Das Wichtigste im Überblick
- Das OLG Karlsruhe bestätigte ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro für einen 50-jährigen Patienten (Az. 7 U 115/22, Urteil vom 29.11.2023).
- Ursache war ein grober Behandlungsfehler: Eine Densfraktur der Halswirbelsäule wurde mit einer weichen Halskrawatte statt einer harten Zervikalstütze behandelt.
- Der Fehler führte zu einer Pseudoarthrose (nicht verheilter Knochenbruch) mit dauerhaften Schmerzen und Bewegungseinschränkungen.
- Die Berufung der beklagten Klinik und des Chefarztes wurde zurückgewiesen; auch der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung (BGH, VI ZR 4/24).
Eine falsche Behandlung eines Wirbelbruchs kann lebenslange Folgen haben. Genau das musste ein 50-jähriger Mann erleben, der nach einem Reitunfall in eine Klinik kam und dort nicht richtig versorgt wurde. Das Oberlandesgericht Karlsruhe sprach ihm 25.000 Euro Schmerzensgeld zu. Der Fall zeigt, worauf es bei der Behandlung eines Genickbruchs ankommt und welche Rechte Betroffene nach einem Behandlungsfehler haben.
Was ist passiert?
Der Patient, selbst von Beruf Arzt, erlitt am 21. Januar 2012 bei einem Reitunfall zwei Verletzungen an der Halswirbelsäule: einen Bruch am Wirbel C2 (eine sogenannte Densbasisfraktur, Anderson Typ 2) und einen leicht verschobenen Bruch am Wirbel C7. Noch am Unfalltag begab er sich in die Notaufnahme der beklagten Klinik.
Der Bruch am Wirbel C7 wurde am 24. Januar 2012 operiert: Die Bandscheibe wurde entfernt (Diskektomie) und der Bereich versteift (Spondylodese). Den Bruch am Wirbel C2 entschied der behandelnde Chefarzt jedoch konservativ, also ohne Operation, zu behandeln. Dazu erhielt der Patient lediglich eine sogenannte Henßge-Krawatte, eine weiche Halsstütze. Nach 37 Tagen stationärem Aufenthalt wurde er am 27. Februar 2012 mit der Anweisung entlassen, die weiche Krawatte weiterzutragen.
Bereits bei der ersten Kontrolle am 14. März 2012 zeigten die Röntgenbilder, dass der Bruchspalt breiter wurde und sich eine Pseudoarthrose bildete, also eine Falschgelenkbildung, bei der der Knochen nicht zusammenwächst. Erst später wurde der Patient bei einem anderen Arzt operativ versorgt. Eine vollständige knöcherne Heilung ließ sich jedoch nicht mehr erreichen.
Die Entscheidung des Gerichts
Das OLG Karlsruhe wies die Berufung der beklagten Klinik und des Chefarztes zurück und bestätigte damit ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro. Das Gericht bewertete diesen Betrag ausdrücklich als angemessen für die erlittenen Verletzungen und die dauerhaften Folgen.
Der entscheidende Punkt war die Einstufung als grober Behandlungsfehler. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Behandlung einer solchen Densfraktur mit einer weichen Henßge-Krawatte medizinisch nicht vertretbar war. Erforderlich gewesen wäre eine harte Zervikalstütze, die den Bruch ausreichend ruhigstellt. Die spätere Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 4/24) blieb erfolglos, das Urteil ist rechtskräftig.
Warum hat das Gericht so entschieden?
Das Gericht stützte sich maßgeblich auf ein neurochirurgisches Sachverständigengutachten. Danach war die Verwendung einer weichen Halskrawatte bei einer Densfraktur ein Fehler, der einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. Genau das ist die Definition eines groben Behandlungsfehlers.
Die Einstufung als grober Behandlungsfehler hat eine wichtige rechtliche Folge: Es kommt zu einer Beweislastumkehr. Normalerweise muss der Patient beweisen, dass ein Fehler seinen Gesundheitsschaden verursacht hat. Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich das um. Dann muss die Behandlungsseite beweisen, dass der Schaden auch bei korrekter Behandlung eingetreten wäre. Diesen Beweis konnten die Beklagten hier nicht führen.
Bei der Höhe des Schmerzensgeldes berücksichtigte das Gericht den langen stationären Aufenthalt, die notwendigen weiteren Operationen sowie die dauerhaften Schmerzen und Bewegungseinschränkungen, die den Alltag des Patienten spürbar beeinträchtigen.
Was bedeutet das für Betroffene?
Wer nach einem fehlerhaft behandelten Knochenbruch dauerhafte Beschwerden hat, kann Schmerzensgeld verlangen. Bei einer Pseudoarthrose mit anhaltenden Schmerzen und Bewegungseinschränkungen im Bereich der Halswirbelsäule sprachen Gerichte in vergleichbaren Fällen Beträge im mittleren fünfstelligen Bereich zu. Der heutige, an die Preisentwicklung angepasste Wert des hier zugesprochenen Betrags liegt bei rund 26.500 Euro.
Besonders wichtig ist die Frage, ob ein grober Behandlungsfehler vorliegt. Denn dann muss nicht mehr der Patient beweisen, dass der Fehler seine Beschwerden verursacht hat. Diese rechtliche Weichenstellung entscheidet häufig über Erfolg oder Misserfolg einer Klage. Ob ein solcher Fehler vorliegt, lässt sich in der Regel nur mit einem medizinischen Gutachten klären.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Bruch oder eine andere Verletzung falsch behandelt wurde, sollten Sie Ihre Behandlungsunterlagen sichern und frühzeitig anwaltlichen Rat einholen. Auch die Verjährungsfristen sollten Sie im Blick behalten.
Häufige Fragen
Wie viel Schmerzensgeld gibt es bei einer falsch behandelten Densfraktur?
Das OLG Karlsruhe sprach in diesem Fall 25.000 Euro zu (Az. 7 U 115/22). In vergleichbaren Fällen mit Pseudoarthrose, dauerhaften Schmerzen und Bewegungseinschränkungen an der Halswirbelsäule bewegten sich die Beträge im mittleren fünfstelligen Bereich. Die genaue Höhe hängt immer vom Einzelfall ab.
Was ist ein grober Behandlungsfehler?
Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn einem Arzt ein Fehler unterläuft, der aus medizinischer Sicht schlechterdings nicht passieren darf. Im entschiedenen Fall war das die Verwendung einer weichen Henßge-Krawatte statt einer harten Zervikalstütze bei einer Densfraktur.
Warum ist die Einstufung als grober Behandlungsfehler so wichtig?
Weil sich dann die Beweislast umkehrt. Nicht mehr der Patient muss beweisen, dass der Fehler den Schaden verursacht hat, sondern die Behandlungsseite muss das Gegenteil beweisen. Das verbessert die Position des Patienten erheblich.
Was ist eine Pseudoarthrose?
Eine Pseudoarthrose ist ein nicht verheilter Knochenbruch, bei dem sich statt einer festen Verbindung eine Art Falschgelenk bildet. Sie kann zu dauerhaften Schmerzen und Bewegungseinschränkungen führen, wie im entschiedenen Fall.
Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?
Ansprüche aus einem Behandlungsfehler verjähren grundsätzlich innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Fehler und vom Schaden Kenntnis erlangt haben. Da die Fristen komplex sein können, sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen.
Muss ich für die Prüfung meines Falls die Klinik informieren?
Nein. Sie können Ihre Behandlungsunterlagen anfordern und Ihren Fall zunächst anwaltlich prüfen lassen, ohne die Klinik über eine mögliche rechtliche Auseinandersetzung zu informieren.
Fazit
Das Urteil des OLG Karlsruhe zeigt, dass Patienten auch bei einem falsch behandelten Wirbelbruch berechtigte Ansprüche haben. Entscheidend war hier die Einstufung als grober Behandlungsfehler, die dem Patienten die Beweisführung erheblich erleichterte. Wer unter den Folgen einer fehlerhaften Behandlung leidet, sollte seine Ansprüche prüfen lassen.
Wenn Sie selbst von einem ähnlichen Vorfall betroffen sind, beraten wir Sie gerne kostenlos zu Ihren Ansprüchen. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung.
