800.000,00 € Schmerzensgeld nach Querschnittslähmung
Das Oberlandesgericht Schleswig hat einem Mountainbiker, der durch einen Unfall eine Querschnittslähmung erlitten hat, ein Schmerzensgeld in Höhe von 800.000,00 € zugesprochen. Damit hat das Oberlandesgericht Schleswig eines der höchsten Schmerzensgelder in Deutschland bei einer Querschnittslähmung ausgeurteilt.
Durch den Sturz erlitt der Geschädigte einen Bruch des Halswirbels und als Folge davon eine komplette Querschnittslähmung unterhalb des 4. Halswirbels. Es erfolgte eine sofortige operative Versorgung mittels dorsaler Spondylodese von HWK 2 bis HWK 7 sowie eine mikrochirurgische Dekompression HWK 2 / 3 bis HWK 4 / 5 mittels Laminektomie C3 und C4. Zudem erfolgte eine operative Versorgung von ventral. Für einen Zeitraum von 42 Wochen befand sich der Geschädigte in stationärer Behandlung.
Der Geschädigte ist seit dem Unfall in allen Belangen und Bereichen des täglichen Lebens dauerhaft hochgradig pflegebedürftig. Aufgrund der Schwere seiner Verletzungen bedarf er lebenslang einer kontinuierlichen querschnittslähmungsspezifischen Weiterbehandlung mit dauernden rehabilitativen Behandlungen im Sinne von krankengymnastischen, physio- und ergotherapeutischen Maßnahmen. Die Blasenentleerung erfolgt durch intermittierenden Fremdkatheterismus, die Darmentleerung erfolgt mit Hilfe von Abführsuppositorien. Erschwerend kommen folgende Faktoren hinzu: Körpergewicht über 80 kg, hochgradige Spastik, zeitaufwändiger Hilfsmitteleinsatz (z. B. fahrbare Lifter, Decken-/Wandlifter), digitale Enddarmentleerung, mechanische Harnlösung, Körpergröße 202 cm, hohe Querschnittslähmung. (OLG Schleswig, Urteil vom 28.09.2021 – 7 U 29/16)
Mit dieser Entscheidung setzt das Oberlandesgericht Schleswig einen neuen Maßstab beim Schmerzensgeld für Menschen, die durch einen Unfall oder eine fehlerhafte Behandlung eine komplette Querschnittslähmung erlitten haben. Bei schwersten Dauerschäden tendieren deutsche Gerichte mittlerweile dazu höhere Schmerzensgelder zuzusprechen als in früheren Jahren. Das ist zu begrüßen. Leider ist diese Tendenz bei Weitem noch nicht bei allen Haftpflichtversicherungen angekommen. Hier verweisen Haftpflichtversicherungen teilweise noch auf alte Schmerzensgeldentscheidungen, in denen die Geschädigten bei einer kompletten Querschnittslähmung halsabwärts nicht mehr als 300.000,00 € erhalten haben. Urteile wie die des Oberlandesgericht Schleswig werden dann gerne als “Einzelentscheidungen” und “Ausreißer” abgetan. Geschädigte sollten dies aber nicht akzeptieren.
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