Das Wichtigste im Überblick
- Das Landgericht Bielefeld verurteilte eine Klinik zur Zahlung von 75.000 EUR Schmerzensgeld an ein neugeborenes Kind (Urteil vom 01.04.2022, Az. 4 O 172/18). Heutiger indexierter Wert: rund 81.000 EUR.
- Ursache waren fünf grobe Behandlungsfehler während eines 36-tägigen Klinikaufenthalts, die zu schweren und dauerhaften Schäden an der Speiseröhre führten.
- Das Gericht stellte zusätzlich fest, dass die Klinik auch für alle künftigen, noch nicht vorhersehbaren Schäden aufkommen muss.
- Der Sachverständige bescheinigte den behandelnden Ärzten eine "differentialdiagnostische Ahnungslosigkeit".
Wenn ein Neugeborenes über Wochen falsch behandelt wird und dadurch bleibende Schäden davonträgt, ist das für die Eltern ein Albtraum. Ein Fall vor dem Landgericht Bielefeld zeigt, wann Gerichte hohe Schmerzensgelder zusprechen und was ein "grober Behandlungsfehler" rechtlich bedeutet. Der Beitrag erklärt die Entscheidung verständlich und ordnet ein, was sie für andere Betroffene bedeutet.
Was ist passiert?
Ein am 28.09.2017 gesund geborenes Kind wurde wenige Tage nach der Geburt in eine Klinik aufgenommen. Es zeigte Probleme beim Trinken, spuckte häufig und hatte Atembeschwerden. Die Ärzte behandelten zunächst eine Lungenentzündung.
Tatsächlich litt das Kind aber an einer angeborenen Verengung des Zwölffingerdarms (Duodenalstenose). Diese wurde über Tage nicht erkannt. Die erste Ultraschalluntersuchung des Bauchraums erfolgte erst nach sechs Tagen stationärer Behandlung. In der Folge kam es zu einer Kette von Versäumnissen: verspätete Diagnostik, eine fehlerhaft durchgeführte Operation, eine zu spät eingeleitete Magenentlastung, eine falsche Ernährungsstrategie und die unterlassene Verlegung in eine Spezialklinik.
Erst nach 36 Tagen wurde das Kind in eine Spezialklinik verlegt. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich bereits schwere Schäden entwickelt: eine ausgeprägte Entzündung der Speiseröhre und des Magens mit Geschwüren sowie eine dauerhafte Vernarbung der Speiseröhrenschleimhaut.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht Bielefeld sprach dem Kind 75.000 EUR Schmerzensgeld zu (Az. 4 O 172/18). Zusätzlich muss die Klinik die vorgerichtlichen Anwaltskosten sowie Zinsen tragen.
Besonders wichtig: Das Gericht stellte fest, dass die Klinik auch für sämtliche weiteren Schäden haftet, die auf der fehlerhaften Behandlung beruhen. Das betrifft künftige Folgeoperationen und immaterielle Schäden, die heute noch nicht absehbar sind. Diese sogenannte Feststellung sichert dem Kind seine Ansprüche für die Zukunft, denn die gesundheitlichen Folgen begleiten es voraussichtlich ein Leben lang.
Warum hat das Gericht so entschieden?
Entscheidend war die Einordnung als grober Behandlungsfehler. Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn Ärzte eindeutig gegen bewährte medizinische Regeln verstoßen und einen Fehler machen, der schlechterdings nicht passieren darf. Das Gericht erkannte gleich fünf solcher groben Fehler.
Ein grober Behandlungsfehler hat für Betroffene einen großen Vorteil: Er führt zu einer Umkehr der Beweislast. Normalerweise muss der Patient beweisen, dass der Fehler die Schäden verursacht hat. Bei einem groben Fehler muss dagegen die Klinik beweisen, dass die Schäden auch ohne den Fehler eingetreten wären. Diesen Beweis konnte die Klinik hier nicht führen.
Bei der Höhe des Schmerzensgeldes berücksichtigte das Gericht das sehr junge Alter des Kindes, die lange fehlerhafte Behandlungsdauer, zwei Operationen, mehrere weitere Krankenhausaufenthalte und Magenspiegelungen sowie die dauerhaften Folgen. Der gerichtliche Sachverständige bescheinigte den behandelnden Ärzten eine "differentialdiagnostische Ahnungslosigkeit" – eine ungewöhnlich deutliche Formulierung.
Was bedeutet das für Betroffene?
Die Entscheidung zeigt, dass Gerichte bei schweren Behandlungsfehlern an Neugeborenen erhebliche Schmerzensgelder zusprechen. In vergleichbaren Fällen mit gravierenden, dauerhaften Organschäden bei Kindern bewegten sich die zugesprochenen Beträge im mittleren bis oberen fünfstelligen Bereich.
Wichtig ist der Nachweis des groben Behandlungsfehlers, denn er verbessert die Beweissituation der Patientenseite erheblich. Ob ein solcher Fehler vorliegt, klärt in der Regel ein medizinischer Sachverständiger. Für Familien bedeutet das: Der Weg zur Entschädigung führt meist über ein sorgfältiges Gutachten und eine genaue Auswertung der Behandlungsunterlagen.
Ebenso bedeutsam ist die Feststellung künftiger Ansprüche. Gerade bei Kindern mit lebenslangen Folgen ist es entscheidend, dass auch spätere Behandlungskosten und weitere Schmerzensgeldansprüche abgesichert werden.
Häufige Fragen
Wie viel Schmerzensgeld gibt es bei einem Behandlungsfehler an einem Neugeborenen?
Im entschiedenen Fall sprach das Landgericht Bielefeld 75.000 EUR zu (Az. 4 O 172/18). Die Höhe hängt immer vom Einzelfall ab: Art und Schwere der Schäden, das Alter des Kindes und die dauerhaften Folgen sind entscheidend. Bei schweren, bleibenden Organschäden bewegen sich die Beträge häufig im mittleren bis oberen fünfstelligen Bereich.
Was ist ein grober Behandlungsfehler?
Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn Ärzte eindeutig gegen gesicherte medizinische Standards verstoßen und ein Fehler unterläuft, der aus objektiver Sicht nicht passieren darf. Die Folge ist eine Umkehr der Beweislast zugunsten des Patienten.
Was bedeutet Beweislastumkehr?
Bei einem groben Behandlungsfehler muss nicht mehr der Patient beweisen, dass der Fehler den Schaden verursacht hat. Stattdessen muss die Klinik nachweisen, dass der Schaden auch ohne den Fehler eingetreten wäre. Das erleichtert die Durchsetzung von Ansprüchen deutlich.
Warum ist die gerichtliche Feststellung künftiger Ansprüche so wichtig?
Gerade bei Kindern mit lebenslangen Folgen sind noch nicht alle Schäden absehbar. Die Feststellung verpflichtet die Klinik, auch für zukünftige Behandlungskosten und weitere Schmerzensgeldansprüche aufzukommen. So bleiben Ansprüche für spätere Folgeoperationen gesichert.
Wie lange kann man Ansprüche nach einem Behandlungsfehler geltend machen?
Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Verursacher. Bei Kindern gelten besondere Hemmungsregeln. Wir empfehlen, den konkreten Fall frühzeitig prüfen zu lassen, um keine Fristen zu versäumen.
Wer trägt die Kosten einer solchen Klage?
Im entschiedenen Fall musste die Klinik die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen. Ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist, hängt vom Ausgang des Verfahrens und einer eventuellen Rechtsschutzversicherung ab.
Fazit
Das Urteil des Landgerichts Bielefeld macht deutlich: Wer als Neugeborenes über Wochen fehlerhaft behandelt wird und dauerhafte Schäden erleidet, hat Anspruch auf ein spürbares Schmerzensgeld – hier 75.000 EUR. Entscheidend war die Einstufung als grober Behandlungsfehler, die die Beweissituation der Familie erheblich verbesserte. Ebenso wichtig ist die Absicherung künftiger Ansprüche.
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