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15.000 € Schmerzensgeld nach Missbrauch durch den Vater

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14.07.2026
Daniel Stebahne
Personenschadensrecht
Sonstiges

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Landgericht Essen sprach einem betroffenen Mädchen 15.000 Euro Schmerzensgeld zu (Az. 25 KLs-12 Js 3021/22-23/23, Urteil vom 24.04.2024).
  • Der Täter, der leibliche Vater, wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs in drei Fällen und sexuellen Missbrauchs in fünf Fällen zu vier Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
  • Der Missbrauch begann, als das Mädchen etwa sieben bis acht Jahre alt war, und zog sich über mehrere Jahre hin.
  • Das Schmerzensgeld wurde im sogenannten Adhäsionsverfahren zugesprochen – also direkt im laufenden Strafprozess.


Wer als Kind sexuellen Missbrauch erlebt hat, trägt die seelischen Folgen oft ein Leben lang. Neben der strafrechtlichen Verurteilung des Täters stellt sich für viele Betroffene und ihre Familien die Frage: Steht mir auch Schmerzensgeld zu? Ein Urteil des Landgerichts Essen zeigt, wie ein solcher Anspruch bereits im Strafverfahren durchgesetzt werden kann – und in welcher Größenordnung sich die Beträge bei psychischen Folgeschäden bewegen.

Was ist passiert?

Ein Vater missbrauchte seine leibliche Tochter über mehrere Jahre. Der Missbrauch begann, als das Mädchen etwa sieben bis acht Jahre alt war. Zu den Taten kam es unter anderem beim Baden; es kam auch zu Oralverkehr. Der Vater nutzte seine Stellung als Elternteil aus und schüchterte das Kind ein, um sein Verhalten zu verschleiern.

Die Folgen wirken bis heute nach. Die junge Frau leidet unter Sozialängstlichkeit und einem verminderten Selbstwertgefühl. Sie hat bereits eine therapeutische Behandlung begonnen; eine weitere psychotherapeutische Aufarbeitung wurde bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens zurückgestellt.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Essen verurteilte den Vater zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Zusätzlich sprach das Gericht der Tochter 15.000 Euro Schmerzensgeld zu, verzinst mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.03.2024 (Az. 25 KLs-12 Js 3021/22-23/23).

Besonders wichtig: Das Schmerzensgeld wurde im sogenannten Adhäsionsverfahren zugesprochen. Das bedeutet, dass der zivilrechtliche Anspruch nicht in einem gesonderten Prozess, sondern direkt im laufenden Strafverfahren mitentschieden wurde.

Warum hat das Gericht so entschieden?

Rechtliche Grundlage sind die Strafvorschriften zum sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176, 176a StGB) in Verbindung mit dem zivilrechtlichen Schmerzensgeldanspruch. Wer einen anderen Menschen in seiner körperlichen und seelischen Unversehrtheit verletzt, muss den immateriellen Schaden ausgleichen.

Bei der Höhe berücksichtigte das Gericht mehrere Faktoren: das sehr junge Alter des Kindes zur Tatzeit, die Schwere und Wiederholung der Taten, die Ausnutzung des besonderen Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Vater und Tochter sowie die anhaltenden psychischen Folgen. Schmerzensgeld hat zwei Funktionen: Es soll den erlittenen Schaden ausgleichen (Ausgleichsfunktion) und dem Täter das Unrecht seines Handelns vor Augen führen (Genugtuungsfunktion). Gerade bei Missbrauch durch eine nahe Bezugsperson wiegt die Genugtuungsfunktion schwer.

Was bedeutet das für Betroffene?

Betroffene können ihren Schmerzensgeldanspruch häufig bereits im Strafverfahren geltend machen und müssen nicht zwingend einen separaten Zivilprozess führen. Das Adhäsionsverfahren erspart einen zweiten Gang vor Gericht und eine erneute belastende Aussage.

Die zugesprochenen Beträge hängen stark vom Einzelfall ab. Bei sexuellem Missbrauch von Kindern mit erheblichen psychischen Folgen haben Gerichte in vergleichbaren Fällen Beträge in einer Spanne von rund 10.000 bis über 30.000 Euro zugesprochen – abhängig von Dauer, Schwere und den dokumentierten Langzeitfolgen. Eine ärztliche und therapeutische Dokumentation der psychischen Belastungen ist dabei ein wichtiger Baustein.

Wichtig zu wissen: Ansprüche aus vorsätzlichen Sexualstraftaten verjähren erst spät. Auch wenn die Taten lange zurückliegen, kann eine Durchsetzung des Schmerzensgeldes noch möglich sein.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei sexuellem Missbrauch eines Kindes?


Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Im Essener Fall waren es 15.000 Euro. In vergleichbaren Fällen mit erheblichen psychischen Folgen haben Gerichte Beträge von rund 10.000 bis über 30.000 Euro zugesprochen. Entscheidend sind Dauer, Schwere der Taten und die nachgewiesenen Langzeitfolgen.

Was ist ein Adhäsionsverfahren?


Im Adhäsionsverfahren wird der zivilrechtliche Schmerzensgeldanspruch direkt im Strafprozess mitentschieden. Betroffene müssen dann keinen gesonderten Zivilprozess führen. Das erspart Zeit und eine erneute belastende Aussage.

Kann ich auch Jahre nach den Taten noch Schmerzensgeld verlangen?


Ja. Ansprüche aus vorsätzlichen Sexualstraftaten verjähren erst nach sehr langer Zeit. Bei Taten gegen Kinder beginnt die Verjährung zudem oft erst mit dem 21. Lebensjahr des Opfers. Eine Prüfung des Einzelfalls ist ratsam.

Muss der Täter erst strafrechtlich verurteilt sein?


Nicht zwingend. Der Schmerzensgeldanspruch kann auch unabhängig vom Ausgang oder Zeitpunkt des Strafverfahrens verfolgt werden. Häufig ist die Durchsetzung aber einfacher, wenn eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt.

Welche Nachweise sind für den Schmerzensgeldanspruch wichtig?


Hilfreich sind therapeutische und ärztliche Unterlagen, die die psychischen Folgen wie Ängste, Selbstwertprobleme oder Belastungsstörungen belegen. Auch Aussagen im Strafverfahren können als Grundlage dienen.

Wer trägt die Kosten des Verfahrens?


Wird der Täter verurteilt, trägt er in der Regel die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der geschädigten Person – so auch in diesem Fall des Landgerichts Essen.

Fazit

Das Urteil des Landgerichts Essen zeigt, dass Betroffene sexuellen Missbrauchs ihre Ansprüche wirksam durchsetzen können – und das oft bereits im Strafverfahren, ohne einen zweiten Prozess führen zu müssen. Auch wenn kein Geldbetrag das Erlittene ungeschehen macht, ist das Schmerzensgeld ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und Genugtuung.

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