Das Wichtigste im Überblick
- Das Landgericht Dortmund sprach einem Patienten 30.000 EUR Schmerzensgeld zu (Az. 4 O 12/19, Urteil vom 02.06.2022).
- Ursache war ein grober Behandlungsfehler bei einer MRT-Untersuchung: Der Arm verkeilte sich beim Herausfahren der Liege und wurde durchgezogen.
- Die Folgen: ein Bruch des oberen Oberarmknochens, eine Schädigung des Armnervengeflechts (Plexus brachialis) und dauerhafte Bewegungseinschränkungen mit chronischen Schmerzen.
- Weil ein grober Fehler vorlag, kam es zur Beweislastumkehr - das erleichterte dem Patienten die Durchsetzung seiner Ansprüche erheblich.
Eine MRT-Untersuchung gilt als sicheres und schmerzfreies Verfahren. Umso erschütternder ist es, wenn ausgerechnet dabei eine schwere Verletzung entsteht. Genau das ist einem Patienten in Dortmund passiert: Sein Arm verkeilte sich im Gerät, ein Praktikant reagierte nicht auf seine Hilferufe - und aus einer Routineuntersuchung wurde ein dauerhafter Gesundheitsschaden. Das Landgericht Dortmund hat dazu ein deutliches Urteil gesprochen. Wir erklären, was passiert ist und was Betroffene daraus lernen können.
Was ist passiert?
Am 17. April 2018 ließ sich ein Mann wegen Nacken- und Kopfschmerzen in einer radiologischen Praxis mit einem MRT untersuchen. Nach Abschluss der Aufnahme sollte die Liege aus dem Gerät herausgefahren werden. Dabei verkeilte sich der linke Arm des Patienten im MRT.
Der Patient schrie und rief um Hilfe. Der zuständige Praktikant stoppte das Herausfahren der Liege jedoch nicht, sondern entfernte sich vom Gerät, um Hilfe zu holen. In dieser Zeit wurde der verkeilte Arm durch die weiterfahrende Liege nach hinten durchgezogen. Die Folge war eine Querfraktur im oberen Teil des Oberarmknochens (Humerus) links mit Absprengung eines Knochenfragments.
Einen Tag später wurde der Bruch in einer Klinik operiert. Dabei wurde ein Marknagel mit fünf Fixationsschrauben eingesetzt. Die Operation selbst verlief komplikationslos - die eigentlichen Probleme kamen erst danach.
Welche Folgen blieben zurück?
Der Patient behielt eine schwere Bewegungseinschränkung des linken Arms zurück. Er konnte den Arm im Schultergelenk nur noch schwach aktiv bewegen: rund 40 Grad nach vorne, 15 Grad zur Seite und 20 Grad nach hinten. Die Hand ließ sich lediglich bis auf Brustwarzenhöhe heben.
Hinzu kam eine Schädigung des Plexus brachialis - des Nervengeflechts, das den Arm versorgt. Dadurch litt der Patient unter chronischen, einschießenden und elektrisierenden Schmerzen, die 15- bis 20-mal täglich bei Belastung auftraten. Weitere Folgen waren ein Muskelschwund und die Beschreibung, dass der Oberarmknochen "lose in der Pfanne" hing.
Besonders schwer wog, dass der Mann Linkshänder war und zuvor den Großteil der Hausarbeit erledigt hatte - seine Ehefrau ist selbst schwerbehindert. Alltägliche Tätigkeiten wie Wäsche aufhängen, Fenster putzen, Geschirr in hohe Regale einräumen oder ein Auto mit Handschaltung fahren waren ihm nicht mehr möglich.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht Dortmund verurteilte die radiologische Praxis zur Zahlung von 30.000 EUR Schmerzensgeld nebst Zinsen (Az. 4 O 12/19). Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass die Praxis auch für künftige, vorhersehbare materielle Schäden aus der Behandlung aufkommen muss - soweit diese bereits mit der Klage geltend gemacht worden waren.
Die Kosten des Rechtsstreits wurden zu 91 Prozent der Praxis und zu 9 Prozent dem Kläger auferlegt. Der Patient hatte ursprünglich 35.000 EUR Schmerzensgeld gefordert.
Warum hat das Gericht so entschieden?
Entscheidend war die Einstufung des Vorgangs als grober Behandlungsfehler. Dass der Praktikant das Herausfahren der Liege trotz der Schreie des Patienten nicht stoppte, wertete das Gericht als schweres Versäumnis. Bereits in einem früheren Grund- und Teilurteil vom 11.03.2021 stand die Haftung dem Grunde nach fest.
Ein grober Behandlungsfehler hat für Patienten eine wichtige Konsequenz: Es kommt zur Beweislastumkehr. Normalerweise muss der Patient beweisen, dass ein Fehler die Verletzung verursacht hat. Bei einem groben Fehler kehrt sich dies um - dann muss die Gegenseite beweisen, dass der Schaden auch ohne den Fehler entstanden wäre. Das erleichtert die Durchsetzung von Ansprüchen erheblich.
Bei der Höhe des Schmerzensgeldes berücksichtigte das Gericht die dauerhaften Einschränkungen, die chronischen Schmerzen und die erhebliche Beeinträchtigung im Alltag.
Was bedeutet das für Betroffene?
Das Urteil zeigt zwei zentrale Dinge. Erstens: Auch bei vermeintlich harmlosen Untersuchungen wie einem MRT kann ein Fehler des Personals eine schwere, dauerhafte Verletzung verursachen - und begründet dann Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.
Zweitens: Der Nachweis eines groben Behandlungsfehlers ist für Betroffene von großem Vorteil. Er verschiebt die Beweislast zur Gegenseite. Ob ein Fehler als "grob" einzustufen ist, lässt sich in der Regel nur mit medizinischem Sachverstand und juristischer Erfahrung beurteilen. [LINK: Ablauf eines Arzthaftungsverfahrens]
In vergleichbaren Fällen mit dauerhafter Bewegungseinschränkung des Arms und chronischen Nervenschmerzen sprachen Gerichte je nach Schwere Beträge im mittleren fünfstelligen Bereich zu. Der genaue Betrag hängt immer vom Einzelfall ab - von Ausmaß der Beeinträchtigung, Schmerzen, Alter und Auswirkungen auf den Alltag.
Häufige Fragen
Wie viel Schmerzensgeld gab es in diesem Fall?
Das Landgericht Dortmund sprach 30.000 EUR Schmerzensgeld zu (Az. 4 O 12/19, Urteil vom 02.06.2022). Zusätzlich muss die Praxis für vorhersehbare künftige materielle Schäden aufkommen.
Was ist ein grober Behandlungsfehler?
Ein grober Behandlungsfehler ist ein schweres Versäumnis, das aus ärztlicher Sicht schlechterdings nicht passieren darf. In diesem Fall war es das Nichtstoppen der MRT-Liege trotz der Hilferufe des Patienten. Ein grober Fehler führt zur Beweislastumkehr.
Was bedeutet Beweislastumkehr für den Patienten?
Normalerweise muss der Patient beweisen, dass ein Fehler seine Verletzung verursacht hat. Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich das um: Die Behandlerseite muss dann beweisen, dass der Schaden auch ohne den Fehler eingetreten wäre. Das stärkt die Position des Patienten erheblich.
Spielt eine Vorerkrankung eine Rolle bei der Höhe?
Der Patient hatte eine Polio-Vorerkrankung, die seine Nerven verletzlicher machte. Solche Vorbelastungen werden im Einzelfall geprüft. Sie schließen einen Anspruch aber nicht aus, wenn der Fehler die konkrete Verletzung ausgelöst hat.
Kann ich auch Ersatz für Haushaltsführung und Verdienstausfall verlangen?
Ja. Neben dem Schmerzensgeld können materielle Schäden geltend gemacht werden, etwa Verdienstausfall, ein Haushaltsführungsschaden oder erforderliche Anschaffungen. Der Patient hatte hier unter anderem einen Haushaltsführungsschaden und Verdienstausfall geltend gemacht.
Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?
Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche verjähren grundsätzlich innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt regelmäßig mit dem Ende des Jahres, in dem Sie von Schaden und Verursacher erfahren haben. Eine frühzeitige Prüfung ist daher wichtig.
Fazit
Der Fall aus Dortmund macht deutlich, dass auch bei Routineuntersuchungen schwere Fehler mit dauerhaften Folgen passieren können. Wird ein grober Behandlungsfehler festgestellt, verbessert sich die rechtliche Ausgangslage für Betroffene durch die Beweislastumkehr spürbar. Ob in Ihrem Fall ein solcher Fehler vorliegt und welche Ansprüche realistisch sind, lässt sich nur nach Prüfung der konkreten Unterlagen beurteilen.
Wenn Sie selbst von einem ähnlichen Vorfall betroffen sind, beraten wir Sie gerne kostenlos zu Ihren Ansprüchen. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung.
