Das Wichtigste im Überblick
- Das Landgericht Köln (Urteil vom 03.01.2023, Az. 19 O 76/22) hielt für die Verletzungen einer 31-jährigen Frau ein Schmerzensgeld von insgesamt 25.000 EUR für angemessen.
- Die Klägerin erlitt bei einem Verkehrsunfall unter anderem einen komplizierten Schienbeinkopfbruch links, eine Augenhöhlenfraktur und mehrere weitere Verletzungen; es droht eine vorzeitige Kniearthrose mit möglichem künstlichen Kniegelenk.
- Es handelte sich um eine sogenannte Teilklage: Wegen noch nicht absehbarer Spätfolgen bleiben weitere Schmerzensgeldansprüche für die Zukunft ausdrücklich offen.
- Heute läge der zugesprochene Betrag inflationsbereinigt bei rund 26.530 EUR.
Ein Auto kommt am helllichten Tag von der Fahrbahn ab, fährt auf den Gehweg und erfasst eine Gruppe von Passanten. Ein solcher Moment verändert das Leben von einer Sekunde auf die andere. Betroffene fragen sich danach oft: Welches Schmerzensgeld steht mir nach einem Verkehrsunfall mit einem Schienbeinkopfbruch zu? Das Landgericht Köln hat dazu eine klare Einschätzung getroffen, die vielen Verletzten zur Orientierung dient.
Was ist passiert?
Am 1. September 2016 kam ein Fahrzeugführer in Köln kurz hinter einer Kreuzung nach links von der Fahrbahn ab und fuhr auf den Gehweg. Dort erfasste er eine Gruppe von Passanten, darunter die damals 31-jährige Klägerin, ihre Großeltern und ihren erst sechs Wochen alten Säugling.
Besonders schwer wurde das Baby verletzt: Es erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und eine Hirnblutung, ein Lungenflügel war zusammengefallen, und es lag eine Woche im künstlichen Koma. Die Mutter selbst zog sich zahlreiche Verletzungen zu:
- eine mediale und laterale Tibiakopffraktur links (Schienbeinkopfbruch, AO Typ 41 C 1)
- eine Fibulaköpfchenfraktur rechts (Wadenbeinkopf)
- eine Orbitabodenfraktur links (Augenhöhlenboden)
- eine Fraktur an der Kieferhöhle
- eine Platzwunde am linken Augenoberlid
- eine Querfraktur eines Schneidezahns
- eine Schulterprellung und mehrere Abschürfungen
Die Klägerin wurde acht Tage stationär behandelt und am Schienbeinkopf operiert. Beide Kniegelenke mussten über Wochen ruhiggestellt werden, insgesamt absolvierte sie 56 physiotherapeutische Behandlungen. Sie war zunächst zu 100 % arbeitsunfähig und über insgesamt rund zehn Monate in abgestuftem Umfang eingeschränkt.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht Köln hielt für die Verletzungen der Klägerin ein Schmerzensgeld von insgesamt 25.000 EUR für angemessen. Weil der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers hierauf bereits 15.000 EUR gezahlt hatte, verurteilte das Gericht ihn zur Zahlung des Differenzbetrags nebst Zinsen.
Die Klägerin hatte ursprünglich ein deutlich höheres Teilschmerzensgeld gefordert. In diesem Punkt folgte das Gericht ihr nicht vollständig. Wichtig: Es handelte sich um eine offene Teilklage. Das bedeutet, dass weitere Schmerzensgeldansprüche für künftige, heute noch nicht absehbare Folgen ausdrücklich vorbehalten bleiben.
Warum hat das Gericht so entschieden?
Maßgeblich für die Höhe waren Art und Schwere der Verletzungen sowie die dauerhaften Beeinträchtigungen. Das Gericht berücksichtigte den komplizierten Schienbeinkopfbruch, die Operation, die lange Ruhigstellung beider Knie und die zehnmonatige Arbeitsunfähigkeit.
Besonderes Gewicht hatten die Dauerschäden: Ein Sachverständiger stellte eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 10 % fest. Zudem droht am linken Kniegelenk eine vorzeitige Arthrose, die später ein künstliches Kniegelenk erforderlich machen kann. Die Klägerin schilderte nahezu tägliche Knieschmerzen, ausgeprägte Wetterfühligkeit und Rückenschmerzen infolge einer Fehlhaltung beim Gehen.
Nicht schmerzensgelderhöhend berücksichtigt wurde dagegen die seelische Belastung der Mutter durch die schwere Verletzung ihres Säuglings. Das Gericht sah diese Belastung zwar als menschlich nachvollziehbar an, konnte sie jedoch rechtlich nicht ansetzen, weil sie nicht als eigenständige, krankheitswertige Gesundheitsstörung feststellbar war. Ein Schmerzensgeld setzt eine solche fassbare Beeinträchtigung voraus.
Was bedeutet das für Betroffene?
Wer nach einem Verkehrsunfall einen Schienbeinkopfbruch mit Operation und Dauerfolgen erleidet, kann sich an dieser Größenordnung orientieren: In vergleichbaren Fällen sprachen Gerichte Beträge im mittleren fünfstelligen Bereich zu. Der konkrete Betrag hängt immer vom Einzelfall ab, insbesondere von Dauerschäden wie einer drohenden Arthrose. [LINK: Schmerzensgeldtabelle Knieverletzungen]
Entscheidend ist auch die Form der Klage. Drohen wie hier künftige Verschlechterungen, ist eine offene Teilklage oder ein zusätzlicher Feststellungsantrag sinnvoll. So bleiben spätere Ansprüche gesichert, wenn etwa ein künstliches Kniegelenk notwendig wird. [LINK: Feststellungsklage bei Spätfolgen]
Der Fall zeigt außerdem, dass eine Zahlung der Versicherung nicht das letzte Wort sein muss. Die 15.000 EUR des Versicherers lagen unter dem, was das Gericht für angemessen hielt.
Häufige Fragen
Wie viel Schmerzensgeld gibt es bei einem Schienbeinkopfbruch?
Das Landgericht Köln hielt für einen komplizierten Schienbeinkopfbruch mit Operation und Dauerfolgen ein Schmerzensgeld von 25.000 EUR für angemessen (Az. 19 O 76/22). Die Höhe hängt stets vom Einzelfall ab, besonders von Dauerschäden wie einer drohenden Kniearthrose.
Was ist ein Teilschmerzensgeld?
Bei einem Teilschmerzensgeld wird nur ein Teil des Anspruchs eingeklagt. Das ist sinnvoll, wenn künftige Verschlechterungen drohen und die endgültige Höhe noch nicht feststeht. Weitere Ansprüche bleiben so für die Zukunft offen.
Zählt die Sorge um ein verletztes Kind beim Schmerzensgeld mit?
Nur dann, wenn die seelische Belastung eine eigenständige, krankheitswertige Gesundheitsstörung darstellt. Im Kölner Fall wurde die Belastung der Mutter durch die Verletzung ihres Säuglings nicht angesetzt, weil sie nicht als solche fassbar war.
Erhöht eine drohende Kniearthrose das Schmerzensgeld?
Ja. Das Gericht berücksichtigte die drohende vorzeitige Arthrose des Kniegelenks und die mögliche spätere Notwendigkeit eines künstlichen Kniegelenks als schmerzensgelderhöhend.
Muss ich die Zahlung der Versicherung akzeptieren?
Nein. Eine erste Zahlung der Versicherung ist oft nur ein Vorschuss und muss nicht dem angemessenen Betrag entsprechen. Im Kölner Fall lag die Zahlung des Versicherers unter dem, was das Gericht für angemessen hielt.
Wie lange habe ich Zeit, Schmerzensgeld geltend zu machen?
Ansprüche verjähren grundsätzlich in drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Bei drohenden Spätfolgen sichert ein Feststellungsurteil oder eine Teilklage künftige Ansprüche. Eine frühzeitige Prüfung ist ratsam.
Fazit
Der Fall macht deutlich, wie wichtig es ist, nicht nur die aktuellen Verletzungen, sondern auch drohende Spätfolgen im Blick zu behalten. Ein Schienbeinkopfbruch mit dauerhafter Kniebeeinträchtigung rechtfertigt ein Schmerzensgeld im mittleren fünfstelligen Bereich, und eine kluge Klageform hält künftige Ansprüche offen.
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