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150.000 € Schmerzensgeld: Unterlassene Blutzuckermessung

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17.08.2026
Daniel Stebahne
Geburtsschäden
Sonstiges

Das Wichtigste im Überblick

  • Das OLG München (Endurteil vom 01.12.2022, Az. 24 U 1194/20) bestätigte 150.000 € Schmerzensgeld für ein geschädigtes Kind (indexiert heute rund 162.000 €).
  • Ursache war eine unterlassene Blutzuckermessung nach der Geburt, obwohl bei der Mutter ein Schwangerschaftsdiabetes bekannt und dokumentiert war.
  • Das Gericht stufte das Versäumnis als groben Behandlungsfehler ein und gewährte dem Kind eine Beweiserleichterung.
  • Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass die Klinik alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden ersetzen muss.


Ein Schwangerschaftsdiabetes der Mutter ist ein bekanntes Risiko für den Blutzucker des Neugeborenen. Wird nach der Geburt trotzdem nicht gemessen, kann eine unbemerkte Unterzuckerung schwere und dauerhafte Schäden verursachen. Genau das ist in einem vom Oberlandesgericht München entschiedenen Fall geschehen. Wenn Ihr Kind unter der Geburt oder kurz danach geschädigt wurde, zeigt dieses Urteil, welche Ansprüche bestehen können.

Was ist passiert?

Ein Kind kam am 23.10.2013 in einer Klinik zur Welt. Bei der Mutter war während der Schwangerschaft ein diätetisch eingestellter Schwangerschaftsdiabetes festgestellt worden – ein bekanntes Risiko dafür, dass der Blutzucker des Neugeborenen absinkt. Dieser Umstand war im Entbindungsjournal dokumentiert.

Trotzdem wurde weder im Kreißsaal noch nach der Verlegung auf die Wochenbettstation der Blutzucker des Kindes gemessen. Erst am nächsten Morgen um 09:15 Uhr fiel beim Wickeln auf, dass das Kind am ganzen Körper bläulich verfärbt war. Die daraufhin veranlasste Messung ergab einen viel zu niedrigen Blutzuckerwert von nur 17 mg/dl. Bei der Übergabe an den Babynotarzt war der Blutzucker nicht mehr messbar, die Sauerstoffsättigung im Blut war auf 60 % abgefallen.

Die schwere Unterzuckerung (Hypoglykämie) führte zu einer Blutung im Gehirngewebe (postpartale Parenchymblutung). Die Folge waren schwere geistige und körperliche Beeinträchtigungen, unter denen das Kind dauerhaft leidet.

Die Entscheidung des Gerichts

Das OLG München bestätigte mit Urteil vom 01.12.2022 (Az. 24 U 1194/20) die Verurteilung der Klinik zur Zahlung von 150.000 € Schmerzensgeld. Bereits das Landgericht Memmingen hatte diesen Betrag zugesprochen; das Oberlandesgericht wies die Berufung der Klinik zurück.

Zusätzlich zum Schmerzensgeld stellte das Gericht fest, dass die Klinik verpflichtet ist, dem Kind sämtliche bisherigen und künftigen materiellen Schäden sowie alle noch nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden zu ersetzen. Diese Feststellung ist wirtschaftlich oft ebenso wichtig wie das Schmerzensgeld selbst, weil Behandlungs-, Pflege- und Betreuungskosten bei einem geschädigten Kind über Jahrzehnte anfallen.

Warum hat das Gericht so entschieden?

Das Gericht sah in der unterlassenen Blutzuckermessung einen groben Behandlungsfehler. Bei einem bekannten Schwangerschaftsdiabetes der Mutter gehört die Kontrolle des kindlichen Blutzuckers zum medizinischen Standard. Dieser Umstand war dokumentiert, wurde aber nicht beachtet – auch nicht von der Kinderkrankenschwester, die das Kind rund sechs Stunden nach der Geburt betreute.

Entscheidend ist die rechtliche Wirkung eines groben Behandlungsfehlers: Nach § 630h Abs. 5 BGB kommt es dann zu einer Beweiserleichterung zugunsten des Patienten. Vereinfacht gesagt muss dann nicht mehr der geschädigte Patient beweisen, dass der Fehler den Schaden verursacht hat. Vielmehr muss die Behandlungsseite belegen, dass der Schaden auch bei korrektem Vorgehen eingetreten wäre. Diesen Beweis konnte die Klinik nicht führen.

Das Gericht stellte außerdem klar, dass diese Beweiserleichterung auch dann gilt, wenn der grobe Fehler durch medizinisches Hilfspersonal – hier die Kinderkrankenschwester – verursacht wird. Die Klinik haftet für Fehler ihrer Beschäftigten.

Was bedeutet das für Betroffene?

Dieses Urteil zeigt, dass Kliniken für die Folgen unterlassener Kontrollen einstehen müssen, wenn ein bekanntes Risiko missachtet wird. Für Eltern eines geschädigten Kindes ist besonders die Einstufung als grober Behandlungsfehler wichtig, weil sie die Beweislast verschiebt.

Schmerzensgeld bei schweren Geburtsschäden bewegt sich in Deutschland in einem hohen Bereich. In vergleichbaren Fällen mit schweren dauerhaften geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen sprachen Gerichte Beträge im mittleren bis oberen sechsstelligen Bereich zu. Die genaue Höhe hängt immer vom Einzelfall ab, insbesondere von der Schwere der Dauerschäden.

Ebenso bedeutsam ist die Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden. Sie sichert ab, dass auch später entstehende Pflege- und Behandlungskosten übernommen werden müssen.

Wichtig ist außerdem, dass Sie Fristen im Blick behalten. Ansprüche können verjähren. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung hilft, Beweise zu sichern und die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen [LINK: Ablauf eines Arzthaftungsverfahrens].

Häufige Fragen

Wie viel Schmerzensgeld gibt es bei einem Geburtsschaden durch Unterzuckerung?


Im entschiedenen Fall sprach das OLG München 150.000 € zu (Az. 24 U 1194/20). In vergleichbaren Fällen mit schweren geistigen und körperlichen Dauerschäden bewegen sich die Beträge im mittleren bis oberen sechsstelligen Bereich. Die Höhe richtet sich nach Schwere und Dauer der Beeinträchtigungen.

Was ist ein grober Behandlungsfehler?


Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn eindeutig gegen bewährte medizinische Regeln verstoßen wird und der Fehler aus objektiver Sicht nicht verständlich ist. Die unterlassene Blutzuckermessung bei bekanntem Schwangerschaftsdiabetes wurde hier als solcher gewertet.

Warum ist die Einstufung als grober Behandlungsfehler so wichtig?


Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich die Beweislast um (§ 630h Abs. 5 BGB). Nicht mehr der Patient muss beweisen, dass der Fehler den Schaden verursacht hat, sondern die Behandlungsseite muss das Gegenteil belegen. Das verbessert die Position der Geschädigten erheblich.

Haftet die Klinik auch für Fehler von Pflegepersonal?


Ja. Das OLG München stellte klar, dass die Beweiserleichterung auch gilt, wenn der grobe Fehler durch medizinisches Hilfspersonal wie eine Kinderkrankenschwester verursacht wurde. Die Klinik haftet für Fehler ihrer Beschäftigten.

Was bringt die Feststellung künftiger Schadensersatzpflicht?


Sie sichert ab, dass die Klinik auch später entstehende materielle und immaterielle Schäden ersetzen muss, etwa Pflege-, Behandlungs- oder Betreuungskosten. Bei einem geschädigten Kind fallen solche Kosten oft über Jahrzehnte an.

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?


Ansprüche können verjähren. Deshalb sollten Sie eine mögliche Arzthaftung frühzeitig prüfen lassen, um Beweise zu sichern und Fristen einzuhalten. Eine anwaltliche Ersteinschätzung schafft hier schnell Klarheit.

Fazit

Das Urteil des OLG München macht deutlich: Wird ein bekanntes Risiko wie ein Schwangerschaftsdiabetes der Mutter nach der Geburt nicht beachtet und der Blutzucker des Kindes nicht gemessen, kann dies ein grober Behandlungsfehler mit erheblichen Haftungsfolgen sein. 150.000 € Schmerzensgeld und die Feststellung der Ersatzpflicht für alle künftigen Schäden zeigen die Tragweite solcher Versäumnisse.

Wenn Sie selbst von einem ähnlichen Vorfall betroffen sind, beraten wir Sie gerne kostenlos zu Ihren Ansprüchen. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung.

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