Das Wichtigste im Überblick
- Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt sprach einer 66-jährigen Patientin 10.000 EUR Schmerzensgeld zu (Urteil vom 19.12.2023, Aktenzeichen 1 U 167/22).
- Eine HNO-Ärztin hatte trotz auffälligem Stimmgabeltest und dem Hinweis auf ein verstopftes Ohrgefühl keine Hörtests veranlasst - das Gericht wertete dies als groben Befunderhebungsfehler.
- Die verspätete Diagnose um acht Tage führte zu einer dauerhaften hochgradigen Innenohrschwerhörigkeit links nahe der Taubheit.
- Zusätzlich zum Schmerzensgeld erhielt die Frau 847,80 EUR für die Zuzahlung zu einem hochwertigen Hörgerät.
Ein plötzlicher Hörverlust ist ein medizinischer Notfall, bei dem jeder Tag zählt. Wenn ein Arzt hier notwendige Untersuchungen unterlässt, kann das gravierende und dauerhafte Folgen haben. Genau das ist einer 66-jährigen Frau passiert, deren Fall bis vor das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt gelangte. Der Fall zeigt anschaulich, welche Rechte Patientinnen und Patienten haben, wenn ihre Beschwerden nicht ernst genommen werden.
Was ist passiert?
Eine 66-jährige Frau suchte am 6. Mai 2019 eine HNO-Ärztin auf und schilderte ein verstopftes Gefühl im Ohr. Bei einem Stimmgabeltest zeigte sich links ein auffälliges Ergebnis: Die Patientin hörte über die Luftleitung besser als über die Knochenleitung - ein deutlicher Hinweis auf eine Innenohrschwerhörigkeit.
Trotz dieser Anzeichen führte die Ärztin keine weiteren Hörtests durch. Sie stellte lediglich die Diagnose einer allergischen Reizung der Nasenschleimhaut und einer Belüftungsstörung beider Ohren. Erst acht Tage später, bei der Wiedervorstellung, wurde die Patientin ins Klinikum überwiesen, wo ein Hörsturz erkannt und behandelt wurde. Die Behandlung kam jedoch zu spät: Es blieb eine hochgradige Innenohrschwerhörigkeit links im Hochtonbereich nahe der Taubheit zurück.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt verurteilte die Ärztin zur Zahlung von 10.000 EUR Schmerzensgeld sowie 847,80 EUR für die Zuzahlung zu einem hochwertigen Hörgerät - insgesamt 10.847,80 EUR nebst Zinsen (Aktenzeichen 1 U 167/22). Damit änderte das OLG das zuvor klageabweisende Urteil des Landgerichts Stendal ab.
Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass die Ärztin auch für künftige materielle und nicht vorhersehbare immaterielle Schäden aufkommen muss. Denn die Innenohrschwerhörigkeit kann sich weiter verschlechtern, und die Patientin bleibt dauerhaft auf ein Hörgerät angewiesen.
Warum hat das Gericht so entschieden?
Der entscheidende Punkt war die Einstufung als grober Befunderhebungsfehler. Nach dem anerkannten Facharztstandard hätte die Ärztin nach dem auffälligen Stimmgabeltest und der Schilderung des verstopften Ohrgefühls zwingend weitere Hörtests durchführen müssen. Dass sie sich stattdessen mit einer harmlosen Diagnose zufriedengab, wertete das Gericht als schweren Fehler.
Diese Einstufung hat eine wichtige rechtliche Folge: die sogenannte Beweislastumkehr. Normalerweise muss der Patient beweisen, dass ein Behandlungsfehler den Schaden verursacht hat. Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich diese Beweislast um - dann muss der Arzt beweisen, dass sein Fehler nicht ursächlich für den Schaden war. Diesen Beweis konnte die Ärztin nicht erbringen.
Bei der Höhe des Schmerzensgeldes berücksichtigte das Gericht mehrere Faktoren: Die Behandlung eines Hörsturzes ist unsicher, ein voller Erfolg ist auch bei rechtzeitiger Therapie nicht garantiert. Zudem befand sich die Patientin bereits im Rentenalter. Diese Umstände wirkten sich mindernd auf den Betrag aus. Was bedeutet das für Betroffene?
Wenn Ihr Arzt notwendige Untersuchungen unterlässt und Ihnen dadurch ein Schaden entsteht, können Ihnen Schmerzensgeld und Schadensersatz zustehen. Besonders bedeutsam ist die Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern - sie verbessert Ihre Position im Arzthaftungsprozess erheblich, weil dann nicht Sie den Zusammenhang beweisen müssen, sondern die Gegenseite das Gegenteil.
Wichtig ist auch: Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören nicht nur das Schmerzensgeld, sondern auch die Zuzahlung zu Hilfsmitteln wie einem hochwertigen Hörgerät, wenn Sie darauf angewiesen sind, um die Folgen zu mildern. In vergleichbaren Fällen von Hörschäden durch ärztliche Fehler sprachen Gerichte je nach Schwere und Dauerfolgen unterschiedliche Beträge zu - eine genaue Einschätzung hängt immer vom Einzelfall ab.
Häufige Fragen
Was ist ein Befunderhebungsfehler?
Ein Befunderhebungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt medizinisch gebotene Untersuchungen unterlässt und deshalb einen Befund nicht erhebt. Im entschiedenen Fall führte die HNO-Ärztin trotz auffälligem Stimmgabeltest keine Hörtests durch. Ist ein solcher Fehler grob, tritt eine Beweislastumkehr zugunsten des Patienten ein.
Was bedeutet Beweislastumkehr bei einem Behandlungsfehler?
Bei einem groben Behandlungsfehler muss nicht mehr der Patient beweisen, dass der Fehler den Schaden verursacht hat. Stattdessen muss der Arzt beweisen, dass sein Fehler nicht ursächlich war. Gelingt ihm dieser Beweis nicht, haftet er - so wie im Fall vor dem OLG Sachsen-Anhalt.
Wie viel Schmerzensgeld gibt es bei einem Hörschaden durch Arztfehler?
Das OLG Sachsen-Anhalt sprach für eine dauerhafte hochgradige Innenohrschwerhörigkeit 10.000 EUR zu (1 U 167/22). Die Höhe hängt vom Einzelfall ab: Ausmaß des Hörverlusts, Alter, Dauerfolgen und die Erfolgsaussichten einer rechtzeitigen Behandlung spielen eine Rolle.
Bekomme ich die Zuzahlung für ein Hörgerät erstattet?
Ja, wenn Sie infolge eines Behandlungsfehlers auf ein besonders gutes und damit zuzahlungspflichtiges Hörgerät angewiesen sind. Das Gericht sprach der Klägerin zusätzlich 847,80 EUR für die Hörgeräte-Zuzahlung zu, weil diese Kosten die dauerhaften Folgen mildern.
Ist ein Hörsturz ein Notfall?
Ein Hörsturz erfordert eine möglichst zeitnahe Diagnose und Behandlung. Die notwendigen Hörtests sind nach medizinischem Standard innerhalb weniger Tage durchzuführen. Werden sie unterlassen, kann eine verspätete Diagnose zu bleibenden Hörschäden führen.
Fazit
Der Fall zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Befunderhebung gerade bei Ohrbeschwerden ist. Werden auffällige Testergebnisse ignoriert und notwendige Untersuchungen unterlassen, kann dies einen groben Behandlungsfehler darstellen - mit erheblichen Vorteilen für Betroffene durch die Beweislastumkehr. Neben dem Schmerzensgeld können auch Folgekosten wie die Zuzahlung für ein Hörgerät ersetzt werden.
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