Das Wichtigste im Überblick
- Das OLG Rostock (Aktenzeichen 5 U 91/17, Urteil vom 02.06.2023) sprach einem 13-jährigen Mädchen ein Gesamtschmerzensgeld von 380.000 EUR zu.
- Die Summe setzt sich zusammen aus einem Kapitalbetrag von 200.000 EUR und einer lebenslangen monatlichen Schmerzensgeldrente von 750 EUR.
- Grundlage war ein grober Befunderhebungs- und Aufklärungsfehler bei der Geburt, der zu schwersten lebenslangen Hirnschäden führte.
- Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass die Klinik sämtliche weiteren materiellen und immateriellen Zukunftsschäden ersetzen muss.
Eine Geburt sollte der Beginn eines gesunden Lebens sein. Wenn dabei vermeidbare Fehler geschehen, sind die Folgen für das Kind und seine Familie oft ein Leben lang spürbar. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Rostock zeigt, welche Ansprüche Betroffenen in solchen Fällen zustehen können und warum Gerichte hier neben einer einmaligen Zahlung auch eine lebenslange Rente zusprechen.
Was ist passiert?
Ein am 20.10.2009 geborenes Mädchen erlitt während der Geburt einen schweren Sauerstoffmangel (peripartale Asphyxie). Das Kind musste nach der Geburt reanimiert werden und konnte erst nach rund acht Minuten stabilisiert werden. Anschließend wurde es in eine Kinderklinik verlegt.
Die Folgen sind schwerwiegend und dauerhaft. Das Mädchen leidet unter einer Hirnschädigung, einer Lähmung des linken Arms, Krampfanfällen und einer erhöhten Muskelspannung. Der linke Arm ist verkürzt und nicht gebrauchsfähig, das Kind ist auf einen Rollstuhl angewiesen und benötigt zum Gehen Abstützung. Die Sprache ist schwer verständlich. Nach den Feststellungen des Gerichts wird das Mädchen die Berufsschulreife nicht erreichen und kein selbstständiges Leben führen können. Es ist dauerhaft auf Assistenz im Alltag angewiesen. Der Grad der Behinderung liegt bei 80 Prozent.
Entscheidend für die Haftung war ein grober Behandlungsfehler: Das voraussichtliche Geburtsgewicht wurde nicht bestimmt, bei der Aufnahme unterblieb eine erforderliche Ultraschalluntersuchung, und die Eltern wurden nicht über die Möglichkeit einer Schnittentbindung aufgeklärt.
Was hat das Gericht entschieden?
Das OLG Rostock verurteilte die beklagte Klinik zu einem Kapitalbetrag von 200.000 EUR sowie zu einer lebenslangen monatlichen Schmerzensgeldrente von 750 EUR. Zusammengerechnet ergibt sich daraus ein Gesamtschmerzensgeld von 380.000 EUR.
Die Rente ist ab März 2023 zu zahlen und wird vierteljährlich fällig. Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass die Klinik verpflichtet ist, sämtliche weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft sowie nicht vorhersehbare immaterielle Zukunftsschäden zu ersetzen. Diese Feststellung ist wichtig, weil dadurch auch spätere, heute noch nicht absehbare Kosten abgedeckt sind. Die zunächst vom Landgericht Stralsund zugesprochenen 150.000 EUR wurden damit deutlich erhöht.
Warum hat das Gericht so entschieden?
Das Gericht begründete die hohe Summe mit den schwersten lebenslangen Geburtsschäden. Nach dem eingeholten Sachverständigengutachten ist bei dem Mädchen zeit ihres Lebens keine wesentliche Besserung zu erwarten. Im Gegenteil: Es sind kontinuierliche Fördermaßnahmen wie Physiotherapie und Logopädie nötig, um Verschlechterungen zu vermeiden und den erreichten Zustand zu sichern.
Besonders bedeutsam ist die Kombination aus Kapitalbetrag und Rente. Das Gericht stellte klar, dass bei schwersten dauerhaften Beeinträchtigungen neben einem einmaligen Betrag auch eine Schmerzensgeldrente zugesprochen werden kann. Welche Form angemessen ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Die Rente trägt dem Umstand Rechnung, dass die Belastung nicht einmalig, sondern täglich und ein Leben lang besteht. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil, indem die Nichtzulassungsbeschwerde (VI ZR 209/23) zurückgenommen wurde. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Was bedeutet das für Betroffene?
Das Urteil zeigt, dass bei schweren Geburtsschäden erhebliche Schmerzensgeldbeträge im Raum stehen. In vergleichbaren Fällen schwerster lebenslanger Geburtsschäden sprachen Gerichte in den vergangenen Jahren Summen im hohen sechsstelligen Bereich zu, teils ergänzt durch eine lebenslange Rente.
Entscheidend für den Erfolg solcher Klagen ist der Nachweis eines Behandlungsfehlers und dessen Ursächlichkeit für die Schäden. Der Fall macht deutlich, wie wichtig ein sogenannter grober Behandlungsfehler ist: Bei einem groben Fehler kehrt sich die Beweislast zugunsten des Patienten um. Das erleichtert es Betroffenen erheblich, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Für Familien ist außerdem die Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden von großer Bedeutung. Sie sichert ab, dass auch künftige Behandlungs- und Pflegekosten übernommen werden. [LINK: Ratgeber Behandlungsfehler bei der Geburt] [LINK: Schmerzensgeldrente – wann sie zugesprochen wird]
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einem schweren Geburtsschaden?
Das OLG Rostock sprach im entschiedenen Fall 380.000 EUR zu, bestehend aus 200.000 EUR Kapitalbetrag und 750 EUR monatlicher Rente auf Lebenszeit. Die Höhe hängt immer vom Ausmaß der Schäden und den Folgen für das Leben des Kindes ab.
Was ist ein grober Behandlungsfehler?
Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt gegen bewährte medizinische Grundregeln verstößt und einen Fehler begeht, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich ist. In solchen Fällen muss die Klinik beweisen, dass der Schaden nicht durch den Fehler entstanden ist.
Was ist eine Schmerzensgeldrente?
Eine Schmerzensgeldrente ist eine regelmäßige, meist monatliche Zahlung zusätzlich zu einem einmaligen Betrag. Gerichte sprechen sie vor allem bei schwersten, dauerhaften Beeinträchtigungen zu, weil die Belastung des Betroffenen ein Leben lang andauert.
Warum ist die Feststellung künftiger Schäden wichtig?
Durch die gerichtliche Feststellung der Ersatzpflicht sind auch später entstehende materielle und immaterielle Schäden abgesichert. Familien müssen dann nicht erneut klagen, wenn künftig weitere Kosten entstehen.
Wie lange kann man Ansprüche nach einem Geburtsschaden geltend machen?
Ansprüche verjähren grundsätzlich innerhalb bestimmter Fristen, jedoch gelten bei Minderjährigen und bei erst später erkennbaren Schäden Besonderheiten. Eine anwaltliche Prüfung im Einzelfall ist daher ratsam, um Fristen nicht zu versäumen.
Fazit
Das Urteil des OLG Rostock unterstreicht, dass bei schweren Geburtsschäden hohe Schmerzensgeldbeträge und eine lebenslange Rente durchsetzbar sein können, wenn ein Behandlungsfehler nachgewiesen wird. Für betroffene Familien lohnt sich eine sorgfältige Prüfung der Behandlungsunterlagen.
Wenn Sie selbst von einem ähnlichen Vorfall betroffen sind, beraten wir Sie gerne kostenlos zu Ihren Ansprüchen. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung.
