Prozesserfolg: Erheblicher Schadensersatz und Rente für Geburtsschaden durch groben Behandlungsfehler
Landgericht Köln vom 25.09.2024
Sachverhalt: Unsere Mandantin erlitt aufgrund eines groben Behandlungsfehlers durch den Notarzt während eines Rettungseinsatzes bei einem Nabelschnurvorfall schwere gesundheitliche Schäden. Die Notsectio verzögerte sich, weil der Notarzt keine adäquate Lagerung der Mutter vornahm und eine notwendige manuelle Entlastung des kindlichen Köpfchens unterließ. Dies führte zu einem Sauerstoffmangel, der eine schwere Hirnschädigung unserer Mandantin verursachte. Sie leidet seitdem unter einer hypoxisch-ischämischen Enzephalopathie, ist spastisch gelähmt und rund um die Uhr pflegebedürftig.
Behandlungsfehler: Der Notarzt verfehlte es grob behandlungsfehlerhaft, die Mutter korrekt zu lagern und das Kind durch eine manuelle Hochlagerung des Köpfchens zu entlasten. Zudem verzögerte sich der Transport in eine spezialisierte Klinik. Dadurch konnte der Sauerstoffmangel des Kindes nicht rechtzeitig behoben werden.
Vom Landgericht Köln durch Urteil zugesprochen:
- Schmerzensgeld in Höhe von 650.000 €.
- Zahlung von 302.502,75 € als Ausgleich für den bereits entstandenen Pflegebedarf.
- Eine monatliche Rente von 4.783,71 € auf den Pflegeschaden
- Feststellung der Ersatzpflicht für alle zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden.
Anmerkung: Im OLG Bezirk Köln werden selten Schmerzensgelder über 500.000,00 € ausgeurteilt, sodass dieses Urteil einen besonderen Erfolg darstellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.