Wieviel Schmerzensgeld steht Ihnen zu?
Verbrennung der Hautoberfläche zu 73 % nach einem Verkehrsunfall.
Halswirbelfraktur und Querschnittslähmung.
Schädelhirntrauma III. Grades, Impressionsfraktur links occiptal, eine Hemiparese (Lähmung einer Körperseite) rechts sowie ein posttraumatischer Hydrocephalus nach einem Verkehrsunfall.
Darmverschluss nicht erkannt (Behandlungsfehler). Fast vollständige Entfernung des Dick- und Dünndarms.
Verletzung der Dura bei einer Bandscheibenoperation. Bandscheibenteile wurden nicht entfernt und konnten so in den Spinalkanal eindringen. Es verbleibt eine Lähmung der unteren Körperteile.
Amputation des rechten Beines in Höhe des Oberschenkels nach fehlerhafter ärztlicher Behandlung.
Verlust beider Brüste nach fehlerhafter Befundung eines Mamakarzinoms.
Chronischer Knocheninfekt, permanente Operationen, schließlich Amputation des Oberschenkels distal, Entwicklung eines chronischen Schmerzsyndroms mit neuropathischen Stumpfschmerzen sowie Erschöpfungszustand und Depressionen
Verbrennungen II. und III. Grades von insgesamt 33 % der Hautoberfläche nach einem Grillunfall. Betroffen war die Haut am rechten Unterarm, der rechten und linken Hand, am Bauchbereich, am Rücken und an beiden Beinen.
Infektion nicht erkannt (Behandlungsfehler). Ausgedehnten Abszess unter dem Schulterblatt des subskapulären Muskels, der mit Staphylococcus aureus infiziert war. Notfall-Revisionsoperation, bei der es zu mehreren schweren Komplikationen, darunter septischer Schock, Nierenversagen, Lungenentzündung, Herzdekompensation, Tachyarrhythmie, obere gastrointestinale Blutungen, bakterielle Meningitis, verlängerte Polyneuropathie und multiple Decubiten, die mit MRSA infiziert waren, gekommen war. Der Patient fiel ins Koma und wachte fünf Wochen lang nicht auf. Der Patient litt auch nach dem Aufwachen aus dem Koma unter starken Schmerzen und Leiden. Der Patient drei weiteren Revisionsoperation unterziehen. Der Patient verstarb schließlich an einem Herzschock als Folge der Komplikationen
Bei einem Neugeborenen wurde nicht erkannt, dass die Retina noch nicht vollständig vaskularisiert war (unreife Netzhaut). Es kam zur Frühgeborenen-Retinopathie mit der Folge, dass beide Augen erblindet sind.
Verlust des linken Fußes, Verlust des Endgliedes der rechten Großzehe und der vierten Zehe; Beweglichkeit im linken oberen und unteren Sprungelenk ist nicht mehr vorhanden (Verkehrsunfall).
Schulterluxation, Morbus Sudeck (CRPS), fast vollständiger Funktionsverlust des linken Armes, posttraumatische Belastungsstörung.
Schädel-Hirn-Trauma mit epiduralem und subduralem Hämatom (Hirnblutung) links frontotemporal.
Ausrissverletzung des linken Oberarms; Durchtrennung von Nerven und Muskelgewebe.
Bankart-Läsion im Bereich der linken Schulter, wodurch die Beweglichkeit der Schulter eingeschränkt ist. Zudem bildete sich ein chronisches Schmerzsyndrom im linken Schultergelenk aus. Aufgrund der dauerhaft chronischen Schmerzen kam es zu einer Anpassungsstörung.
Teilweise Amputation der rechten Hand (Daumen, Zeigefinger und Teile des Mittelfingers)
Erhebliche Verschlechterung der Sehschärfe auf einem Auge nach Laseroperation (Aufklärungsfehler).
Zweifacher Bruch der Schädeldecke vorne sowie Schädelbruch hinten. Dauerhafter Verlust des Geruchssinns und Beeinträchtigung des Geschmacksinns.
Schädigung der Stimmbandnerven mit bleibender Stimmbandlähmung nach versäumter Aufklärung über das Risiko einer Nervenverletzung bei beidseitiger Rezidiv-Strumektomie.
Bei vorliegenden pathologischen (krankhaften) Leberwerten erfolgte keine Abklärung bezüglich einer Hepatitis B Infektion. Infolge dieses Behandlungsfehlers bildete sich eine Leberzirrhose aus, die zum Tode führte.
Fehlerhafte Plantatversorgung führte zur Entzündung der Schleimhäute. Das Implantat musste daraufhin entfernt werden. Es kam dabei zum Verlust von vier Zähnen.
Schädigung des Nervus infraorbitalis (Unteraugennerv) bei Kieferoperation.
Fehlerhafter Einsatz einer Zahnprothese. Optische und psychische Beeinträchtigungen.
Die Einengung des linken Harnleiters wurde nicht rechtzeitig erkannt. Es kam zu einem schweren Nierenschaden und der Obstruktion (Entfernung) der Niere.
Hodentorsion wurde nicht rechtzeitig erkannt. Es kam zum Verlust des linken Hodens.
Fehlerhafte Aufklärung über das Risiko der Narbenbildung bei Brustvergrößerung und Bruststraffung.
Fehlende Aufklärung über das Risiko lebenslanger Brustmuskelschmerzen nach einer Brustvergrößerung sowie Behandlungsfehler. Implantate verursachen Schmerzen bei Belastung der Brustmuskulatur. Dauerhaft verminderte Berührungsempfindlichkeit der Brustwarzen, Asymmetrie der Brüste und Double-Bubble-Effekt sowie zu hoch gesetzte Brustwarzen. Hinzu kommen psychische Beeinträchtigungen. Zur Beseitigung dieser Folgen war eine Korrekturoperation notwendig.
Eindellungen der Haut am Bauch nach fehlerhaft durchgeführter Fettabsaugung.
Fehlerhafte Auswertung der computertomographischen Aufnahmen, mit der Folge, dass ein Bronchialkarzinom nicht erkannt wurde.
Diagnose eines Stupors (Starrezustand des ganzen Körpers bei wachem Bewusstsein) wurde nicht angezweifelt und ein Schlaganfall nicht erkannt.
Überdosierung von Neuroleptika im Rahmen einer psychiatrischen Behandlung.
Dekubitus IV. Grades (Wundliegegeschwür) aufgrund mangelnder Pflegemaßnahmen.
Bei einem Neugeborenen wurde nicht erkannt, dass die Retina noch nicht vollständig vaskularisiert war (unreife Netzhaut). Es kam zur Frühgeborenen-Retinopathie mit der Folge, dass beide Augen erblindet sind.
Oberarmbruch bei Kleinkind wurde nicht erkannt.
Perforation (Durchtrennung) des Spinalkanals bei einer Skoliose-Operation. Es kam zu einer vorübergehend auftretenden Querschnittslähmung. Als Dauerschaden verbleibt eine Blasen- und Mastdarmentleerungsstörung.
Fehlerhafte Verankerung einer Prothesenpfanne am Hüftgelenk führte im postoperativen Verlauf zu einer Läsion des nervus femoralis (Oberschenkelnerv).
Behandelnder Internist hatte trotz heftiger Blutungen aus dem Anus lediglich Hämorrhoiden diagnostiziert und eine erforderliche Darmspiegelung (Koloskopie) unterlassen. Dadurch wurde eine Darmkrebserkrankung übersehen. Erst neun Monate später ist der Darmkrebs erkannt worden. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich schon Metastasen in der Leber gebildet. Die Patientin ist schließlich an der Krebserkrankung verstorben. Ohne den groben Behandlungsfehler hätte sie gute Chancen gehabt, wieder vollständig zu genesen.
Unfruchtbarkeit nach fehlender Aufklärung über das mit einer Ausschabung der Gebärmutterhöhle verbundene Risiko der Entstehung eines Asherman-Syndroms (Verwachsung der Gebärmuttervorder- und -rückwand).
Behandlungsfehlerhafte nicht indizierte intramuskuläre Vitamininjektion. Großflächiger Spritzenabzess. Streptokokkensepsis mit septischem Schock. Multiorgandysfunktion. Mehrere Wochen akute Lebensgefahr.
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Häufig gestellte Fragen zur Schmerzensgeldtabelle
Wie viel Schmerzensgeld kann man verlangen und wie hilft die Schmerzensgeldtabelle bei der Berechnung der Höhe des Schmerzensgeldes in Ihrem konkreten Fall? Hier finden Sie alle Informationen zur Tabelle.
Was ist eine Schmerzensgeldtabelle?
Menschen, die durch einen Unfall, einen Behandlungsfehler oder einen Angriff verletzt wurden, haben einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für die erlittenen Verletzungen und Beeinträchtigungen. Neben den materiellen Schadensersatzansprüchen (Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Pflegeschaden etc.), die gegebenenfalls auch entstanden sind, haben diese Menschen gegenüber dem Schädiger einen Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld. Doch wie bestimmt sich die Höhe des Schmerzensgeldes, welches Schmerzensgeld ist angemessen? Es gibt im deutschen Recht keine Gliedertaxe, wie beispielsweise bei einer privaten Unfallversicherung, oder einen bestimmten Tagessatz für die Dauer einer Beeinträchtigung. Vielmehr orientieren sich Gerichte bei der Bemessung des Schmerzensgeldes anhand vergleichbarer Fälle. Eine breite Fallsammlung findet sich in sog. Schmerzensgeldtabellen.
Inhalt der Schmerzensgeldtabelle
Im Grunde ist eine Schmerzensgeldtabelle also eine Zusammenfassung vieler verschiedener Urteile zum Schmerzensgeldanspruch, in denen ein Gericht für eine konkrete Art der Verletzung einen Entschädigungsbetrag für den Geschädigten festgelegt hat. Mangels einer gesetzlich verbindlichen Berechnung mussten Richter und Anwälte selbst einen Weg finden, Verletzungen und Schmerzensgeld in eine angemessene Beziehung zu bringen. Entstanden ist im Ergebnis eine Sammlung von Entscheidungen und Geldbeträgen, die zumindest den Weg weist, wie viel Schmerzensgeld der Geschädigte in der Regel erwarten kann.
Berechnung und Bewertung auf Basis der Tabelle
Im wirklichen Leben ist kein Unfall mit einem anderen identisch und dies gilt auch für den Verletzten selbst. Es ist also keineswegs so, dass für jeden Anspruch auf Schmerzensgeld ein Blick in die Auflistung der gezahlten Schmerzensgeldbeträge ausreicht, um sofort und genau den eigenen Anspruch zu bestimmen. Die Faktoren, die bei der genauen Einstufung eine Rolle spielen, kommen aus ganz unterschiedlichen Lebensbereichen:
- Welche Beeinträchtigungen liegen überhaupt vor?
- Was bedeutet dies nach den konkreten Lebensumständen für den Betroffenen?
- Wie lange und wie stark hat er unter der Verletzung zu leiden?
- Gibt es Folgeschäden?
- Muss eine Mitschuld berücksichtigt werden?
Das kann dazu führen, dass ein Armbruch nach einem Verkehrsunfall bei zwei verschiedenen Anspruchstellern zu ganz anderen Ergebnissen beim Schmerzensgeld führt.
Anwendung der Schmerzensgeldtabelle durch hoch spezialisierten Anwalt
Nutzt ein Betroffener für die Festsetzung seiner Ansprüche Schmerzensgeldtabellen, wird er später nicht selten feststellen, dass ein spezialisierter Rechtsanwalt seine Forderung oft deutlich höher ansetzt. Dies ist nicht überraschend, denn der Anwalt ist mit den Details der Schmerzensgeldberechnung vertraut und zieht die Tabelle nur als ersten Ausgangspunkt heran.
Jeder Mandant genießt die individuelle Betrachtung, die für ihn das optimale Ergebnis in den Verhandlungen mit dem Schädiger erreicht oder der Durchsetzung seines Anspruchs vor Gericht dient. Auf diese juristische Betrachtung im Bereich Schmerzensgeldanspruch ist unsere Kanzlei spezialisiert. Als Rechtsanwälte vertreten wir bundesweit Mandanten, die Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld durchsetzen wollen.