Sachverhalt
Unsere Mandantin erlitt aufgrund eines groben Behandlungsfehlers durch den Notarzt während eines Rettungseinsatzes bei einem Nabelschnurvorfall schwere gesundheitliche Schäden. Die Notsectio verzögerte sich, weil der Notarzt keine adäquate Lagerung der Mutter vornahm und eine notwendige manuelle Entlastung des kindlichen Köpfchens unterließ. Dies führte zu einem Sauerstoffmangel, der eine schwere Hirnschädigung unserer Mandantin verursachte. Sie leidet seitdem unter einer hypoxisch-ischämischen Enzephalopathie, ist spastisch gelähmt und rund um die Uhr pflegebedürftig.
Behandlungsfehler
Der Notarzt verfehlte es grob behandlungsfehlerhaft, die Mutter korrekt zu lagern und das Kind durch eine manuelle Hochlagerung des Köpfchens zu entlasten. Zudem verzögerte sich der Transport in eine spezialisierte Klinik. Dadurch konnte der Sauerstoffmangel des Kindes nicht rechtzeitig behoben werden.
Vom Landgericht Köln durch Urteil zugesprochen:
- Schmerzensgeld in Höhe von 650.000 €.
- Zahlung von 302.502,75 € als Ausgleich für den bereits entstandenen Pflegebedarf.
- Eine monatliche Rente von 4.783,71 € auf den Pflegeschaden
- Feststellung der Ersatzpflicht für alle zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden.
Anmerkung
Dieses Urteil wurde durch das Oberlandesgericht Köln vollumfänglich bestätigt. Das Oberlandesgericht hat dabei ausdrücklich auch das zugesprochene Schmerzensgeld von 650.000 € gebilligt. Es hat klargestellt, dass es bei schwersten Geburtsschäden die bislang jahrzehntelang vertretene Rechtsprechung, wonach Schmerzensgeldbeträge regelmäßig bei maximal 500.000 € lagen, bewusst aufgegeben hat und 650.000 € erstmals als angemessen erachtet.Damit konnten wir im Oberlandesgerichtsbezirk Köln eines der jemals höchsten zugesprochenen Schadenersätze bei Geburtsschäden realisieren.
