Hebamme - Haftung bei Geburtsschäden
Der Fall: Unterlassene Vorlagenkontrolle bei Blutungen der Schwangeren

Das Oberlandesgericht Rostock hat in einem Urteil vom 05.11.2021 eine Hebamme für den Geburtsschaden eines Kindes aufgrund einer unterlassenen Vorlagenkontrolle haftbar gemacht. Im konkreten Fall ging es um eine Schwangere, bei der es zu Blutungen gekommen war. Es war nicht klar, ob es sich dabei um eine harmlose Zeichnungsblutung oder um eine stärkere Blutung handelte, die eine schnellere ärztliche Behandlung erfordert hätte. Das Kind erlitt aufgrund einer Sauerstoffunterversorgung während der Geburt einen Hirnschaden und klagte gegen die Hebamme auf Schmerzensgeld.
Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock: Haftung der Hebamme für Geburtsschaden
Das Landgericht Rostock hatte die Klage zunächst abgewiesen und keinen Behandlungsfehler durch die Hebamme erkannt. Das Oberlandesgericht gab jedoch der Berufung des Klägers statt und entschied, dass die Hebamme einen groben Behandlungsfehler begangen hatte. Sie hätte auf die bekannten Blutungen schneller reagieren und eine Vorlagenkontrolle durchführen müssen, um die Art der Blutung einzuschätzen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Aufgrund der unterlassenen Vorlagenkontrolle wurde die diensthabende Ärztin zu spät informiert und es kam zu einem verspäteten Notkaiserschnitt.
Schmerzensgeld: Auswirkungen des Geburtsschadens
Das Oberlandesgericht sprach dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 € zu. Es wurde argumentiert, dass das Kind aufgrund des Geburtsschadens dauerhafte Beeinträchtigungen erlitt, die nur durch ständige Betreuung und Hilfe Dritter kompensiert werden konnten. Ein eigenständiges Leben war dem Kind nicht möglich.
Schlussfolgerungen: Verantwortung von Hebammen und Handlungsbedarf bei Blutungen während der Schwangerschaft
Dieser Fall zeigt, dass die Haftung von Hebammen bei Geburtsschäden aufgrund von unterlassenen Vorlagenkontrollen ernst genommen wird und zu erheblichen Schmerzensgeldzahlungen führen kann. Es ist wichtig, dass bei Blutungen während der Schwangerschaft schnell gehandelt wird, um die Art der Blutung zu bestimmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Eine sorgfältige Überwachung und Behandlung während der Geburt ist entscheidend, um das Wohl des ungeborenen Kindes und der Mutter sicherzustellen. Eine unterlassene Vorlagenkontrolle bei Blutungen der Schwangeren kann schnell zu einer kritischen Situation führen, bei der jede Minute zählt. Die Verantwortung der Hebamme, die Regelwidrigkeiten bei der Geburt zu erkennen und bei pathologischen Auffälligkeiten einen Arzt hinzuzuziehen, wird deutlich hierbei
Das Urteil des Oberlandesgerichts Rostock unterstreicht die hohe Verantwortung, die Hebammen bei der Betreuung von Schwangeren und während der Geburt tragen. Es zeigt auch, dass im Falle von Geburtsschäden aufgrund von unterlassenen Vorlagenkontrollen entschädigt werden kann. Es ist daher wichtig, dass Hebammen ihre Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst wahrnehmen, um das Wohl des ungeborenen Kindes und der Mutter sicherzustellen und Geburtsschäden zu vermeiden.
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