Das Wichtigste im Überblick
- Das Landgericht Kempten verurteilte den Täter dem Grunde nach zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 40.000 EUR an das Opfer (Urteil vom 20.10.2023, Az. 4 Ns 420 Js 11423/20).
- Ein 19-jähriger Mann wurde bei einem anlasslosen Angriff mit einem spitzen Gegenstand ins linke Auge gestochen und erlitt schwere Gesichtsfrakturen sowie einen dauerhaften Sehverlust auf nur noch 25 Prozent Sehkraft.
- Das Gericht stellte zusätzlich fest, dass der Täter sämtliche künftigen materiellen und immateriellen Schäden ersetzen muss.
- Der Täter erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen versuchter schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Ein Moment genügt, um ein Leben zu verändern. Wer Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat wird, steht oft nicht nur vor körperlichen Folgen, sondern auch vor der Frage: Welche Ansprüche habe ich – und wie setze ich sie durch? Das Urteil des Landgerichts Kempten zeigt konkret, wie Gerichte schwere Verletzungen am Auge und im Gesicht bewerten und welches Schmerzensgeld in solchen Fällen zugesprochen wird.
Was ist passiert?
Am Abend des 2. Dezember 2019 wurde ein damals 19-jähriger Mann in einer Unterkunft in Kempten Opfer eines gezielten Angriffs. Der Täter passte ihn auf dem Flur ab und versetzte ihm unvermittelt einen wuchtigen Faustschlag ins Gesicht. Dabei hielt er einen länglichen, spitzen und vermutlich metallenen Gegenstand in der Hand, den er dem jungen Mann bewusst ins linke Auge stach.
Als das Opfer blutend und schreiend zu Boden ging, schlug der Täter noch mindestens zweimal wuchtig zu. Die Tat erfolgte anlasslos und ohne jeden rechtfertigenden Grund. Der Angreifer konnte kurz darauf durch die Polizei festgenommen werden.
Die Verletzungen waren erheblich: eine zentrale Mittelgesichtsfraktur (Le Fort II) mit Brüchen an Augenhöhle, Nasenbein und Kieferhöhle, Schnitt- und Stichverletzungen der Augenlider, eine schwere Augapfelprellung und eine Einblutung in die Vorderkammer des linken Auges. Der junge Mann musste zweimal stationär behandelt werden – insgesamt 15 Tage – und sich drei Operationen unterziehen, darunter der Einsatz einer Kunstlinse und die Wiederherstellung des Unterlids.
Was hat das Gericht zugesprochen?
Das Landgericht Kempten verurteilte den Täter dem Grunde nach zur Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes und bestätigte damit die vom Amtsgericht zuvor festgesetzten 40.000 EUR nebst Zinsen (Az. 4 Ns 420 Js 11423/20). Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass der Täter dem Opfer sämtliche materiellen und immateriellen Schäden ersetzen muss, die mit dem Angriff zusammenhängen.
Diese sogenannte Feststellung ist besonders wichtig: Sie sichert dem Opfer auch künftige Ansprüche, etwa wenn sich der Gesundheitszustand weiter verschlechtert. Genau das droht in diesem Fall, denn eine vollständige Erblindung des linken Auges ist nicht ausgeschlossen.
Strafrechtlich verhängte das Landgericht auf die Berufung der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen versuchter schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Warum hat das Gericht so entschieden?
Das Gericht bewertete die Tat als besonders schwerwiegend. Ausschlaggebend waren die Dauerfolgen: Die Sehkraft des linken Auges sank auf einen Visus von nur noch 0,25 – das entspricht 25 Prozent der normalen Sehleistung. Der junge Mann kann mit diesem Auge nur noch Umrisse erkennen und Hell und Dunkel unterscheiden, Farben nicht mehr. Hinzu kommen Taubheitsgefühle und Schwellungen der linken Wange, Einschränkungen beim nächtlichen Autofahren und teils anhaltende starke Gesichtsschmerzen.
Besonders schwer wog die Vorsätzlichkeit. Der Täter stach bewusst mit einem spitzen Gegenstand in das Auge und nahm damit schwere Verletzungen bis hin zum vollständigen Sehverlust billigend in Kauf. Das Gericht stellte klar: Nur dem Zufall war es zu verdanken, dass der Augapfel überhaupt erhalten werden konnte. Die wuchtigen Schläge waren zudem geeignet, lebensgefährliche Verletzungen wie Hirnblutungen herbeizuführen.
Interessant ist die juristische Feinheit: Der bloße teilweise Verlust des Sehvermögens auf einem Auge (Visus 0,25) erfüllt nach Auffassung des Gerichts noch nicht den Tatbestand der vollendeten schweren Körperverletzung. Weil der Täter aber gezielt und wuchtig ins Auge stach, lag jedenfalls eine versuchte schwere Körperverletzung vor.
Was bedeutet das für Betroffene?
Wer Opfer einer Gewalttat mit dauerhaften Folgen wird, hat Anspruch auf Schmerzensgeld – und dieses fällt bei vorsätzlichen Taten regelmäßig höher aus als bei fahrlässigen Verletzungen. In vergleichbaren Fällen mit schwerem Sehverlust auf einem Auge sprachen Gerichte Beträge im Bereich von etwa 30.000 bis über 45.000 EUR zu, abhängig von Alter, Vorsatz und der Schwere der Dauerfolgen.
Entscheidend ist, dass Ansprüche vollständig geltend gemacht werden. Dazu gehört neben dem Schmerzensgeld auch die Feststellung künftiger Schäden – gerade wenn eine weitere Verschlechterung droht. Opfer einer Straftat können ihre zivilrechtlichen Ansprüche außerdem direkt im Strafverfahren über das sogenannte [LINK: Adhäsionsverfahren – Schadensersatz im Strafprozess] durchsetzen, wie es auch in diesem Fall geschah.
Häufige Fragen
Wie viel Schmerzensgeld gibt es nach einem Stich ins Auge?
Das Landgericht Kempten sprach in diesem Fall 40.000 EUR zu (Az. 4 Ns 420 Js 11423/20). In vergleichbaren Fällen mit dauerhaftem Sehverlust auf einem Auge bewegten sich die Beträge je nach Schwere und Vorsatz etwa zwischen 30.000 und über 45.000 EUR. Die genaue Höhe hängt immer vom Einzelfall ab.
Bekomme ich mehr Schmerzensgeld, wenn die Tat vorsätzlich war?
Ja. Vorsätzliche Gewalttaten führen in der Regel zu höherem Schmerzensgeld als fahrlässige Verletzungen. Das Gericht berücksichtigt die besondere Schwere und die Rücksichtslosigkeit des Täters, der schwere Folgen bewusst in Kauf nimmt.
Was bedeutet die Feststellung künftiger Schäden?
Damit wird gerichtlich festgehalten, dass der Täter auch für später auftretende Folgen haften muss. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand – etwa durch drohende Erblindung – können weitere Ansprüche geltend gemacht werden, ohne dass die Verjährung entgegensteht.
Kann ich mein Schmerzensgeld schon im Strafverfahren einfordern?
Ja. Über das Adhäsionsverfahren können Opfer ihre zivilrechtlichen Ansprüche direkt im Strafprozess geltend machen. Das erspart einen zusätzlichen Zivilprozess und wurde auch in diesem Fall so umgesetzt.
Was ist, wenn der Täter das Schmerzensgeld nicht zahlen kann?
Auch dann stehen Gewaltopfer nicht ohne Hilfe da. Über das Opferentschädigungsgesetz können staatliche Leistungen beantragt werden. Zudem lässt sich der titulierte Anspruch über viele Jahre vollstrecken.
Fazit
Das Urteil des Landgerichts Kempten macht deutlich, dass Gerichte vorsätzliche Angriffe mit schweren Dauerfolgen mit spürbaren Schmerzensgeldbeträgen ahnden. Für Gewaltopfer ist es entscheidend, alle Ansprüche konsequent zu sichern – vom Schmerzensgeld über die Feststellung künftiger Schäden bis hin zu staatlichen Entschädigungsleistungen.
Wenn Sie selbst von einem ähnlichen Vorfall betroffen sind, beraten wir Sie gerne kostenlos zu Ihren Ansprüchen. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung.
