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Fehlerhafte CTG-Auswertung: Ihre Rechte bei Geburtsschaden

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04.07.2026
Daniel Stebahne
Geburtsschäden
Sonstiges

Das Wichtigste im Überblick

  • Das CTG (Kardiotokogramm) überwacht Herzschlag des Kindes und Wehen der Mutter. Wird es falsch ausgewertet, können Warnzeichen für Sauerstoffmangel übersehen werden.
  • Eine verspätete Reaktion auf ein auffälliges CTG kann zu Hirnschäden, Zerebralparese oder anderen dauerhaften Behinderungen des Kindes führen.
  • Liegt ein grober Behandlungsfehler vor, muss die Klinik beweisen, dass der Schaden auch bei korrektem Vorgehen eingetreten wäre (§ 630h Abs. 5 BGB).
  • Betroffene Familien haben Anspruch auf Schmerzensgeld sowie auf Ersatz aller behinderungsbedingten Mehrkosten – oft lebenslang.


Die Geburt Ihres Kindes sollte einer der schönsten Momente Ihres Lebens sein. Kommt es dabei zu Komplikationen, weil das medizinische Personal Warnsignale nicht rechtzeitig erkannt hat, ist das ein tiefer Einschnitt. Eine fehlerhafte CTG-Auswertung unter der Geburt gehört zu den häufigsten Ursachen für schwere Geburtsschäden. Wenn Ihr Kind dadurch bleibende Schäden erlitten hat, können Ihnen und Ihrem Kind erhebliche Ansprüche zustehen. In diesem Ratgeber erklären wir verständlich, wann eine fehlerhafte CTG-Auswertung einen Behandlungsfehler darstellt und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen.

Was ist ein CTG und warum ist die richtige Auswertung so wichtig?

Das CTG (Kardiotokografie) zeichnet gleichzeitig die Herztöne des ungeborenen Kindes und die Wehentätigkeit der Mutter auf. Es ist das zentrale Instrument zur Überwachung des kindlichen Wohlbefindens während der Geburt. Anhand der Kurve können Hebammen und Ärzte erkennen, ob das Kind ausreichend mit Sauerstoff versorgt wird.

Gerät das Kind unter der Geburt in Sauerstoffnot, zeigt sich das im CTG typischerweise durch bestimmte Muster: Abfälle der Herzfrequenz (sogenannte Dezelerationen), eine dauerhaft zu hohe oder zu niedrige Herzfrequenz oder ein Verlust der normalen Schwankungsbreite (verminderte Variabilität). Diese Zeichen müssen erkannt und richtig gedeutet werden – und sie erfordern in vielen Fällen ein sofortiges Handeln, etwa eine Mikroblutuntersuchung oder einen raschen Kaiserschnitt.

Wann liegt eine fehlerhafte CTG-Auswertung vor?

Eine fehlerhafte CTG-Auswertung liegt vor, wenn das medizinische Personal ein auffälliges oder pathologisches CTG nicht als solches erkennt oder nicht angemessen darauf reagiert. Typische Fehler in der Praxis sind:

  • Ein deutlich auffälliges CTG wird als unbedenklich eingestuft.
  • Auf pathologische Muster wird nicht oder zu spät reagiert (keine Mikroblutuntersuchung, kein rechtzeitiger Kaiserschnitt).
  • Das CTG wird über längere Zeit gar nicht überwacht oder das Gerät zeichnet nicht durchgehend auf.
  • Warnzeichen für einen drohenden Sauerstoffmangel werden verkannt und die Geburt wird unnötig verzögert.


Entscheidend ist immer, ob das Vorgehen dem medizinischen Standard entsprach. Sachverständige beurteilen im Nachhinein anhand der Original-CTG-Aufzeichnungen, ob ein aufmerksamer Facharzt hätte handeln müssen. Deshalb ist es so wichtig, die vollständige Patientenakte einschließlich aller CTG-Streifen zu sichern.

Welche Folgen kann ein übersehenes CTG-Problem haben?

Wird eine Sauerstoffunterversorgung zu spät erkannt, drohen dem Kind schwerwiegende und oft dauerhafte Schäden. Zu den möglichen Folgen gehören:

  • Hypoxisch-ischämische Enzephalopathie (Hirnschädigung durch Sauerstoffmangel)
  • Zerebralparese (spastische Lähmungen, Bewegungsstörungen)
  • geistige und körperliche Entwicklungsverzögerungen
  • Epilepsie oder andere neurologische Folgeschäden
  • im schlimmsten Fall das Versterben des Kindes


Diese Schäden begleiten das Kind und die gesamte Familie ein Leben lang. Sie führen zu einem hohen Betreuungs- und Pflegeaufwand, oft verbunden mit erheblichen finanziellen Belastungen.

Beweislast: Der grobe Behandlungsfehler

Grundsätzlich muss derjenige, der Schadensersatz verlangt, den Behandlungsfehler und dessen Ursächlichkeit für den Schaden beweisen. Bei Geburtsschäden ist das ohne fachliche Unterstützung kaum möglich. Das Gesetz sieht jedoch eine wichtige Erleichterung vor: Liegt ein grober Behandlungsfehler vor, kehrt sich die Beweislast um (§ 630h Abs. 5 BGB).

Ein grober Behandlungsfehler ist ein Verstoß gegen bewährte ärztliche Grundregeln, der aus objektiver Sicht schlechterdings nicht passieren darf. Das eindeutige Verkennen eines hochpathologischen CTG kann einen solchen groben Fehler darstellen. Ist das der Fall, muss nicht mehr die Familie beweisen, dass der Fehler den Schaden verursacht hat – vielmehr muss die Klinik beweisen, dass der Schaden auch bei korrektem Vorgehen eingetreten wäre. Das verbessert die Position der Betroffenen erheblich.

Welche Ansprüche bestehen bei fehlerhafter CTG-Auswertung?

Bei einem nachgewiesenen Behandlungsfehler stehen dem geschädigten Kind und teilweise auch den Eltern verschiedene Ansprüche zu:

  • Schmerzensgeld für das Kind: Die Höhe hängt vom Ausmaß der Schädigung ab. In besonders schweren Fällen schwerster Hirnschäden sprachen Gerichte in der Vergangenheit Beträge in einer Größenordnung von mehreren Hunderttausend Euro bis in den siebenstelligen Bereich zu – dies ist jedoch stets eine Einzelfallbetrachtung.
  • Ersatz des Mehrbedarfs: Kosten für Pflege, Therapien, behindertengerechten Umbau, Hilfsmittel und Betreuung – oft lebenslang.
  • Verdienstausfall: etwa wenn ein Elternteil die Erwerbstätigkeit zur Pflege aufgibt.
  • Haushaltsführungsschaden und weitere materielle Folgen.


Gerade bei lebenslangen Schäden ist es sinnvoll, künftige Ansprüche durch eine Feststellungsklage zu sichern, damit auch später entstehende Kosten geltend gemacht werden können.

Was Sie als betroffene Familie tun sollten

Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei der Geburt Ihres Kindes ein CTG falsch ausgewertet wurde, sollten Sie folgende Schritte gehen. Fordern Sie zunächst eine vollständige Kopie der Patientenakte an, einschließlich aller CTG-Aufzeichnungen, des Geburtsprotokolls und der pflegerischen Dokumentation. Dazu haben Sie einen gesetzlichen Anspruch. Lassen Sie den Fall anschließend fachlich prüfen – am besten durch eine auf Geburtsschäden spezialisierte Kanzlei, die mit medizinischen Sachverständigen zusammenarbeitet. Beachten Sie außerdem die Verjährungsfristen (§§ 195, 199 BGB): Die regelmäßige Frist beträgt drei Jahre ab Kenntnis. Bei Kindern gelten jedoch besondere Hemmungsregeln, sodass Ansprüche oft noch lange geltend gemacht werden können. Warten Sie dennoch nicht zu lange, da wichtige Beweise mit der Zeit verloren gehen können.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob das CTG falsch ausgewertet wurde?


Als Laie können Sie das in der Regel nicht selbst beurteilen. Ein Verdacht besteht, wenn Ihr Kind nach der Geburt Anzeichen von Sauerstoffmangel zeigte, verlegt werden musste oder dauerhafte Schäden davontrug. Ob tatsächlich ein Fehler vorlag, klärt ein medizinischer Sachverständiger anhand der Original-CTG-Streifen.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einem Geburtsschaden?


Das lässt sich nicht pauschal beziffern. Die Höhe hängt vom Ausmaß der Schädigung, den Folgen für das Leben des Kindes und dem Grad des Verschuldens ab. In vergleichbaren Fällen schwerster Behinderungen sprachen Gerichte Beträge von mehreren Hunderttausend Euro bis in den siebenstelligen Bereich zu. Jeder Fall wird individuell bewertet.

Was bedeutet ein grober Behandlungsfehler für meinen Fall?


Ein grober Behandlungsfehler führt zur Umkehr der Beweislast (§ 630h Abs. 5 BGB). Dann muss nicht mehr Ihre Familie beweisen, dass der Fehler den Schaden verursacht hat, sondern die Klinik muss das Gegenteil beweisen. Das erhöht Ihre Erfolgsaussichten erheblich.

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?


Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis vom Schaden und der verantwortlichen Person. Bei geschädigten Kindern gelten besondere Regeln, die die Verjährung hemmen können. Trotzdem sollten Sie möglichst früh handeln, um Beweise zu sichern.

Wer haftet bei einer fehlerhaften CTG-Auswertung?


Je nach Konstellation haften der behandelnde Arzt, die Hebamme oder der Krankenhaustraeger. In der Praxis richten sich die Ansprüche meist gegen die Klinik und deren Haftpflichtversicherung. Wer im Einzelfall verantwortlich ist, klärt sich anhand der Dokumentation.

Fazit

Eine fehlerhafte CTG-Auswertung unter der Geburt kann für Ihr Kind lebenslange Folgen haben. Wurde ein auffälliges CTG nicht erkannt oder wurde zu spät gehandelt, kann ein Behandlungsfehler vorliegen, der Ihnen und Ihrem Kind umfangreiche Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz eröffnet. Entscheidend sind eine sorgfältige Sicherung der Patientenakte und eine fachliche Prüfung durch Spezialisten, die mit medizinischen Sachverständigen zusammenarbeiten. Wenn Sie selbst betroffen sind, beraten wir Sie gerne kostenlos zu Ihren Ansprüchen. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung.

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