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50.000,00€ Schmerzensgeld bei Teilverlust der rechten Hand

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19.01.2020
Daniel Stebahne
Arzthaftungsrecht
Sonstiges

In der Gefäßchirurgie gilt der Grundsatz: Eine akute Ischämie (Gefäßverschluss) ist akut zu behandeln. Wird der Versuch einer Rekanalisierung der Arterie nicht rechtzeitig unternommen, kann das als grober Behandlungsfehler zu werten sein. Das ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn mit dem zögerlichem Verhalten dem Patienten die einzige Chance zum Erhalt einer Hand genommen wird. Für den Teilverlust der rechten Hand bei Entfernung des Daumens, des Zeigefingers und Teile des Mittelfingers kann ein Schmerzensgeld von 50.000,- € angemessen sein (OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2019 , Az.: 26 U 30/19).

Weitere Schmerzensgelder, die Gerichte bei Behandlungsfehlern zugesprochen haben, finden Sie unter Schmerzensgeldtabelle-Behandlungsfehler.

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