Die Kfz-Haftpflichtversicherung haftet für die vom Kläger erlittenen psychischen Schäden, die auf die durch den Unfall verursachte Körperverletzung zurückzuführen sind.
Dies ist eine Zusammenfassung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg, Az.: 14 U 202/13, vom 16.04.2014.
Hintergrund
In diesem Fall geht es darum, ob der Beklagte für die psychische Beeinträchtigung haftet, die durch eine durch einen Unfall verursachte Körperverletzung entstanden ist.
Anwendung des § 287 ZPO
Das Gericht hat den Beweismaßstab des § 287 ZPO korrekt angewandt, denn die psychische Beeinträchtigung ist eine Folge der Körperverletzung und kein Primärschaden ohne vorhergehende Verletzung.
Sachverständigenaussage
Der Sachverständige sagte aus, dass die Verletzung zumindest ein Co-Faktor bei der Entwicklung des psychischen Problems war und dass es einen Unterschied machte, ob eine Verletzung aufgetreten war, da das Schmerzempfinden die Angst vor dem Unfall verstärkte. Der Sachverständige gab auch an, dass die Verletzung wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die Fähigkeit des Klägers hatte, das Ereignis zu bewältigen und zu verarbeiten.
Haftung für psychische Schäden
Das Gericht erkannte auch an, dass der Unfallverursacher im Allgemeinen für jeden psychischen Schaden haftet, der durch eine Verletzung verursacht wird, unabhängig davon, ob er die Kriterien für eine bestimmte Störung wie eine posttraumatische Belastungsstörung oder eine andere Klassifizierung erfüllt. Das Gericht stellte fest, dass die Haftung des Beklagten mit dem durch die Verletzung verursachten psychischen Schaden beginnt und nicht erst, wenn die Ursache der psychischen Störung ein Trauma katastrophalen Ausmaßes ist. Das Gericht stellte auch fest, dass der vom Beklagten verursachte psychische Schaden nur dann nicht berücksichtigt wird, wenn das Ereignis, das den Schaden verursacht hat, geringfügig ist, nicht speziell mit der Situation des Klägers zusammenhängt und die Reaktion des Klägers darauf nicht verständlich ist.
Schlussfolgerung
Abschließend stellte das Gericht fest, dass der Beklagte für die psychische Beeinträchtigung des Klägers haftet, die auf die durch den Unfall verursachte Körperverletzung zurückzuführen ist.
Es gibt verschiedene Arten von psychischen Erkrankungen, die direkt aus einem Unfall resultieren können oder sich infolge einer körperlichen Verletzung durch den Unfall erst im Anschluss entwickeln.
Beispiele von psychischen Diagnosen nach einem Unfall
- Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS): Ein Zustand, der durch Symptome wie Flashbacks, Albträume und die Vermeidung von Erinnerungen an das traumatische Ereignis gekennzeichnet ist.
- Akute Belastungsstörung: ein Zustand, der unmittelbar nach einem traumatischen Ereignis auftreten kann und durch Symptome wie Dissoziation, Angst und Depression gekennzeichnet ist
- Depression: Ein Zustand, der durch Gefühle von Traurigkeit, Hoffnungslosigkeit und Verlust des Interesses an Aktivitäten gekennzeichnet ist.
- Angststörungen: eine Gruppe von Zuständen, die durch übermäßige Sorgen oder Angst gekennzeichnet sind
- Anpassungsstörung: Ein Zustand, der durch Symptome wie Traurigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten und Veränderungen des Schlafes oder des Appetits gekennzeichnet ist, die als Reaktion auf einen bestimmten Stressor wie einen Unfall auftreten.
- Somatoforme Störungen: eine Gruppe von Zuständen, die durch körperliche Symptome gekennzeichnet sind, die nicht durch einen medizinischen Zustand erklärt werden können und von denen angenommen wird, dass sie mit psychologischen Faktoren zusammenhängen.
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