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Fehlerhafte Brustimplantate: 20.000 EUR Schmerzensgeld

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27.06.2026
Daniel Stebahne
Arzthaftungsrecht
Sonstiges

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Landgericht Bochum verurteilte den Implantat-Hersteller zur Zahlung von 20.000 EUR Schmerzensgeld (Urteil vom 13.06.2025, Az. 4 O 263/24).
  • Grundlage war die Produkthaftung: Die texturierten Brustimplantate mit Biocell-Oberfläche erhöhten das Risiko für eine seltene Krebsform (ALCL).
  • Das Gericht stellte zusätzlich fest, dass der Hersteller für alle weiteren materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Zukunftsschäden haftet.
  • Bereits das erhöhte Erkrankungsrisiko genügt für einen Anspruch – eine tatsächliche Krebserkrankung muss nicht eingetreten sein.


Medizinprodukte sollen Menschen helfen – nicht gefährden. Wenn ein Brustimplantat jedoch ein erhöhtes Krebsrisiko mit sich bringt und nach Jahren zu Schmerzen, mehreren Operationen und massiven Alltagseinschränkungen führt, stellt sich für Betroffene die Frage: Wer haftet, und welches Schmerzensgeld steht mir zu? Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Bochum gibt darauf konkrete Antworten.

Was ist passiert?

Einer Frau wurden im Juli 2017 Brustimplantate eingesetzt. Es handelte sich um texturierte Implantate mit einer rauen Biocell-Oberfläche. Beim Einsetzen wurde ihr zugesichert, dass die Implantate lebenslang halten sollten.

Nur eineinhalb Jahre später, im Dezember 2018, stoppte der Hersteller den Verkauf dieser Implantate und rief die Bestände auf den europäischen Märkten zurück. Auslöser war eine zwingende Rückrufforderung der französischen Zulassungsbehörde. Die Implantate stehen im Verdacht, eine sehr seltene Krebsform zu begünstigen – das sogenannte anaplastische großzellige Lymphom (ALCL).

Bei der Patientin verschlechterte sich der Zustand ab 2019 zunehmend: Schmerzen, Größenzunahme und Verhärtung der linken Brust. Ein selbst veranlasstes MRT im August 2022 zeigte eine Flüssigkeitsansammlung (präpektorales Serom). Hinzu kamen eine beidseitige Kapselfibrose 3. Grades und eine Implantatsruptur. In einer Revisionsoperation mussten beide Implantate entfernt werden. Die dabei entstandenen Narben mit Keloidbildung waren so schmerzhaft, dass nach erfolglosen konservativen Behandlungen am 04.03.2025 eine weitere Narbenkorrekturoperation nötig wurde – insgesamt drei Eingriffe.

Die Folgen für den Alltag waren erheblich: Selbst einfache Bewegungen fielen schwer, das Tragen eines normalen BHs war monatelang unmöglich. Die Frau war auf einen Sport-BH angewiesen, der durch die Reibung zusätzliche Schmerzen verursachte. Dazu kam die ständige Angst, an Krebs zu erkranken.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Bochum verurteilte den Hersteller zur Zahlung von 20.000 EUR Schmerzensgeld nebst Zinsen (Az. 4 O 263/24). Die Entscheidung erging als Versäumnisurteil, weil die beklagte Herstellerin nicht reagierte.

Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass der Hersteller verpflichtet ist, sämtliche weiteren materiellen Schäden – für Vergangenheit und Zukunft – sowie die nicht vorhersehbaren immateriellen Zukunftsschäden zu ersetzen. Damit sind auch spätere Folgen abgesichert, sollte sich der Gesundheitszustand verschlechtern.

Die ursprünglich geforderten 50.000 EUR hatte die Klägerin im Verfahren auf mindestens 20.000 EUR reduziert.

Warum hat das Gericht so entschieden?

Das Gericht stützte den Anspruch auf das Produkthaftungsgesetz (§§ 1, 3 ProdHaftG). Entscheidend war: Die Implantate boten nicht die Sicherheit, die man berechtigterweise erwarten darf, weil durch sie ein erhöhtes Risiko für eine potenziell lebens- und gesundheitsgefährdende ALCL-Erkrankung entstand.

Ein zentraler Punkt: Bereits die Erhöhung des Erkrankungsrisikos reicht für einen Gesundheitsschaden aus. Es muss also nicht abgewartet werden, bis tatsächlich Krebs eintritt.

Der Hersteller konnte sich auch nicht darauf berufen, den Fehler nicht erkannt haben zu können. Schon 2011 hatte die US-Behörde FDA auf ein mögliches ALCL-Risiko hingewiesen, 2017 bestätigte ein wissenschaftlicher Ausschuss der Europäischen Kommission ein erhöhtes Risiko. Der Fehler war nach dem Stand von Wissenschaft und Technik also erkennbar.

Warum nicht mehr als 20.000 EUR? Das Gericht begründete die Höhe damit, dass – anders als in vergleichbaren, höher bewerteten Fällen – weder eine akute Lebensgefahr noch eine dauerhafte Einschränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit eingetreten war. Die Patientin war bisher nicht an ALCL erkrankt, und der Eintritt der Erkrankung ist nicht sicher.

Was bedeutet das für Betroffene?

Wer mangelhafte Medizinprodukte erhalten hat, kann sich direkt gegen den Hersteller wenden – unabhängig von einem Verschulden des behandelnden Arztes. Das Produkthaftungsgesetz knüpft allein an den Produktfehler an.

Wichtig ist die Erkenntnis, dass schon ein erhöhtes Krebsrisiko, verbunden mit notwendigen Folgeoperationen und Alltagseinschränkungen, einen Schmerzensgeldanspruch begründen kann. In vergleichbaren Konstellationen sprachen Gerichte je nach Schwere der Folgen unterschiedliche Beträge zu – von einigen Tausend bis hin zu deutlich höheren Summen, wenn Lebensgefahr oder dauerhafte Schäden hinzukommen.

Besonders sinnvoll ist die zusätzliche Feststellung der Haftung für Zukunftsschäden. So bleiben Ansprüche auch dann gesichert, wenn sich der Gesundheitszustand erst Jahre später verschlechtert.

Häufige Fragen

Bekomme ich auch Schmerzensgeld, wenn ich noch nicht an Krebs erkrankt bin?


Ja. Das Landgericht Bochum hat klargestellt, dass bereits das erhöhte Erkrankungsrisiko durch fehlerhafte Implantate für einen Anspruch ausreicht. Eine tatsächliche Krebserkrankung muss nicht eingetreten sein.

Gegen wen richtet sich der Anspruch?


Der Anspruch richtet sich nach dem Produkthaftungsgesetz gegen den Hersteller des fehlerhaften Implantats. Ein Verschulden des Arztes ist dafür nicht erforderlich.

Welche Beträge sind bei fehlerhaften Brustimplantaten üblich?


Die Höhe hängt stark vom Einzelfall ab. Im entschiedenen Fall waren es 20.000 EUR. Bei akuter Lebensgefahr oder dauerhaften körperlichen Einschränkungen können Gerichte deutlich höhere Beträge zusprechen.

Was sind texturierte Implantate mit Biocell-Oberfläche?


Das sind Implantate mit rauer Oberfläche, die im Verdacht stehen, eine seltene Krebsform (ALCL) zu begünstigen. Sie wurden Ende 2018 nach einer Forderung der französischen Zulassungsbehörde vom Markt zurückgerufen.

Warum ist die Feststellung künftiger Schäden so wichtig?


Weil sich gesundheitliche Folgen erst Jahre später zeigen können. Mit einem Feststellungsurteil bleiben Ansprüche auf spätere materielle und immaterielle Schäden gesichert, ohne dass sie verjähren.

Lohnt sich eine rechtliche Prüfung, wenn ich betroffen bin?


In vielen Fällen ja. Eine anwaltliche Einschätzung klärt, ob Ihr Implantat betroffen ist, welche Ansprüche bestehen und wie hoch ein realistisches Schmerzensgeld ausfallen könnte.

Fazit

Die Entscheidung des Landgerichts Bochum zeigt: Hersteller fehlerhafter Brustimplantate haften – und schon das erhöhte Krebsrisiko begründet einen Schmerzensgeldanspruch. Neben der Zahlung von 20.000 EUR sicherte das Gericht der Betroffenen auch den Ersatz künftiger Schäden zu. Für Patientinnen, die unter den Folgen mangelhafter Implantate leiden, ist das ein wichtiges Signal.

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