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50.000 EUR Schmerzensgeld: Auge nach Klinik-Fehler

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19.07.2026
Daniel Stebahne
Arzthaftungsrecht
Sonstiges

Das Wichtigste im Überblick

  • Das OLG Nürnberg verurteilte eine Augenklinik zu insgesamt 50.000 EUR Schmerzensgeld (Urteil vom 15.01.2024, Az. 5 U 1663/21).
  • Ein 70-jähriger Patient erlitt nach einer Augenoperation eine schwere Infektion, die wegen fehlender nächtlicher Facharztversorgung zu spät behandelt wurde.
  • Folge sind acht weitere Operationen und eine dauerhafte hochgradige Sehbehinderung des rechten Auges.
  • Zentraler Punkt: Die Klinik hätte über den fehlenden fachärztlichen Nachtdienst aufklären müssen – ohne diese Aufklärung war die Einwilligung in die Operation unwirksam.


Eine geplante Augenoperation soll das Sehvermögen verbessern – nicht zerstören. Doch was passiert, wenn nach dem Eingriff nachts kein Facharzt erreichbar ist und eine gefährliche Infektion deshalb zu spät erkannt wird? Genau darüber hatte das Oberlandesgericht Nürnberg zu entscheiden. Das Urteil zeigt: Kliniken müssen Patienten nicht nur über medizinische Risiken aufklären, sondern auch darüber, wie die Versorgung nach der Operation tatsächlich organisiert ist.

Was ist passiert?

Ein 70-jähriger Mann ließ sich im März 2017 in einer Augenklinik am rechten Auge operieren. Die Operation selbst – eine sogenannte Pars-Plana-Vitrektomie mit Membran-Peeling – verlief zunächst ohne Komplikationen. Der Patient hatte zusätzlich eine Wahlleistungsvereinbarung abgeschlossen: Er wollte gezielt vom Chefarzt behandelt werden.

Entscheidend war jedoch, was danach geschah. In der Klinik gab es keinen geregelten ärztlichen Nachtdienst. Lediglich ein Assistenzarzt am Ende seines ersten Ausbildungsjahres hatte sich freiwillig bereit erklärt, bei Bedarf nachts zu kommen – verpflichtet und gesondert vergütet war er dafür nicht. Ein fester fachärztlicher Bereitschaftsdienst bestand nicht. Der behandelnde Chefarzt war nach der Operation in den Urlaub gefahren.

In der Nacht klagte der Patient über starke Schmerzen und eine deutliche Sehverschlechterung. Der Assistenzarzt untersuchte ihn, telefonierte mit dem Chefarzt und behandelte zunächst mit Augentropfen. Erst Stunden später, als sich der Zustand dramatisch verschlechtert hatte, wurde der Patient in ein anderes Klinikum verlegt. Dort diagnostizierten die Ärzte eine Endophthalmitis – eine schwere Entzündung im Augeninneren, bei der jede Stunde zählt.

Die Entscheidung des Gerichts

Das OLG Nürnberg sprach dem Patienten insgesamt 50.000 EUR Schmerzensgeld zu. Da die Klinik bereits einen Vorschuss von 5.000 EUR gezahlt hatte, musste sie weitere 45.000 EUR zahlen (Urteil vom 15.01.2024, Az. 5 U 1663/21). Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass die Klinik auch für künftige Schäden aus der Behandlung aufkommen muss.

Die Folgen für den Patienten sind gravierend. Er musste sich insgesamt acht Augenoperationen unterziehen, mit mehrfachen stationären Aufenthalten von 2017 bis 2019. Heute kann er mit dem rechten Auge nur noch konturierte Flächen ohne Farben wahrnehmen. Alles erscheint ihm wie durch einen grau getönten Schleier mit schwarzen Stellen. Gesichter, Schrift oder Symbole erkennt er nicht mehr, das Lesen ist nur mit Pausen möglich, und er hat Orientierungsschwierigkeiten. Zudem ist er dauerhaft auf Medikamente angewiesen.

Warum hat das Gericht so entschieden?

Der Kern der Entscheidung liegt in einem Aufklärungsfehler. Nach dem Gesetz (§ 630e BGB) müssen Ärzte Patienten vor einem Eingriff umfassend aufklären. Das OLG Nürnberg stellte klar: Diese Aufklärungspflicht umfasst auch Organisationsmängel – etwa eine fehlende oder mangelhaft organisierte nächtliche Facharztversorgung.

Da der Patient über diesen Umstand nicht informiert wurde, war seine Einwilligung in die Operation unwirksam. Rechtlich betrachtet fehlte damit die Grundlage für den Eingriff. Das Gericht betonte außerdem, dass eine Klinik grundsätzlich auch dann für ärztliche Fehler haftet, wenn diese im Rahmen einer Wahlleistung – also bei der vereinbarten Chefarztbehandlung – geschehen.

Interessant ist die Rolle des Assistenzarztes: Er persönlich haftete nicht. Das Gericht wertete es als korrekt, dass er sich in der Nacht mit dem Chefarzt besprochen und dessen Empfehlungen befolgt hatte. Die Verantwortung lag beim Organisationsverschulden der Klinik, nicht beim jungen Arzt.

Was bedeutet das für Betroffene?

Das Urteil stärkt die Rechte von Patientinnen und Patienten deutlich. Wenn Sie sich operieren lassen, haben Sie einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie die Versorgung nach dem Eingriff organisiert ist – gerade nachts, wenn Komplikationen besonders gefährlich sind. Fehlt diese Aufklärung, kann bereits die fehlende Einwilligung einen Haftungsgrund darstellen, selbst wenn die Operation an sich fachgerecht durchgeführt wurde.

Wichtig ist auch: Eine Wahlleistungsvereinbarung schützt die Klinik nicht vor der Haftung. Auch bei einer gebuchten Chefarztbehandlung bleibt der Krankenhausträger verantwortlich.

In vergleichbaren Fällen mit dauerhaftem Verlust oder schwerer Beeinträchtigung des Sehvermögens auf einem Auge sprachen Gerichte Schmerzensgeldbeträge in einer ähnlichen Größenordnung zu. Die genaue Höhe hängt immer vom Einzelfall ab – etwa vom Ausmaß der Beeinträchtigung, der Anzahl der Eingriffe und den dauerhaften Folgen für den Alltag.

Häufige Fragen

Wie hoch war das Schmerzensgeld in diesem Fall?


Das OLG Nürnberg sprach dem Patienten insgesamt 50.000 EUR Schmerzensgeld zu (Az. 5 U 1663/21). Da die Klinik bereits 5.000 EUR als Vorschuss gezahlt hatte, waren weitere 45.000 EUR zu zahlen.

Muss eine Klinik über den fehlenden Nachtdienst aufklären?


Ja. Das Gericht stellte klar, dass die ärztliche Aufklärungspflicht auch Organisationsmängel wie einen fehlenden fachärztlichen Nachtdienst umfasst. Ohne diese Aufklärung ist die Einwilligung in den Eingriff unwirksam.

Haftet die Klinik auch bei einer Chefarztbehandlung als Wahlleistung?


Ja. Ein Krankenhaus haftet grundsätzlich auch dann für ärztliche Behandlungsfehler, wenn diese im Rahmen einer Wahlleistung – etwa der vereinbarten Chefarztbehandlung – erbracht wurden.

Was ist eine Endophthalmitis und warum ist sie so gefährlich?


Eine Endophthalmitis ist eine schwere Entzündung im Inneren des Auges. Sie kann nach Augenoperationen auftreten und muss sehr schnell behandelt werden. Wird sie zu spät erkannt, drohen dauerhafte Sehschäden bis zur Erblindung.

Kann ich auch für spätere Schäden noch Ersatz verlangen?


Ja. Das Gericht stellte fest, dass die Klinik auch für gegenwärtige und künftige Schäden aus der Behandlung haftet. Ein solcher Feststellungsanspruch sichert Betroffene ab, wenn später weitere Beschwerden auftreten.

Haftet der behandelnde Assistenzarzt persönlich?


In diesem Fall nicht. Das Gericht entschied, dass ein Assistenzarzt im ersten Weiterbildungsjahr nicht haftet, wenn er sich mit dem Chefarzt bespricht und dessen Empfehlungen folgt. Die Verantwortung lag beim Organisationsverschulden der Klinik.

Fazit

Das Urteil des OLG Nürnberg zeigt, wie weit die ärztliche Aufklärungspflicht reicht: Auch organisatorische Fragen wie die nächtliche Facharztversorgung gehören dazu. Wer nach einer Operation eine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet, sollte prüfen lassen, ob Aufklärung und Nachsorge korrekt waren – oft liegen die entscheidenden Fehler nicht in der Operation selbst, sondern in der Organisation drumherum.

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