Das Wichtigste im Überblick
- Das Kammergericht Berlin (Urteil vom 23.08.2023, Az. 25 U 141/19) hielt ein Schmerzensgeld von 300.000 € für angemessen; nach bereits gezahlten 100.000 € wurden weitere 200.000 € zugesprochen.
- Die Klägerin, eine damals 17-jährige Schülerin, erlitt bei einem Verkehrsunfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, eine Oberarmfraktur und eine Lungenkontusion mit dauerhaften Folgen.
- Die Gegenseite haftete zu 100 %, ein Mitverschulden der jungen Frau lag nicht vor.
- Das Gericht erkannte zusätzlich Verdienstausfall auf Basis eines Arztberufs, eine Pflegeschadensrente von 1.495,30 € pro Quartal sowie eine Rente für Medikamenten- und Fahrtmehrkosten an.
Ein einziger Verkehrsunfall kann ein ganzes Leben verändern. Für eine 17-jährige Schülerin, die Ärztin werden wollte, bedeutete ein Unfall auf dem Leichtkraftrad das Ende ihrer beruflichen Träume und den Beginn dauerhafter körperlicher und seelischer Beeinträchtigungen. Das Kammergericht Berlin hat in diesem Fall ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen und dabei deutlich gemacht, welche Faktoren bei schweren Dauerschäden entscheidend sind.
Was ist passiert?
Am 14. Januar 2016 verunglückte eine damals 17-jährige Schülerin als Fahrerin eines Leichtkraftrads. Der Fahrer des gegnerischen, bei der Beklagten versicherten Fahrzeugs war allein für den Unfall verantwortlich. Die volle Haftung der Versicherung stand daher fest.
Die junge Frau erlitt schwerste Verletzungen: ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, eine Fraktur des linken Oberarms und eine Lungenkontusion. Die Folgen sind bis heute gravierend. Sie leidet unter einem posttraumatischen Psychosyndrom mit kognitiven Defiziten, Verhaltensauffälligkeiten und Wesensveränderungen, einem chronischen Schmerzsyndrom sowie hochgradigen Funktionseinschränkungen des linken Arms. Hinzu kommen Sehstörungen mit Schwindel. Ihr Abitur konnte sie nur mit starker Unterstützung der Schule und unter Nutzung von Vornoten bestehen. Eine Ausbildung ist ihr voraussichtlich gar nicht oder nur unter sehr erschwerten Bedingungen möglich, und sie ist wöchentlich rund 24,5 Stunden auf Pflege angewiesen.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Kammergericht Berlin hielt ein Schmerzensgeld von insgesamt 300.000 € für angemessen. Da die Versicherung vorprozessual und während des Verfahrens bereits 100.000 € gezahlt hatte, wurde sie zur Zahlung weiterer 200.000 € nebst Zinsen verurteilt. Die Vorinstanz, das Landgericht Berlin, hatte noch 250.000 € angesetzt – das Kammergericht erhöhte den Betrag also deutlich.
Darüber hinaus sprach das Gericht weitere Leistungen zu: eine Nachzahlung von 38.604,81 €, eine vierteljährliche Pflegeschadensrente von 1.495,30 € sowie eine vierteljährliche Rente von 908,04 € für Mehrkosten bei Medikamenten und Fahrten. Zusätzlich stellte es fest, dass die Versicherung den Erwerbsschaden auf Basis des Berufsbildes einer Assistenzärztin und später einer Fachärztin ersetzen muss.
Warum hat das Gericht so entschieden?
Entscheidend waren die außergewöhnlich schweren und dauerhaften Folgen. Das Gericht stellte darauf ab, dass die junge Frau durch die neurologischen und psychischen Defizite sowie die körperlichen Einschränkungen nur noch sehr eingeschränkt in der Lage sein wird, überhaupt eine Ausbildung zu absolvieren.
Ein bestandenes Abitur sprach nach Ansicht des Gerichts nicht gegen ein hohes Schmerzensgeld – denn der Abschluss gelang nur mithilfe von Vornoten und besonderer schulischer Unterstützung. Besonders bemerkenswert ist die Feststellung zum entgangenen Beruf: Das Gericht sah ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin ohne den Unfall Medizin studiert und den Beruf der Ärztin ergriffen hätte. Dafür sprachen unter anderem ein berufsbildendes Praktikum bei einer Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie bereits in der 9. Klasse, das berufliche Umfeld der Familie und die Tatsache, dass sie sich bereits über Studienmöglichkeiten im Ausland und an Privatuniversitäten informiert hatte. Der Verdienstausfall wurde deshalb auf Grundlage eines Arztberufs berechnet.
Nicht durchgesetzt hat sich die Klägerin allerdings beim Haushaltsführungsschaden: Einem Kind steht kein solcher Anspruch zu, soweit es unfallbedingt nur nicht mehr im Haushalt der Familie mithelfen kann.
Was bedeutet das für Betroffene?
Dieses Urteil zeigt, dass bei schweren Dauerschäden Schmerzensgelder in sechsstelliger Höhe zugesprochen werden können. Maßgeblich ist nicht nur die anfängliche Schwere der Verletzung, sondern vor allem, wie stark die gesamte Lebensplanung dauerhaft beeinträchtigt ist.
Gerade bei jungen Menschen spielt der entgangene Berufs- und Lebensweg eine große Rolle. Wer nachvollziehbar darlegen kann, welcher Beruf ohne den Unfall wahrscheinlich gewesen wäre, kann den Verdienstausfall auf dieser Grundlage geltend machen – im vorliegenden Fall sogar auf Basis eines Arztgehalts. Wichtig ist zudem eine sorgfältige Dokumentation aller Schäden, etwa von Pflegeaufwand, Fahrten und Medikamentenkosten, da Gerichte hier konkrete Nachweise verlangen. In vergleichbaren Fällen mit schwerem Schädel-Hirn-Trauma und dauerhaften neurologischen Folgen sprachen Gerichte Schmerzensgelder im Bereich von etwa 200.000 bis über 300.000 € zu.
Häufige Fragen
Wie viel Schmerzensgeld gibt es bei einem schweren Schädel-Hirn-Trauma?
Die Höhe hängt vom Einzelfall ab. Bei schweren, dauerhaften Folgen sprachen Gerichte in vergleichbaren Fällen Beträge von etwa 200.000 bis über 300.000 € zu. Im hier besprochenen Fall des KG Berlin (Az. 25 U 141/19) waren es 300.000 €.
Bekomme ich weniger Schmerzensgeld, wenn ich trotz Unfall mein Abitur schaffe?
Nicht zwangsläufig. Das Kammergericht Berlin stellte klar, dass ein bestandenes Abitur nicht gegen ein hohes Schmerzensgeld spricht, wenn der Abschluss nur mit erheblicher Unterstützung und unter Nutzung von Vornoten möglich war.
Kann man Verdienstausfall geltend machen, obwohl man noch gar nicht im Beruf war?
Ja. Wenn nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, welchen Beruf jemand ohne den Unfall ergriffen hätte, kann der Verdienstausfall auf dieser Grundlage berechnet werden. Im Urteil geschah dies sogar auf Basis eines Arztgehalts.
Steht mir eine Rente für Pflege und Mehrkosten zu?
Ja. Bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit und laufenden Zusatzkosten können regelmäßige Renten zugesprochen werden. Im Fall des KG Berlin waren dies eine Pflegeschadensrente von 1.495,30 € und eine Rente von 908,04 € pro Quartal.
Spielt ein Mitverschulden eine Rolle?
Ein Mitverschulden kann den Anspruch mindern. Im entschiedenen Fall lag jedoch keines vor, sodass die Versicherung zu 100 % haftete.
Fazit
Das Urteil des Kammergerichts Berlin verdeutlicht, dass Betroffene mit schweren, das gesamte Leben verändernden Verletzungen Anspruch auf ein hohes Schmerzensgeld sowie umfassenden Schadensersatz haben – einschließlich Verdienstausfall und laufender Renten. Gerade bei jungen Menschen wird der zerstörte berufliche Lebensweg besonders gewichtet.
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