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Schmerzensgeld bei Wirbelbruch: 15.000 EUR nach Unfall

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10.08.2026
Daniel Stebahne
Personenschadensrecht
Sonstiges

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Oberlandesgericht Saarbrücken sprach einer verletzten Frau nach einem Verkehrsunfall insgesamt 15.000 EUR Schmerzensgeld zu (Urteil vom 20.04.2023, Az. 3 U 7/23).
  • Die Frau hatte eine instabile Fraktur des ersten Lendenwirbelkörpers erlitten, die operativ mit einer Versteifung (Spondylodese) und einem Implantat versorgt wurde.
  • Zusätzlich erhielt sie einen Haushaltsführungsschaden von 135 EUR monatlich bis zum 75. Lebensjahr, weil eine dauerhafte haushaltsspezifische Behinderung von 15 Prozent verblieb.
  • Auf heutige Verhältnisse umgerechnet entspricht das Schmerzensgeld rund 15.900 EUR.


Ein Auffahrunfall auf der Autobahn, ein gebrochener Wirbel, eine Operation mit dauerhafter Versteifung der Wirbelsäule – und danach jahrelange Rückenschmerzen. Wenn Sie nach einem Unfall mit einer Wirbelverletzung leben müssen, stellt sich schnell die Frage: Welches Schmerzensgeld steht mir eigentlich zu? Ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken zeigt, wie Gerichte solche Fälle bewerten – und dass neben dem Schmerzensgeld oft noch weitere Ansprüche bestehen.

Was ist passiert?

Am 1. Dezember 2016 kam es auf der Bundesautobahn 620 zu einem Verkehrsunfall. Die Verantwortung der Gegenseite stand nicht im Streit – die gegnerische Versicherung erkannte ihre alleinige Einstandspflicht ausdrücklich an.

Die geschädigte Frau, eine kaufmännische Angestellte, erlitt bei dem Unfall eine instabile Fraktur des ersten Lendenwirbelkörpers (LWK 1). Sie lag 14 Tage im Krankenhaus. Am 7. Dezember 2016 wurde der Bruch operativ versorgt: Der beschädigte Wirbelkörper wurde teilweise entfernt (Corporektomie), die Wirbelsäule zwischen dem zwölften Brustwirbel und dem zweiten Lendenwirbel versteift (Spondylodese) und ein sogenannter X-Core-Cage als Platzhalter eingesetzt.

Über drei Monate musste die Frau ein Stützkorsett tragen. Sie war bis zum 27. März 2017 arbeitsunfähig und absolvierte anschließend eine mehrwöchige stationäre Reha. In den ersten drei Monaten war sie erheblich in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt und teilweise auf Pflege angewiesen.

Was hat das Gericht zugesprochen?

Das OLG Saarbrücken sprach der Frau insgesamt 15.000 EUR Schmerzensgeld zu. Da die Versicherung vorgerichtlich bereits 10.000 EUR gezahlt hatte, verurteilte das Gericht sie zu weiteren 5.000 EUR (Az. 3 U 7/23).

Hinzu kam ein Haushaltsführungsschaden. Weil die Frau ihren Haushalt wegen der bleibenden Einschränkungen nicht mehr vollständig führen kann, sprach ihr das Gericht eine dauerhafte Entschädigung von rund 135 EUR monatlich zu – zahlbar in vierteljährlichen Raten bis zum 75. Lebensjahr. Auch rückständige Beträge und ein Teil der Anwaltskosten wurden erstattet.

Warum hat das Gericht so entschieden?

Maßgeblich für die Höhe des Schmerzensgeldes waren die Schwere der Verletzung und die Folgen für das tägliche Leben. Die Frau leidet dauerhaft unter bewegungsabhängigen Schmerzen im oberen Bereich der Lendenwirbelsäule. Die Versteifungsstrecke schränkt sie beim Strecken, längeren Bücken und bei Drehbewegungen ein.

Berücksichtigt wurden außerdem der stationäre Aufenthalt, die Operation, das monatelange Tragen des Stützkorsetts, die Reha und die viermonatige Arbeitsunfähigkeit. Positiv wertete das Gericht, dass die Wirbelsäule trotz der Versteifung insgesamt gut beweglich blieb.

Besonders lehrreich ist der Umgang mit dem Haushaltsführungsschaden. Das Gericht stellte klar: Entscheidend ist die konkrete haushaltsspezifische Behinderung – also die Frage, in welchem Umfang jemand die üblichen Hausarbeiten nicht mehr erledigen kann. Ein Sachverständiger ermittelte hier eine dauerhafte haushaltsspezifische Minderung von 15 Prozent. Dass diese Einschränkung nicht für jede einzelne Tätigkeit exakt aufgeschlüsselt wurde, sah das Gericht im Rahmen der gerichtlichen Schadensschätzung (§ 287 ZPO) als unbedenklich an.

Was bedeutet das für Betroffene?

Wirbelverletzungen mit Versteifung führen regelmäßig zu Schmerzensgeldbeträgen im mittleren fünfstelligen Bereich – die konkrete Höhe hängt aber stark vom Einzelfall ab. In vergleichbaren Fällen mit instabilen Wirbelfrakturen und dauerhaften Beschwerden sprachen Gerichte Beträge zugesprochen, die sich je nach Ausmaß der Dauerschäden deutlich unterscheiden können.

Wichtig ist: Das Schmerzensgeld ist nur ein Teil Ihrer Ansprüche. Wenn Sie Ihren Haushalt dauerhaft nicht mehr wie früher führen können, steht Ihnen zusätzlich ein Haushaltsführungsschaden zu – und zwar oft als lebenslange oder langjährige Rente. Gerade dieser Anspruch wird von Versicherungen häufig übersehen oder kleingerechnet.

Wer eine Wirbelverletzung erlitten hat, sollte die Beschwerden und Einschränkungen von Anfang an sorgfältig dokumentieren. Ärztliche Berichte, Reha-Unterlagen und ein Sachverständigengutachten sind die Grundlage für eine faire Bewertung.

Häufige Fragen

Wie viel Schmerzensgeld gibt es bei einem gebrochenen Lendenwirbel?


Das OLG Saarbrücken sprach für eine instabile Fraktur des ersten Lendenwirbels mit operativer Versteifung 15.000 EUR zu (Az. 3 U 7/23). Die Höhe hängt von der Schwere des Bruchs, der Behandlung und den Dauerfolgen ab.

Was ist eine Spondylodese?


Eine Spondylodese ist eine operative Versteifung von zwei oder mehr Wirbeln. Sie stabilisiert die Wirbelsäule nach einem schweren Bruch, führt aber häufig zu dauerhaften Bewegungseinschränkungen.

Bekomme ich zusätzlich zum Schmerzensgeld einen Haushaltsführungsschaden?


Ja. Wenn Sie Ihren Haushalt verletzungsbedingt nicht mehr vollständig führen können, steht Ihnen ein eigener Anspruch auf Haushaltsführungsschaden zu – im entschiedenen Fall 135 EUR monatlich bis zum 75. Lebensjahr.

Wie wird der Haushaltsführungsschaden berechnet?


Grundlage ist die konkrete haushaltsspezifische Behinderung: Welche Arbeiten haben Sie vor dem Unfall erledigt, was können Sie davon jetzt nicht mehr, und wie viele Stunden Hilfe brauchen Sie? Ein Sachverständiger ermittelt daraus eine prozentuale Minderung.

Muss ich eine anerkannte Haftung der Gegenseite abwarten?


Nein. Im entschiedenen Fall hatte die Versicherung ihre alleinige Einstandspflicht anerkannt. Sie können Ihre Ansprüche aber auch bei streitiger Haftung geltend machen – lassen Sie sich dazu anwaltlich beraten.

Kann ich Schmerzensgeld auch dann verlangen, wenn ich schon eine Zahlung erhalten habe?


Ja. Eine vorgerichtliche Zahlung der Versicherung ist oft nur ein Teilbetrag. Im entschiedenen Fall erhielt die Frau über die gezahlten 10.000 EUR hinaus weitere 5.000 EUR zugesprochen.

Fazit

Das Urteil zeigt zwei Dinge: Wirbelverletzungen mit dauerhafter Versteifung rechtfertigen ein spürbares Schmerzensgeld – und daneben besteht häufig ein oft unterschätzter Anspruch auf Haushaltsführungsschaden, der über viele Jahre laufen kann. Wer sich mit dem ersten Angebot der Versicherung zufriedengibt, verzichtet nicht selten auf erhebliche Beträge.

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