Das Wichtigste im Überblick
- Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach einem 10-jährigen Kind nach einem Verkehrsunfall 70.000 EUR Schmerzensgeld zu (Urteil vom 20.07.2023, Az. 8 O 7410/21).
- Wegen eines Mitverschuldens von einem Drittel verblieben 64.500 EUR – nach heutiger Kaufkraft rund 68.000 EUR.
- Das Kind erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit dauerhaften Folgen: eine linksseitige Lähmung (Hemiparese), einen Wechsel von der Realschule auf die Förderschule und den Verlust eines Schuljahres.
- Das Gericht wertete das Verhalten der Versicherung als anstößig und erhöhte deshalb das Schmerzensgeld.
Ein Verkehrsunfall kann das Leben eines Kindes von einem Moment auf den anderen verändern. Wenn dann noch eine Versicherung die berechtigten Ansprüche über Jahre blockiert, tragen betroffene Familien eine doppelte Last. Der folgende Fall des Landgerichts Nürnberg-Fürth zeigt, welches Schmerzensgeld Gerichte bei schweren Kopfverletzungen von Kindern zusprechen – und wie sich das Verhalten einer Versicherung auf die Höhe auswirken kann.
Was ist passiert?
An einem Tag im Oktober 2018 wollte ein damals 10-jähriger Junge in Nürnberg eine Straße als Fußgänger überqueren. Eine zu diesem Zeitpunkt 87-jährige Autofahrerin erfasste das Kind mit ihrem Pkw. Der Junge wurde lebensgefährlich verletzt.
Die Diagnosen waren gravierend: ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, eine diffuse Schädigung der Nervenbahnen, ein Schädelbruch mit Einstrahlung in die Schädelbasis, Hirnblutungen, ein Bluterguss unter der harten Hirnhaut sowie ein Bruch der Kieferhöhlenwand mit Einstrahlung in den Augenhöhlenboden. Das Kind lag zunächst zehn Tage auf der Intensivstation und wurde bis Anfang November 2018 stationär im Klinikum behandelt. Danach folgte bis Februar 2019 eine stationäre Reha in einem neurologischen Krankenhaus und Rehabilitationszentrum für Kinder. Insgesamt war der Junge rund 80 Tage stationär versorgt.
Was wurde zugesprochen?
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hielt ein Gesamtschmerzensgeld von 70.000 EUR für angemessen. Weil das Gericht dem Kind ein Mitverschulden von einem Drittel anrechnete, wurde dieser Betrag auf zwei Drittel gekürzt. Nach Abzug bereits geleisteter Zahlungen sprach das Gericht ein weiteres Schmerzensgeld von 64.500 EUR nebst Zinsen zu (Az. 8 O 7410/21).
Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass die Beklagten verpflichtet sind, dem Kind zwei Drittel aller künftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfall zu ersetzen. Diese sogenannte Feststellung ist bei Kindern besonders wichtig, weil Spätfolgen oft erst im Laufe der Jahre sichtbar werden. Die Widerklage der Versicherung, mit der sie 5.500 EUR zurückverlangte, wies das Gericht ab.
Warum hat das Gericht so entschieden?
Maßgeblich für die Höhe war das Ausmaß der bleibenden Schäden. Der Junge behielt eine dezente, aber dauerhafte Lähmung der linken Körperseite (Hemiparese), vor allem am Arm. Hinzu kamen eine Störung der Bewegungskoordination, neuropsychologische Defizite und Sprachstörungen. Der Grad der Behinderung wurde mit 40 Prozent festgestellt.
Besonders schwer wog der Einschnitt in die Zukunft des Kindes. Der Junge war zuvor ein sehr guter Schüler mit einem Notendurchschnitt von 1,7. Nach dem Unfall musste er von der Realschule auf eine Förderschule wechseln und verlor ein komplettes Schuljahr. Das Gericht berücksichtigte, dass ein Kind in dieser Lebensphase besonders stark von den Folgen betroffen ist.
Ein zweiter Punkt ist rechtlich bemerkenswert: Das Gericht erhöhte das Schmerzensgeld wegen des Regulierungsverhaltens der Versicherung. Diese hatte ihre Haftung unter Hinweis auf ein Gutachten aus dem Strafverfahren abgelehnt. Ein solches Gutachten folgt jedoch dem strafrechtlichen Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" und lässt sich nicht ohne Weiteres auf die zivilrechtliche Haftung übertragen. Zusätzlich hatte die Versicherung 5.500 EUR von der finanziell schwachen Familie zurückgefordert. Dieses Vorgehen bewertete das Gericht als anstößig und ließ es sich schmerzensgelderhöhend auswirken (Rn. 34).
Was bedeutet das für Betroffene?
Wer als Kind oder Angehöriger von einem schweren Schädel-Hirn-Trauma betroffen ist, sollte wissen: Gerichte bemessen das Schmerzensgeld nicht nur nach der akuten Verletzung, sondern vor allem nach den bleibenden Folgen für das weitere Leben. Bei Kindern spielen Schulweg, berufliche Zukunft und die lange verbleibende Lebenszeit mit einer Behinderung eine große Rolle.
In vergleichbaren Fällen sprachen Gerichte für schwere Schädel-Hirn-Traumata mit dauerhaften neurologischen Ausfällen Beträge im Bereich von rund 60.000 bis über 100.000 EUR zu. Die genaue Höhe hängt stark vom Einzelfall ab – etwa vom Ausmaß der Lähmung, vom Grad der Behinderung und von einem möglichen Mitverschulden.
Wichtig ist außerdem: Ein Mitverschulden führt nicht dazu, dass Sie leer ausgehen. Es kürzt lediglich den Anspruch anteilig. Und wenn eine Versicherung berechtigte Ansprüche über Gebühr blockiert oder unangemessen agiert, kann sich das sogar zu Ihren Gunsten auf die Schmerzensgeldhöhe auswirken.
Häufige Fragen
Wie viel Schmerzensgeld gibt es bei einem schweren Schädel-Hirn-Trauma?
Bei schweren Schädel-Hirn-Traumata mit dauerhaften Folgen sprechen Gerichte häufig Beträge im Bereich von rund 60.000 bis über 100.000 EUR zu. Im Fall des LG Nürnberg-Fürth waren es 70.000 EUR, die wegen Mitverschuldens auf 64.500 EUR gekürzt wurden.
Warum wurde das Schmerzensgeld gekürzt?
Das Gericht rechnete dem Kind ein Mitverschulden von einem Drittel an, weil es das herannahende Fahrzeug hätte erkennen und passieren lassen können. Deshalb reduzierte sich der Anspruch von 70.000 EUR auf zwei Drittel.
Bekomme ich bei einem Mitverschulden gar kein Schmerzensgeld?
Nein. Ein Mitverschulden schließt den Anspruch nicht aus, sondern kürzt ihn nur anteilig. In diesem Fall verblieben trotz eines Drittels Mitverschulden 64.500 EUR.
Kann das Verhalten einer Versicherung das Schmerzensgeld erhöhen?
Ja. Verhält sich eine Versicherung bei der Regulierung anstößig – etwa durch eine unberechtigte Ablehnung oder eine pietätlose Rückforderung –, kann dies das Schmerzensgeld erhöhen. Das Gericht bewertete das Verhalten der Versicherung hier ausdrücklich als schmerzensgelderhöhend.
Warum ist die Feststellung künftiger Schäden bei Kindern so wichtig?
Bei Kindern zeigen sich viele Folgen einer schweren Kopfverletzung erst über Jahre. Die gerichtliche Feststellung sichert, dass auch spätere Schäden – etwa im Beruf oder durch weitere Behandlungen – ersetzt werden müssen.
Wie lange dauerte die Behandlung in diesem Fall?
Der Junge war insgesamt rund 80 Tage stationär versorgt: zunächst zehn Tage auf der Intensivstation, danach im Klinikum und anschließend bis Februar 2019 in einer stationären Reha für Kinder.
Fazit
Der Fall zeigt, dass Kinder nach schweren Kopfverletzungen ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen bekommen können – gerade wegen der lebenslangen Folgen. Er verdeutlicht zugleich, dass ein Mitverschulden den Anspruch zwar mindert, aber nicht ausschließt, und dass sich unfaires Verhalten einer Versicherung sogar zugunsten der Betroffenen auswirken kann.
Wenn Sie selbst von einem ähnlichen Vorfall betroffen sind, beraten wir Sie gerne kostenlos zu Ihren Ansprüchen. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung.
