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300.000 € Schmerzensgeld: Geburtsschaden durch Hebammenfehler

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14.09.2026
Daniel Stebahne
Geburtsschäden
Sonstiges

Das Wichtigste im Überblick

  • Das OLG Rostock (Urteil vom 05.11.2021, Az. 5 U 119/13) verurteilte Klinik und Hebamme zu 300.000 € Schmerzensgeld (heute indexiert rund 331.000 €).
  • Grund war ein grober Befunderhebungsfehler der Hebamme: Trotz mitgeteilter Blutung kontrollierte sie die Vorlage zu spät und rief die Ärztin erst um 3:15 Uhr statt bereits um 3:05 Uhr.
  • Der dadurch verzögerte Notkaiserschnitt führte zu einem verlängerten Sauerstoffmangel und schwersten, lebenslangen Hirnschäden beim Kind.
  • Wegen des groben Fehlers kam es zur Beweislastumkehr — die Behandlerseite musste beweisen, dass der Fehler nicht ursächlich war. Das gelang nicht.


Eine Geburt sollte einer der schönsten Momente im Leben einer Familie sein. Doch wenn während der Entbindung Fehler passieren, können die Folgen ein Kind ein Leben lang begleiten. Das Oberlandesgericht Rostock hat in einem solchen Fall entschieden, dass eine Hebamme und die Klinik für schwerste Geburtsschäden haften. Der Fall zeigt, welche Bedeutung Warnsignale wie eine Blutung während der Geburt haben — und welche Rechte betroffene Familien haben.

Was ist passiert?

Die Mutter des späteren Klägers traf am 27. Oktober 2007 in der 40. Schwangerschaftswoche gegen 2:55 Uhr in der Klinik ein. Sie vermutete einen Blasensprung. Die Hebamme legte um 2:57 Uhr ein CTG an, führte aber keine vaginale Untersuchung und keine Kontrolle der Vorlage durch.

Das CTG zeigte bald Auffälligkeiten mit Herztonabfällen. Erst um 3:15 Uhr rief die Hebamme die diensthabende Gynäkologin, die um 3:18 Uhr eintraf. Die Ärztin stellte eine Blutung über Regelstärke fest und veranlasste wegen Verdachts auf eine Plazentaablösung um 3:26 Uhr den Notkaiserschnitt. Um 3:34 Uhr kam das Kind zur Welt — mit Sauerstoffunterversorgung, einer Herzfrequenz von nur 40 Schlägen pro Minute und akutem Nierenversagen. Nach der Reanimation wurde es in die Universitätsklinik verlegt.

Die Folgen sind gravierend: Das Kind leidet unter einer erheblichen kognitiven Einschränkung, die einer Lernbehinderung gleichkommt, unter motorischen Koordinationsstörungen mit Gehbehinderung sowie unter epileptischen Anfällen. Es benötigt dauerhaft Medikamente und individuelle Betreuung. Ein eigenständiges Leben wird ihm nicht möglich sein.

Die Entscheidung des Gerichts

Das OLG Rostock sprach dem Kind 300.000 € Schmerzensgeld zu, zuzüglich Zinsen ab dem 15.02.2011. Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass Klinik und Hebamme als Gesamtschuldner sämtliche weiteren materiellen und immateriellen Schäden ersetzen müssen, die dem Kind künftig entstehen.

Damit änderte das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Rostock deutlich zugunsten des Kindes ab. Die Behandlerseite trägt sämtliche Kosten des Rechtsstreits.

Warum hat das Gericht so entschieden?

Das Gericht sah in dem Verhalten der Hebamme einen groben Befunderhebungsfehler. Zu den elementaren Aufgaben einer Hebamme gehört es, Regelwidrigkeiten während der Geburt zu erkennen und bei krankhaften Auffälligkeiten rechtzeitig eine Ärztin oder einen Arzt hinzuzuziehen.

Erfährt eine Hebamme, dass es bei der Schwangeren zu Blutungen gekommen ist, muss sie umgehend die Vorlage kontrollieren. Genau das unterblieb hier zu lange. Bei richtiger und rechtzeitiger Befunderhebung hätte der Notkaiserschnitt rund 20 Minuten früher erfolgen können.

Entscheidend ist die rechtliche Folge: Bei einem groben Behandlungsfehler kommt es zur sogenannten Beweislastumkehr (§ 630h Abs. 5 Satz 1 BGB). Nicht mehr das geschädigte Kind muss beweisen, dass der Fehler die Schäden verursacht hat — die Behandlerseite muss beweisen, dass der Fehler nicht ursächlich war. Diesen Nachweis konnten Klinik und Hebamme nicht führen.

Die Höhe von 300.000 € begründete das Gericht ausdrücklich mit der Schwere der lebenslangen Behinderungen: kognitive Einschränkungen, Gehbehinderung, epileptische Anfälle und die dauerhafte Angewiesenheit auf fremde Hilfe.

Was bedeutet das für Betroffene?

Dieser Fall zeigt, dass Geburtsschäden häufig auf vermeidbaren Fehlern beruhen — etwa auf einer unterlassenen oder verspäteten Befunderhebung. Für betroffene Familien ist besonders wichtig: Wird ein grober Behandlungsfehler festgestellt, verbessert sich die Beweissituation erheblich, weil die Behandlerseite die Ursächlichkeit widerlegen muss.

Schmerzensgeld ist dabei nur ein Teil. Ebenso bedeutsam ist die Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden. Denn ein schwer geschädigtes Kind benötigt oft lebenslang Therapien, Hilfsmittel, behindertengerechten Wohnraum und Betreuung — Kosten, die weit über das Schmerzensgeld hinausgehen.

In vergleichbaren Fällen schwerster Hirnschäden nach Sauerstoffmangel unter der Geburt haben Gerichte Schmerzensgeldbeträge in einer ähnlichen Größenordnung zugesprochen. Die konkrete Höhe hängt immer vom Einzelfall ab — von Art und Schwere der Behinderung sowie den Auswirkungen auf das gesamte weitere Leben.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einem Geburtsschaden durch Sauerstoffmangel?


Das OLG Rostock hielt 300.000 € für angemessen (Az. 5 U 119/13). In vergleichbaren Fällen schwerster Hirnschäden mit lebenslanger Behinderung sprachen Gerichte Beträge in ähnlicher Höhe zu. Die genaue Summe hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigungen im Einzelfall ab.

Was ist ein grober Behandlungsfehler?


Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine Behandlerin oder ein Behandler eindeutig gegen bewährte medizinische Standards verstößt und ein Fehler unterläuft, der schlechterdings nicht passieren darf. Im entschiedenen Fall war das die verspätete Vorlagenkontrolle trotz mitgeteilter Blutung.

Was bedeutet Beweislastumkehr für Betroffene?


Normalerweise müssen Geschädigte beweisen, dass ein Fehler den Schaden verursacht hat. Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich das um: Die Behandlerseite muss nun beweisen, dass ihr Fehler den Schaden nicht verursacht hat. Das erleichtert die Durchsetzung von Ansprüchen erheblich.

Haftet die Hebamme oder die Klinik?


Beide können haften. Im Rostocker Fall wurden Klinikträger und Hebamme als Gesamtschuldner verurteilt. Das bedeutet, dass Betroffene den vollen Betrag von jedem der beiden verlangen können.

Warum ist die Feststellung von Zukunftsschäden so wichtig?


Bei einem schwer geschädigten Kind entstehen oft ein Leben lang Kosten für Therapie, Pflege und Betreuung. Die gerichtliche Feststellung der Ersatzpflicht sichert, dass auch künftige, heute noch nicht bezifferbare Schäden ersetzt werden müssen.

Wie lange dauert es, solche Ansprüche durchzusetzen?


Geburtsschadensverfahren sind oft langwierig, weil medizinische Gutachten nötig sind. Der Rostocker Fall zog sich über mehrere Instanzen und Jahre. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft, Fristen zu wahren und Beweise zu sichern.

Fazit

Das Urteil des OLG Rostock verdeutlicht, dass Fehler unter der Geburt schwerwiegende und lebenslange Folgen haben können — und dass Betroffene Anspruch auf Schmerzensgeld und Ersatz aller Folgeschäden haben. Gerade bei einem groben Behandlungsfehler stehen die Chancen gut, Ansprüche durchzusetzen, weil sich die Beweislast zugunsten der geschädigten Familie verschiebt.

Wenn Sie selbst von einem ähnlichen Vorfall betroffen sind, beraten wir Sie gerne kostenlos zu Ihren Ansprüchen. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung.

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