Aktuelles

105.000 € Schmerzensgeld nach Motorradunfall (LG Lübeck)

Kontaktieren Sie uns
27.06.2026
Daniel Stebahne
Personenschadensrecht
Sonstiges

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Landgericht Lübeck (Urteil vom 07.03.2025, Az. 10 O 300/23) sprach einem 34-jährigen Mann ein Gesamtschmerzensgeld von 105.000 Euro zu.
  • Da die Versicherung außergerichtlich nur 45.460 Euro gezahlt hatte, verurteilte das Gericht zur Nachzahlung von weiteren 59.540 Euro.
  • Ursache war ein Verkehrsunfall durch vorschriftswidriges Wenden; die Unfallgegnerin wurde strafrechtlich zu 120 Tagessätzen verurteilt.
  • Folgen des Unfalls: Polytrauma mit offenem Schädelhirntrauma, multiplen Frakturen und dauerhaften neuropsychologischen Schäden (GdB 70).


Ein Motorradausflug an einem Sonntag endete für einen jungen Familienvater im Krankenhaus – mit Verletzungen, die sein Leben dauerhaft verändert haben. Wenn eine Versicherung trotz schwerer Verletzungen nur einen Bruchteil eines angemessenen Schmerzensgeldes zahlt, lohnt sich der Blick auf vergleichbare Gerichtsentscheidungen. Das Urteil des Landgerichts Lübeck zeigt, welches Schmerzensgeld nach einem schweren Motorradunfall mit Polytrauma realistisch ist.

Was ist passiert?

Am 15. August 2020 war ein damals 30-jähriger Groß- und Außenhandelskaufmann mit seinem Motorrad auf der Rückfahrt von einer Tour. Auf einer Kreisstraße in Barsbüttel wendete die Unfallgegnerin ihr Fahrzeug vorschriftswidrig und erfasste dabei den Motorradfahrer.

Die Folgen waren dramatisch: Der Mann erlitt ein offenes Schädelhirntrauma 2. Grades, ein Thoraxtrauma mit Lungenquetschung sowie eine Vielzahl schwerer Brüche – unter anderem am rechten Oberschenkel, an beiden Füßen, am linken Knöchel und an der rechten Handwurzel. Drei Tage lag er auf der Intensivstation, insgesamt verbrachte er rund 99 Tage in stationärer Behandlung und Reha. In den ersten sechs Wochen war er bettlägerig und konnte anfangs nur seine linke Hand bewegen.

Die volle Haftung der Gegenseite war unstreitig. Das Amtsgericht Reinbek verurteilte die Unfallverursacherin wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Lübeck setzte ein Gesamtschmerzensgeld von 105.000 Euro fest. Da die Versicherung außergerichtlich bereits 45.460 Euro gezahlt hatte, verurteilte das Gericht die Beklagten zur Zahlung weiterer 59.540 Euro nebst Zinsen.

Damit lag das gerichtlich für angemessen gehaltene Schmerzensgeld mehr als doppelt so hoch wie der zunächst von der Versicherung gezahlte Betrag. Die außergerichtliche Zahlung von rund 45.000 Euro wurde dem schweren Schadensbild also nicht gerecht.

Warum hat das Gericht so entschieden?

Für die Höhe des Schmerzensgeldes war das gesamte Ausmaß der Verletzungen und ihrer Dauerfolgen entscheidend. Neben dem akut lebensbedrohlichen Zustand und der monatelangen Behandlung fielen vor allem die bleibenden Beeinträchtigungen ins Gewicht.

Der Mann leidet dauerhaft an einer Arthrose in beiden Füßen mit täglichen Schmerzen – er steht mit Schmerzen auf und schläft mit Schmerzen ein. Hinzu kommen schwerwiegende neuropsychologische Folgen: ein organisches Psychosyndrom, eine stark eingeschränkte Merkfähigkeit, Aufmerksamkeitsstörungen und ein beeinträchtigtes Arbeitsgedächtnis. Besonders einschneidend ist der vollständige Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn. Der vor dem Unfall als Wettkampf-Bodybuilder aktive Mann kann seinen Sport nicht mehr ausüben und ist auch bei Alternativen wie Laufen eingeschränkt.

Das Versorgungsamt setzte einen Grad der Behinderung (GdB) von 70 fest. Erschwerend kam hinzu, dass die Versicherung trotz eigener Gutachten eine notwendige neuropsychologische und psychotherapeutische Behandlung zunächst verweigert hatte. Solche Faktoren – das zögerliche Regulierungsverhalten und das Missverhältnis zwischen Schaden und gezahltem Betrag – können sich bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zugunsten des Geschädigten auswirken.

Was bedeutet das für Betroffene?

Das Urteil zeigt: Ein erstes Angebot der Versicherung ist nicht das letzte Wort. In diesem Fall lag das gerichtlich festgesetzte Schmerzensgeld mehr als 130 Prozent über der außergerichtlichen Zahlung. Wer eine schwere Verletzung erlitten hat, sollte ein Vergleichsangebot daher kritisch prüfen lassen.

In vergleichbaren Fällen mit Polytrauma, Schädelhirntrauma und dauerhaften neuropsychologischen Einschränkungen sprachen Gerichte Beträge im mittleren bis oberen fünfstelligen Bereich zu, hier 105.000 Euro. Maßgeblich sind immer der konkrete Einzelfall, das Ausmaß der Dauerschäden, das Alter und die Lebensumstände der betroffenen Person.

Wichtig ist außerdem: Auch nicht sichtbare Folgen wie Gedächtnisstörungen, der Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn oder psychische Beeinträchtigungen zählen voll mit – sie lassen sich mit ärztlichen Gutachten belegen.

Häufige Fragen

Wie viel Schmerzensgeld gibt es nach einem Motorradunfall mit Polytrauma?


Das hängt vom Einzelfall ab. Im hier besprochenen Fall sprach das LG Lübeck 105.000 Euro zu. Bei schweren Verletzungen mit Schädelhirntrauma und bleibenden Folgen liegen die Beträge in vergleichbaren Fällen im mittleren bis oberen fünfstelligen Bereich.

Muss ich das erste Angebot der Versicherung annehmen?


Nein. Im vorliegenden Fall hatte die Versicherung zunächst nur 45.460 Euro gezahlt – das Gericht hielt jedoch 105.000 Euro für angemessen. Ein erstes Angebot sollte stets fachkundig geprüft werden, bevor Sie es annehmen.

Zählen auch psychische und neurologische Folgen beim Schmerzensgeld?


Ja. Im entschiedenen Fall waren ein organisches Psychosyndrom, Gedächtnisstörungen und der Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn ausdrücklich Teil der Bemessung. Solche Folgen werden durch Gutachten belegt und voll berücksichtigt.

Welche Rolle spielt der Grad der Behinderung (GdB)?


Der GdB ist ein wichtiges Indiz für das Ausmaß der dauerhaften Beeinträchtigung. Im Fall des LG Lübeck wurde ein GdB von 70 festgesetzt, was die Schwere der bleibenden Schäden unterstreicht.

Kann sich das Verhalten der Versicherung auf die Höhe auswirken?


Ja. Verweigert eine Versicherung notwendige Behandlungen oder reguliert sie nur zögerlich, kann dies bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zugunsten der geschädigten Person berücksichtigt werden.

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?


Schmerzensgeldansprüche unterliegen der Verjährung, in der Regel drei Jahre ab Kenntnis des Schadens. Bei Spätfolgen kann sich der Beginn verschieben. Lassen Sie Ihre Ansprüche frühzeitig prüfen, um Fristen nicht zu versäumen.

Fazit

Das Urteil des Landgerichts Lübeck macht deutlich, wie weit das erste Angebot einer Versicherung von einem angemessenen Schmerzensgeld entfernt sein kann. Bei schweren Verletzungen mit dauerhaften körperlichen und neuropsychologischen Folgen lohnt sich eine sorgfältige Prüfung der Ansprüche – sowohl der sichtbaren als auch der unsichtbaren Schäden.

Wenn Sie selbst von einem ähnlichen Vorfall betroffen sind, beraten wir Sie gerne kostenlos zu Ihren Ansprüchen. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung.

Kontaktieren Sie uns!
Sie haben Fragen? Schildern Sie uns jetzt Ihren Fall und und wir melden uns schnellstmöglich für eine Ersteinschätzung.
Jetzt kontaktieren