, Angststörungen oder Panikattacken zählen zu den Schäden, die das Schmerzensgeld erhöhen können – wenn ihr Zusammenhang mit der Tat mit überwiegender Wahrscheinlichkeit belegt ist. Im entschiedenen Fall waren die chronische Depression und die Panikstörung wesentliche Gründe für die Höhe des Betrags.
Spielen frühere Erkrankungen eine Rolle?
Vorbelastungen wie eine frühere Depression können in die Abwägung einfließen, führen aber nicht automatisch zum Wegfall des Anspruchs. Im Fall des OLG Hamm berücksichtigte das Gericht solche Risikofaktoren, sprach das Schmerzensgeld aber dennoch in voller Höhe zu.
Was bedeutet die Feststellung künftiger Schäden?
Neben dem Schmerzensgeld stellte das Gericht fest, dass der Täter auch für künftige, heute noch nicht absehbare Schäden haftet. Das ist gerade bei Dauerschäden und chronischen Erkrankungen wichtig, weil sich Folgen später noch verschlimmern können.
Wie lange dauert ein solches Verfahren?
Die Tat ereignete sich 2018, die abschließende Entscheidung fiel 2025. Verfahren mit mehreren Gutachten und zwei Instanzen können sich über Jahre ziehen. Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung hilft, Ansprüche von Anfang an richtig zu sichern.
Fazit
Das Urteil des OLG Hamm macht deutlich, dass die seelischen Folgen einer Gewalttat genauso ernst genommen werden wie die körperlichen. Ein einziger Faustschlag führte hier zu einem chronischen Krankheitsbild, das ein selbstbestimmtes Leben kaum noch zulässt – und zu einem Schmerzensgeld von 35.000 EUR, das in beiden Instanzen Bestand hatte.
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