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50.000 € Schmerzensgeld nach verzögerter Sectio (OLG Köln)

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22.06.2026
Daniel Stebahne
Geburtsschäden
Sonstiges

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Oberlandesgericht Köln sprach einem Kind 50.000 € Schmerzensgeld zu (Az. 5 U 169/19, Urteil vom 08.10.2025).
  • Ursache war ein grober Behandlungsfehler: Der Kaiserschnitt erfolgte trotz auffälligem CTG verzögert.
  • Das Kind erlitt einen Sauerstoffmangel (milde Asphyxie) und behielt eine einseitige Schwerhörigkeit, starke Weitsichtigkeit und Konzentrationsstörungen zurück.
  • Wegen des groben Fehlers kehrte sich die Beweislast um – das Krankenhaus musste beweisen, dass die Schäden nicht durch die verzögerte Geburt entstanden sind.


Eine Geburt sollte der schönste Moment im Leben einer Familie sein. Wenn dabei jedoch wichtige Warnzeichen übersehen werden und ein Kind unter Sauerstoffmangel leidet, kann das lebenslange Folgen haben. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Köln zeigt, dass betroffene Kinder auch dann Schmerzensgeld erhalten können, wenn die Schäden zunächst schwer einer einzelnen Ursache zuzuordnen sind.

Was ist passiert?

Die Mutter des Kindes wurde Ende der 34. Schwangerschaftswoche mit einer schweren Präeklampsie (Schwangerschaftsvergiftung) in ein Krankenhaus aufgenommen. Wegen schlecht einstellbarer Blutdruckwerte wurde die Geburt eingeleitet.

In den frühen Morgenstunden zeigte das CTG (die Aufzeichnung der kindlichen Herztöne) zunehmend auffällige und schließlich pathologische Werte. Erst um 5:42 Uhr fiel die Entscheidung zum Kaiserschnitt, das Kind kam um 6:39 Uhr zur Welt – als schlaffes Frühgeborenes mit einem Geburtsgewicht von 2.200 Gramm. Der APGAR-Wert lag nach fünf Minuten bei nur 4, der Nabelschnur-pH-Wert bei 7,04 und der Base Excess bei -11,8 mmol/l. Diese Werte belegen einen erheblichen Sauerstoffmangel unter der Geburt.

Das Kind wurde auf der neonatologischen Intensivstation versorgt, beatmet und nach insgesamt 14 Tagen nach Hause entlassen. Später zeigten sich dauerhafte Folgen: eine einseitige Hochtonschwerhörigkeit links, eine starke beidseitige Weitsichtigkeit (+9,75 / +8,75) mit Brillenkorrektur, ein Innenschielen (Strabismus convergens) links sowie Konzentrationsschwächen mit verlangsamter Reaktionszeit.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Oberlandesgericht Köln sprach dem Kind 50.000 € Schmerzensgeld zu (Az. 5 U 169/19). Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass das Krankenhaus auch für künftige, derzeit noch nicht absehbare Schäden aufkommen muss – ein wichtiger Punkt, da sich gesundheitliche Folgen bei Kindern oft erst im Lauf der Entwicklung zeigen.

Damit korrigierte das OLG die Vorinstanz: Das Landgericht Köln hatte die Klage zunächst vollständig abgewiesen, weil aus seiner Sicht ein Zusammenhang zwischen Geburt und Schäden nicht bewiesen sei.

Warum hat das Gericht so entschieden?

Entscheidend war die Einstufung als grober Behandlungsfehler. Das Krankenhaus hätte angesichts des ab den frühen Morgenstunden pathologischen CTG deutlich früher handeln und den Kaiserschnitt zügiger durchführen müssen.

Liegt ein grober Behandlungsfehler vor, greift die sogenannte Beweislastumkehr. Normalerweise muss der Patient beweisen, dass ein Fehler den Schaden verursacht hat. Bei einem groben Fehler dreht sich das um: Nun muss die Behandlungsseite beweisen, dass der Schaden mit größter Wahrscheinlichkeit nicht durch den Fehler entstanden ist. Diesen Beweis konnte das Krankenhaus nicht führen.

Genetische Ursachen für die Schäden wurden durch eine Gesamtgenomsequenzierung ausgeschlossen. Da das Krankenhaus die äußerste Unwahrscheinlichkeit eines Zusammenhangs zwischen der verzögerten Geburt und den Folgen nicht nachweisen konnte, haftete es für die Schäden des Kindes.

Was bedeutet das für Betroffene?

Das Urteil zeigt, wie wichtig die rechtliche Einordnung eines Behandlungsfehlers ist. Gerade bei Geburtsschäden ist der Nachweis, dass ein bestimmter Fehler einen konkreten Schaden verursacht hat, oft schwierig. Wird der Fehler jedoch als grob bewertet, verbessert sich die Beweissituation für die geschädigte Familie erheblich.

Wichtig ist außerdem die gerichtliche Feststellung künftiger Ersatzpflicht. Bei Kindern lassen sich viele Spätfolgen – etwa in der schulischen oder motorischen Entwicklung – noch nicht abschließend beurteilen. Eine solche Feststellung sichert spätere Ansprüche ab.

In vergleichbaren Fällen mit Sauerstoffmangel unter der Geburt und dauerhaften, aber nicht schwersten Folgen sprachen Gerichte Schmerzensgelder in unterschiedlicher Höhe zu – je nach Schwere der Beeinträchtigungen. Bei schwersten Hirnschädigungen liegen die Beträge deutlich höher. Eine genaue Einschätzung ist nur im Einzelfall möglich.

Häufige Fragen

Wie viel Schmerzensgeld gibt es bei einem Geburtsschaden durch Sauerstoffmangel?


Die Höhe hängt von der Schwere der Folgen ab. Im Kölner Fall waren es 50.000 € bei einer einseitigen Schwerhörigkeit, starker Weitsichtigkeit und Konzentrationsstörungen. Bei schwersten Dauerschäden können die Beträge ein Vielfaches betragen.

Was ist ein grober Behandlungsfehler?


Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn gegen bewährte ärztliche Regeln verstoßen wird und der Fehler aus objektiver Sicht nicht passieren darf. Im Urteil war dies die verzögerte Reaktion auf ein pathologisches CTG.

Was bedeutet Beweislastumkehr für mich als Patient?


Normalerweise müssen Sie als Patient beweisen, dass ein Fehler Ihren Schaden verursacht hat. Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich das um: Die Behandlungsseite muss dann beweisen, dass der Fehler nicht ursächlich war.

Kann ich auch für spätere Folgen Schmerzensgeld bekommen?


Ja. Über einen sogenannten Feststellungsantrag kann das Gericht festhalten, dass die Behandlungsseite auch für künftige, noch nicht absehbare Schäden haftet. Das ist bei Kindern besonders wichtig.

Wie lange kann ich Ansprüche aus einem Geburtsschaden geltend machen?


Für Kinder gelten besondere Verjährungsregeln, die zugunsten des Kindes lange laufen können. Auch Jahre nach der Geburt kann eine Prüfung sinnvoll sein. Lassen Sie Ihren Fall individuell bewerten.

Was kostet eine erste Prüfung meines Falls?


Eine erste Einschätzung Ihrer Ansprüche ist bei uns kostenlos und unverbindlich.

Fazit

Das Urteil des OLG Köln (Az. 5 U 169/19) macht deutlich: Auch wenn Schäden nach der Geburt nicht eindeutig einer Ursache zuzuordnen sind, kann ein grober Behandlungsfehler zu einer Haftung führen. Die Beweislastumkehr verbessert die Position betroffener Familien erheblich. Wer den Verdacht hat, dass bei der Geburt seines Kindes Fehler gemacht wurden, sollte die Behandlungsunterlagen prüfen lassen.

Wenn Sie selbst von einem ähnlichen Vorfall betroffen sind, beraten wir Sie gerne kostenlos zu Ihren Ansprüchen. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung.

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