Sozialversicherungsrecht
Was muss ich noch bei einem Unfall oder bei einem Arzthaftungsfehler beachten?
Anwälte für Sozialversicherungsrecht
Eng verbunden mit Personenschäden ist das Sozialversicherungsrecht, zu dem u.a. das Schwerbehindertenrecht, die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung zählt. So kann nach einem Unfall oder auch nach einem Arzthaftungsfehler ein Grad der Behinderung bzw. eine Schwerbehinderung verbleiben und zu weiteren Ansprüchen im Sozialversicherungssystem führen. Ist ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit passiert, tritt bei einem Arbeitnehmer die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft mit ihren Leistungen (Verletzten- und Übergangsgeld, Verletztenrente, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Leistungen an Hinterbliebene) ein. Gegebenenfalls kann es auch zu einer Frühverrentung kommen. Auch Ansprüche auf Krankengeld oder Krankenversicherungsleistungen sowie Pflegeleistungen werden eventuell versagt oder nicht vollständig gewährt. Rechtsanwalt Christian Lüken kann sie hierbei als Fachanwalt für Sozialrecht kompetent vertreten.
Ihre kostenfreie Anfrage
Wir setzen uns mit unserem Fachwissen für unsere Mandanten ein.
Schildern Sie und Ihren Fall und erhalten Sie eine kostenlose Rückmeldung.