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Falsche Stasi-Behauptung: 10.000 € Schmerzensgeld

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03.08.2026
Daniel Stebahne
Personenschadensrecht
Sonstiges

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Landgericht Flensburg (Urteil vom 14.06.2023, Az. 7 O 140/20) sprach einem ehemaligen Lehrer 10.000 € Schmerzensgeld zu.
  • Grund war die wahrheitswidrige öffentliche Behauptung, der Kläger sei bis 1989 Offizier der Staatssicherheit (Stasi) gewesen.
  • Der Betroffene erlitt dadurch eine schwere psychische Krise mit stationärer Behandlung und fortlaufender nervenärztlicher Betreuung seit 2020.
  • Das Gericht wertete den Eingriff als mittelschwer, berücksichtigte aber die erheblichen persönlichen Folgen und den ungewissen Verlauf.


Eine falsche Behauptung über die eigene Person kann tiefe Spuren hinterlassen – besonders, wenn sie öffentlich verbreitet wird und den guten Ruf zerstört. Der Fall vor dem Landgericht Flensburg zeigt, dass Betroffene nicht nur einen Anspruch auf Unterlassung haben, sondern in schweren Fällen auch ein Schmerzensgeld verlangen können. Wenn eine unwahre Aussage nachweislich zu einer psychischen Erkrankung führt, kann das rechtlich entschädigt werden.

Was ist passiert?

Ein ehemaliger Lehrer, inzwischen Rentner, wurde in einem Blog und in einem Buch öffentlich als früheres Stasi-Mitglied bezeichnet. Konkret wurde behauptet, er sei bis 1989 Offizier der Staatssicherheit gewesen. Diese Aussage entsprach nicht der Wahrheit.

Der Beklagte, selbst ein Stasi-Opfer mit eigenen psychischen Problemen, hatte die Behauptungen verbreitet. Buch und Blog erreichten allerdings nur wenige Menschen: Die Buchauflage lag bei etwa 25 bis 30 Exemplaren, der Blog hatte geringen Zulauf. Trotz dieser überschaubaren Reichweite belasteten die falschen Behauptungen und der anschließende Rechtsstreit den Kläger schwer.

Die Folgen waren gravierend: Der Betroffene erkrankte psychisch, litt unter Schlaflosigkeit, Impulsivität und erhöhtem Alkoholkonsum, es kam zu einer Ehekrise. Im Januar musste er sich in stationäre psychische Behandlung begeben, seit 2020 wird er fortlaufend ambulant durch einen Nervenarzt betreut. Ob die psychische Krise überwunden werden kann, war zum Zeitpunkt des Urteils ungewiss.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Flensburg verurteilte den Verantwortlichen zur Zahlung von 10.000 € Schmerzensgeld nebst Zinsen (Urteil vom 14.06.2023, Az. 7 O 140/20). Bereits zuvor war er zur Unterlassung der Behauptungen verurteilt worden – das Oberlandesgericht Schleswig hatte diese Entscheidung bestätigt und festgestellt, dass die Aussagen nicht der Wahrheit entsprachen.

Mit dem Schmerzensgeld wurde die schwere seelische Beeinträchtigung ausgeglichen, die durch die falsche Behauptung ausgelöst wurde. Der Anspruch stand dem Grunde nach bereits rechtskräftig fest; das Gericht musste nur noch über die Höhe entscheiden.

Warum hat das Gericht so entschieden?

Das Gericht stützte sich auf die medizinischen Befunde, die Angaben des Klägers und Zeugenaussagen. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere des Eingriffs, den persönlichen Folgen für den Betroffenen und dem Verschulden des Verantwortlichen.

Die Qualität des Eingriffs stufte das Gericht als mittelschwer ein. Zwar ist der Vorwurf, ein Stasi-Offizier gewesen zu sein, für die betroffene Person ehrenrührig und belastend. Zugleich war die Reichweite der Verbreitung begrenzt – wenige Buchexemplare und ein Blog mit geringem Zulauf. Diese geringe Öffentlichkeit floss mindernd in die Bewertung ein.

Ausschlaggebend für die zugesprochene Summe waren die erheblichen und andauernden persönlichen Folgen: die stationäre Behandlung, die fortlaufende ambulante Therapie und der ungewisse Verlauf der Erkrankung. Dass der Kläger bereits 2011 wegen eines Burnouts in Behandlung war, änderte nichts am ursächlichen Zusammenhang – für die Frage der Verursachung genügt nach den gesetzlichen Vorgaben eine überwiegende Wahrscheinlichkeit.

Was bedeutet das für Betroffene?

Wer durch eine falsche öffentliche Behauptung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt wird, kann sowohl Unterlassung als auch ein Schmerzensgeld verlangen. Voraussetzung ist, dass die Aussage unwahr ist und zu einer ernsthaften Beeinträchtigung führt – etwa zu einer nachweisbaren psychischen Erkrankung.

Der Fall zeigt außerdem: Auch eine Behauptung mit geringer Reichweite kann ein Schmerzensgeld begründen. Die Öffentlichkeit der Verbreitung beeinflusst die Höhe, schließt einen Anspruch aber nicht aus. Entscheidend sind die tatsächlichen Folgen für den Betroffenen.

Wichtig ist, die Beeinträchtigungen sorgfältig zu dokumentieren. Ärztliche Befunde, Behandlungsberichte und Zeugenaussagen waren im Flensburger Verfahren zentral für die Entscheidung. In vergleichbaren Fällen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen sprachen Gerichte je nach Schwere und Reichweite unterschiedliche Beträge zu – von wenigen Tausend bis zu deutlich höheren Summen bei massenmedialer Verbreitung.

Häufige Fragen

Kann eine falsche Behauptung Schmerzensgeld begründen?


Ja. Eine wahrheitswidrige öffentliche Behauptung, die das Persönlichkeitsrecht verletzt, kann einen Schmerzensgeldanspruch auslösen. Voraussetzung ist eine ernsthafte Beeinträchtigung, etwa eine psychische Erkrankung, die auf die Behauptung zurückgeht.

Wie viel Schmerzensgeld ist bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung möglich?


Das hängt vom Einzelfall ab. Das LG Flensburg sprach 10.000 € für die falsche Behauptung einer Stasi-Vergangenheit mit schweren psychischen Folgen zu. Bei größerer Reichweite oder schwereren Folgen können auch höhere Beträge in Betracht kommen.

Spielt die Reichweite der falschen Behauptung eine Rolle?


Ja. Die Reichweite beeinflusst die Höhe des Schmerzensgeldes. Im Flensburger Fall wirkten die geringe Buchauflage und der geringe Blog-Zulauf mindernd. Ein Anspruch bleibt aber auch bei geringer Öffentlichkeit bestehen.

Muss die psychische Erkrankung eindeutig auf die Behauptung zurückgehen?


Es genügt eine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass die Behauptung ursächlich für die Beeinträchtigung war. Eine absolute Gewissheit ist nicht erforderlich. Ärztliche Befunde und Zeugenaussagen sind dafür wichtige Nachweise.

Kann ich neben Schmerzensgeld auch Unterlassung verlangen?


Ja. Bei falschen Behauptungen können Sie in der Regel sowohl die Unterlassung der Aussage als auch ein Schmerzensgeld verlangen. Im Flensburger Fall wurde der Verantwortliche zunächst zur Unterlassung und später zusätzlich zur Zahlung verurteilt.

Hat eine frühere psychische Vorbelastung Einfluss auf den Anspruch?


Eine Vorbelastung schließt den Anspruch nicht aus. Im Flensburger Fall war der Kläger bereits 2011 wegen eines Burnouts in Behandlung – das änderte nichts an der Zurechnung der neuen Erkrankung zur falschen Behauptung.

Fazit

Das Urteil des LG Flensburg macht deutlich: Falsche öffentliche Behauptungen über eine Person können nicht nur verboten werden, sondern auch ein Schmerzensgeld nach sich ziehen. Führt eine unwahre Aussage zu einer psychischen Erkrankung, haben Betroffene gute Chancen auf eine Entschädigung – selbst wenn die Behauptung nur einen kleinen Kreis erreicht hat.

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