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100.000 € Schmerzensgeld: Übersehener Herzinfarkt (OLG)

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21.06.2026
Daniel Stebahne
Arzthaftungsrecht
Sonstiges

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 18.09.2025, Aktenzeichen 8 U 112/22) sprach den Erben ein Schmerzensgeld von 100.000 € zu.
  • Grund war ein grober Behandlungsfehler: Bei Verdacht auf ein Herzproblem unterblieben die Troponinbestimmung und eine EKG-Kontrolle.
  • Der 42-jährige Patient erlitt einen Herzinfarkt mit hypoxischem Hirnschaden, wurde vollständig pflegebedürftig und verstarb nach rund 3,5 Jahren.
  • Das Gericht ging davon aus, dass der Patient bei sachgerechter Behandlung vollständig genesen wäre.


Ein Stechen in der Brust, dazu Rückenschmerzen – und die Diagnose lautet "verspannte Muskulatur". Was wie ein harmloser Fall klingt, kann tödlich enden, wenn die entscheidenden Untersuchungen unterbleiben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil ein Schmerzensgeld von 100.000 € zugesprochen, weil ein Herzinfarkt durch eine unterlassene Troponinbestimmung nicht rechtzeitig erkannt wurde. Der Fall zeigt, wie wichtig die richtige Befunderhebung bei Brustschmerzen ist – und welche Ansprüche Betroffenen und ihren Angehörigen zustehen.

Was war passiert?

Ein 42-jähriger Facharbeiter aus der Stahlproduktion stellte sich am 28.02.2010 in der Notaufnahme einer Klinik vor. Er klagte über Rückenschmerzen im Bereich der Halswirbelsäule und über Brustschmerzen. Die Ärzte führten eine körperliche Untersuchung, ein Röntgenbild der Halswirbelsäule und ein EKG durch. Das EKG wurde als unauffällig befundet, die Diagnose lautete auf eine Zervikalgie – also Nackenschmerzen. Der Patient wurde mit der Empfehlung nach Hause entlassen, muskelentspannende Medikamente einzunehmen.

Einen Tag später, am 01.03.2010, brach der Mann zu Hause zusammen. Der Rettungsdienst musste ihn reanimieren. In der Klinik wurde ein proximaler RIVA-Verschluss diagnostiziert – ein schwerer Herzinfarkt durch den Verschluss eines zentralen Herzkranzgefäßes. Das Gefäß konnte mit einer PTCA und einem Stent wieder eröffnet werden. Doch der Sauerstoffmangel hatte bereits zu einem schweren Hirnschaden geführt.

Die Folgen waren verheerend: hypoxischer Hirnschaden mit Tetraspastik und Krampfneigung, Langzeitbeatmung über einen Luftröhrenschnitt, künstliche Ernährung über eine Magensonde, vollständige Pflegebedürftigkeit. Ein selbstbestimmtes Leben war nicht mehr möglich. Nach Reha-Aufenthalt, häuslicher Versorgung und schließlich Pflegeheim verstarb der Patient am 03.09.2013 an einem Multiorganversagen – rund 3,5 Jahre nach dem Infarkt.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte die Klinik zur Zahlung von 100.000 € Schmerzensgeld an die Erbengemeinschaft. Zusätzlich sprach das Gericht Schadensersatz von 42.892,85 € sowie weitere Beträge zu. Damit änderte das OLG das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Krefeld ab, das die Klage zuvor vollständig abgewiesen hatte.

Der Kern der Entscheidung: Bei dem geschilderten Beschwerdebild hätten die Ärzte eine Troponinbestimmung und eine Kontrolluntersuchung nach sechs Stunden durchführen müssen. Troponin ist ein Eiweiß, das ins Blut gelangt, wenn Herzmuskelzellen geschädigt werden – es ist ein zentraler Marker zum Erkennen eines Herzinfarkts. Diese Untersuchung unterblieb.

Warum hat das Gericht so entschieden?

Das Gericht wertete das Unterlassen der gebotenen Untersuchungen als groben Behandlungsfehler. Bei Brustschmerzen und dem Verdacht auf ein kardiales Geschehen gehören die Troponinbestimmung und eine Verlaufskontrolle zum medizinischen Standard. Wer diese Befunderhebung unterlässt, verstößt gegen die anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst.

Entscheidend für das Ergebnis war die sogenannte Beweislastumkehr. Im Normalfall muss der Patient beweisen, dass ein Fehler die Schäden verursacht hat. Bei einem groben Behandlungsfehler dreht sich diese Beweislast jedoch um: Dann muss die Behandlerseite beweisen, dass der Schaden auch bei korrekter Behandlung eingetreten wäre. Diesen Beweis konnte die Klinik nicht führen. Das Gericht ging im Gegenteil davon aus, dass der Patient bei rechtzeitiger und sachgerechter Behandlung vollständig genesen wäre.

Für die Höhe des Schmerzensgeldes waren die schwere und dauerhafte Beeinträchtigung sowie die lange Leidenszeit von etwa 3,5 Jahren bis zum Tod maßgeblich.

Was bedeutet das für Betroffene?

Das Urteil zeigt zwei wichtige Punkte. Erstens: Auch wenn ein einzelnes EKG unauffällig ist, kann ein Herzinfarkt vorliegen. Bei entsprechendem Beschwerdebild gehören Troponinbestimmung und Verlaufskontrolle dazu. Werden sie unterlassen, kann das einen Behandlungsfehler begründen.

Zweitens: Ein grober Behandlungsfehler verbessert die Chancen Betroffener erheblich, weil sich die Beweislast umkehrt. Sie müssen dann nicht mehr lückenlos nachweisen, dass gerade der Fehler den Schaden ausgelöst hat.

Wichtig ist auch: Schmerzensgeldansprüche sind vererblich. Verstirbt der geschädigte Patient, können die Erben den Anspruch weiterverfolgen – wie in diesem Fall die Erbengemeinschaft. Daneben kommen weitere Ansprüche in Betracht, etwa auf Verdienstausfall, vermehrte Bedürfnisse oder Unterhaltsschäden für Hinterbliebene.

In vergleichbaren Fällen schwerer Hirnschädigungen mit dauerhafter Pflegebedürftigkeit sprachen Gerichte Schmerzensgelder in einer Größenordnung von rund 100.000 € bis deutlich darüber zu. Die genaue Höhe hängt immer vom Einzelfall ab.

Häufige Fragen

Was ist eine Troponinbestimmung und warum ist sie wichtig?


Troponin ist ein Eiweiß, das bei einer Schädigung des Herzmuskels ins Blut übertritt. Eine Troponinbestimmung im Blut ist ein zentraler Test, um einen Herzinfarkt zu erkennen – auch dann, wenn ein EKG noch unauffällig erscheint. Bei Verdacht auf ein Herzproblem gehört dieser Test zum medizinischen Standard.

Was ist ein grober Behandlungsfehler?


Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt eindeutig gegen bewährte Behandlungsregeln verstößt und ein Fehler unterläuft, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich ist. Die wichtigste Folge: Die Beweislast kehrt sich um. Dann muss die Behandlerseite beweisen, dass der Schaden auch ohne den Fehler eingetreten wäre.

Wie viel Schmerzensgeld wurde in diesem Fall zugesprochen?


Das Oberlandesgericht Düsseldorf sprach 100.000 € Schmerzensgeld zu (Aktenzeichen 8 U 112/22, Urteil vom 18.09.2025). Hinzu kamen Schadensersatzbeträge von unter anderem 42.892,85 €.

Können Angehörige Schmerzensgeld erben?


Ja. Der Schmerzensgeldanspruch eines verstorbenen Patienten geht auf die Erben über. In diesem Fall machte die Erbengemeinschaft den Anspruch erfolgreich geltend. Daneben können Hinterbliebene eigene Ansprüche haben, etwa auf Unterhaltsschäden.

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?


Ansprüche aus Behandlungsfehlern verjähren grundsätzlich in drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Verursacher, spätestens jedoch nach längeren Höchstfristen. Da die Fristen im Einzelfall komplex sind, sollten Sie eine mögliche Verjährung frühzeitig anwaltlich prüfen lassen.

Fazit

Das Urteil des OLG Düsseldorf macht deutlich, wie schwerwiegend die Folgen einer unterlassenen Befunderhebung sein können. Wird bei Verdacht auf einen Herzinfarkt die Troponinbestimmung versäumt, kann das einen groben Behandlungsfehler darstellen – mit weitreichenden Folgen für die Haftung. Für Betroffene und ihre Angehörigen bedeutet das: Auch nach einem schweren Verlauf oder dem Tod eines Angehörigen können erhebliche Ansprüche bestehen.

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